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Gesundheitssystem in Deutschland - Neues aus Absurdistan 4

Bildquelle: Olaf-Cartoons

Müssten alle ausgebildeten KFZ-Mechaniker plötzlich einen mehrstündigen Grundkurs im Reifenwechseln absolvieren, wäre das völlig unnütz und pure Zeitverschwendung. Ganz Ähnliches sollen die niedergelassenen Fachärzte nun jedoch über sich ergehen lassen. Eine neue Richtlinie zur Hautkrebsvorsorge schreibt das vor: Demnach müssen künftig auch erfahrene Hautärzte einen achtstündigen Kurs absolvieren, um die Untersuchung bei Kassenpatienten durchführen zu dürfen – was sie bereits seit Jahren erfolgreich tun.

„Dass wir Fachärzte nun einen solchen Kurs durchführen sollen, ist skandalös und berufsunwürdig“, ärgert sich der Dermatologe Wieland Dietrich aus Essen. Demnächst werde noch ein Extrakurs für das Rezeptausstellen oder ein Lehrgang für das Anschalten der Praxisrechner vorgeschrieben. Ärgerlich sei auch, dass die neue Richtlinie zur Hautkrebs-Vorsorge als Verbesserung angepriesen werde – obwohl zukünftig nur Patienten ab 35 und diese nur alle 2 Jahre Anspruch auf die Untersuchung hätten. „Zudem haben Hautkrebspatienten keinen Anspruch auf die Vorsorge – trotz des hohen Risikos einer zweiten Hautkrebsstelle“, kritisiert der Arzt. Bisher hätten viele Krankenkassen die wichtige Untersuchung jedes Jahr bezahlt – meist schon ab dem 18. Lebensjahr. Die Neuregelung bedeute also sogar eine Verschlechterung. „Mich ärgert besonders, dass den Patienten vorgegaukelt wird, dass es tolle Neuregelungen zur Vorsorge für sie gibt – in Wirklichkeit kommt hier nur wieder eine staatsmedizinische Sparregelung der übelsten Sorte.“



Über unsinnige Vorschriften musste sich kürzlich auch ein HNO-Arzt aus Süddeutschland ärgern: Der Mediziner betreut neben seiner Arbeit in der Praxis auch Patienten in einem nahe gelegenen Altenheim. „Ich erhielt vor einigen Wochen einen Anruf und sollte dort einem älteren Mann helfen, der unter starken Schmerzen litt“, erinnert sich der Mediziner. Vor Ort habe er dann ein Rezept ausgestellt. Schließlich teilte er dem anwesenden Enkelsohn mit, wie das Mittel einzunehmen ist. „Dem Stationspfleger habe ich das natürlich auch erklärt.“

Arznei und Dosierung habe er dann auch in eine spezielle Kontrollmappe des Seniorenzentrums eingetragen und das Rezept beigefügt. „Ich dachte natürlich, dass das schnell bearbeitet wird, sollte aber eines Besseren belehrt werden“, ärgert sich der Arzt heute. Eine ganze Woche später habe er mit Verwunderung ein Schreiben aus dem Faxgerät gezogen: Das Seniorenzentrum bat darum, die Vorschriften für die Einnahme des Medikaments noch einmal gegenzuzeichnen – sonst könne das Medikament nicht an den Patienten gegeben werden. Der Mann war jedoch einen Tag zuvor verstorben.



Schmerzpatienten in Hamburg müssen derzeit auch erleben, welch absurde Regelungen die gesetzliche Krankenversicherung zulässt: Die niedergelassenen Ärzte in der Hansestadt dürfen ihnen seit dem Jahreswechsel bestimmte entzündungshemmende Medikamente – die sogenannten Depotkortikoide – nicht mehr direkt verabreichen: Sie wurden aus dem Sprechstundenbedarf gestrichen, die Ärzte dürfen sie in der Praxis nicht mehr vorrätig halten. Ein Orthopäde schäumt: „Die Patienten müssen trotz Schmerzen zur Apotheke. Erst dort erhalten sie gegen das Rezept dieses Mittel. Zurück in der Praxis darf ich es ihnen dann erst spritzen. Das führt zu völlig unnötiger Bürokratie und ist eine große Strapaze für die betroffenen Patienten.“


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Di, 26.08.2008 16:34 / Jan Scholz / März 2008 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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