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Der Hausarzt Dr. Philipp aus Bay-ern schöpfte Hoffnung für seinen Patienten: Herr G. hatte nach mehreren Operationen und Therapien offenbar erstmals die Chance, seine Krebserkrankung zu besiegen. „Zur Chemotherapie erhielt er ein sehr teures Medikament in Tablettenform. Die Chemotherapie wirkte. In den folgenden Kontrollen zeigte sich zunächst, dass die Metastasen dahin- schmolzen wie Butter in der Sonne“, berichtet der Mediziner. Herr G. kam nach den Klinikaufenthalten immer wieder zu Kontrolluntersuchungen in seine Hausarztpraxis. Da die Medikamententherapie so gut anschlug, verschrieb Dr. Phillipp dem Patienten erneut seine Tabletten – ein Rezept für 180 Tabletten, die genau 19.331,34 Euro kosten.
Doch acht Tage später die Ernüchterung: Bei einer Routinekontrolle in der Klinik stellen die Ärzte fest, dass die Krebsgeschwüre wieder wachsen. Noch in der Klinik erhält Herr G. gleich ein Rezept für neue, ebenfalls sündhaft teure Tabletten und setzt die Therapie fort. „Es folgt jedoch ein absurdes Beispiel für sinnlose Verschwendung im Gesundheitssystem“, erinnert sich der Hausarzt Philipp: Der Patient habe bei seiner Krankenkasse angerufen und gefragt, was er denn jetzt mit den beiden noch nicht angerissenen Pillenpackungen im Wert von über 19.000 Euro machen solle und ob nicht andere Patienten dafür eine Verwendung hätten. „Ihm wurde per Telefon lediglich der Rat gegeben: Schmeißen Sie sie in den Müll“, berichtet Philipp. Arzt und Patient seien erschüttert gewesen.
„Als Herr G. sich verabschiedet hatte, ging es mir noch mal durch den Kopf: Einfach 19.300 Euro in den Müll? Ich musste nochmals schlucken und rief gedankenverloren den nächsten Patienten auf“, erzählte der Hausarzt. Noch am selben Tag sei eine alte Frau mit Magenproblemen in die Sprechstunde gekommen, die bestimmte Medikamente benötigt habe. „Doch die übernimmt ihre Kasse nicht. Von ihrer schmalen Rente muss sie dafür rund 300 Euro abknapsen. Was haben wir doch mittlerweile für ein Gesundheitswesen!“
Über unsinnige Regelungen müssen sich derzeit die niedergelassenen Ärzte in Hessen ärgern. Die Gesetze lassen ihnen nur ein eng begrenztes Budget für die Verordnung von Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie – sogenannten Heilmitteln. Bei Überschreitung drohen Strafen: Im Zweifel haftet der Arzt mit seinem Einkommen und bezahlt so aus eigener Tasche die für Patienten notwendige Verordnung. Ein eigener Prüfungsausschuss urteilt im Einzelfall, wie teuer es für den Mediziner wird. Nicht selten verhängt er Strafzahlungen in exis-tenzbedrohenden Ausmaßen.
Besonders drastisch fielen die Prüfungen für das Jahr 2005 aus: Über 1.500 Mediziner erhielten unerfreuliche Post von der Prüfstelle, die angeblich Überschreitungen in einer Gesamthöhe von rund 200 Millionen Euro entdeckt haben wollte – Angst und Schrecken ging in den Arztpraxen um. Doch nähere Untersuchungen und begründete Beschwerden der betroffenen Mediziner zeigten, dass unzählige Ärzte zu unrecht beschuldigt wurden: In nur 89 Fällen wurden die Vorwürfe letztendlich aufrechterhalten und Strafzahlungen gefordert.
Traurige Bilanz der umstrittenen Prüforgie: Die Summe der verhängten Strafzahlungen liegt deutlich unter den Kosten, die durch die Prüfung selbst anfielen: 894.000 Euro fordert der Ausschuss von den Ärzten – die Kosten der Prüfung liegen jedoch schon bei über 1,1 Millionen Euro. „Das nenne ich unwirtschaftlich“, kommentierte der hessische Arzt Dr. Peter Eckert die Lage. Seine Forderung: „Das Gesetz, das die Prüfungen vorschreibt, muss schnell abgeschafft werden. Es spart keine Kosten und hilft keinem Patienten.“
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