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Röslers Arzneimittel-Sparpaket - Angriff aufs deutsche Pillenparadies

Bildquelle: stock4you/Fotolia.com
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gaben die Kassen im vergangenen Jahr rund 32 Milliarden Euro für Medikamente aus – 1,5 Milliarden Euro mehr als 2008. Für Pillen, Salben und Co. mussten die Kassen also am tiefsten in die Tasche greifen. Dafür mussten sie sogar mehr bezahlen als für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten.

Grund genug für den Gesundheitsminister, dort den Rotstift anzusetzen. Konkret nimmt er sich dabei die patentgeschützten Medikamente – auch „innovative Arzneimittel“  – vor, also Präparate, die per Definition als echte Neuheiten auf dem Pharmamarkt gelten. Die sind in Deutschland besonders teuer. Die Pharmahersteller können den Preis für ihre innovativen Pillen nämlich selbst festlegen – und die Kassen müssen die Kosten voll erstatten.

Für ein neues Arzneimittel erhält ein Pharmaunternehmen 20 Jahre lang Patentschutz. Die  Laufzeit beginnt, sobald das Patent erteilt ist. Danach stehen dann meist noch Labortests, klinische Studien und Zulassungsverfahren an, bis das Medikament endgültig auf den Markt kommt. Die eigentliche Patentlaufzeit ab Verkaufsstart beträgt daher nur etwa acht bis zehn Jahre. Wenn der Patentschutz abgelaufen ist, können auch andere Firmen den Wirkstoff unter einem anderen Namen vermarkten. Solche Nachahmer-Medikamente heißen Generika und sind günstiger als die Originalpräparate.

Hinzu kommt: Sobald Arzneimittel nicht mehr patentgeschützt sind, können für sie Festbeträge bestimmt werden – das gilt allerdings in Ausnahmefällen auch für neue Medikamente. Die Kassen müssen dann nur noch den festgelegten Betrag erstatten. Den Pharmaunternehmen bleibt es selbst überlassen, ob sie ihre Preise auf die Festbeträge absenken. Wenn sie das nicht tun, muss der Patient die Differenz zwischen Festbetrag und Preis selbst bezahlen.

Gesundheitsminister Rösler hat sich nun vorgenommen, das Preismonopol der Pharmaindustrie bei den patentgeschützten Medikamenten zu brechen. Zwar sollen die Hersteller die Preise für ihre Produkte weiterhin selbst bestimmen können, allerdings will Rösler sie dazu zwingen, mit den Krankenkassen Rabatte auszuhandeln. Können sich beide Seiten innerhalb eines Jahres nicht einigen, soll sich eine Schiedsstelle einschalten, die den Preis dann festlegt.

Außerdem sollen Pharmafirmen künftig zu jedem neuen Medikament ein Dossier vorlegen. Darin soll stehen, welchen Zusatznutzen die Arznei im Vergleich zu bereits vorhandenen Mitteln hat. Innerhalb von drei Monaten wird das neue Medikament dann einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Schneidet es dabei nicht besser ab als herkömmliche Präparate, wird sofort ein Höchstpreis für die Erstattung durch die Krankenkasse festgelegt.

Bislang müssen Pharmahersteller nur nachweisen, dass ein neues Präparat überhaupt wirkt. Doch das heißt noch lange nicht, dass das Medikament auch gut ist für den Patienten. So kann es möglicherweise gefährliche Nebenwirkungen haben. Ein Beispiel ist das Schmerzmittel Vioxx: Bei diesem wurde zwar nachgewiesen, dass es wirkt, aber erst nach seiner Zulassung wurde deutlich, dass es das Herzinfarktrisiko erhöht. Der Schaden für die Patienten war somit größer als bei vergleichbaren Medikamenten.

Überhaupt sollen die Pharmafirmen nach dem Willen des Gesundheitsministers mehr Informationen über die Wirkung ihrer Produkte preisgeben. Deshalb will Rösler sie auch dazu zwingen, ihre Studien zu neuen Arzneimitteln zu veröffentlichen.

Darüber hinaus kommt es häufig vor, dass die Pharmaunternehmen Medikamente als Neuheiten vermarkten, obwohl sie sich im Prinzip kaum von bereits vorhandenen Mitteln unterscheiden. Das funktioniert dann folgendermaßen: Die Hersteller nehmen ein altes Medikament, verändern seine Molekülstruktur nur ein ganz kleines bisschen – und schon können sie es als neu anmelden. Die angeblich innovative Arznei bekommt neuen Patentschutz, die Hersteller können den Preis wieder selbst festlegen – und bei den Kassen abkassieren.

Mit dieser Methode soll bald Schluss sein. So schlägt der Gesundheitsmi-nister in seinem Sparpaket vor, dass für solche minimal veränderten Medikamente – er nennt sie im Gesetzesentwurf „Molekülvariationen“ – automatisch der Preis festgelegt wird, der auch für vergleichbare Mittel gilt.Mehr als 1,7 Milliarden Euro könnten dadurch eingespart werden, schätzen Wissenschaftler.

Die Pharmahersteller sind erwartungsgemäß alles andere als begeistert von den Plänen des Gesundheitsministers. Das Sparpaket kombiniere „dirigistische Eingriffe und gute Ideen mit falschen Maßnahmen“, kritisierte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Und der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) beklagte, Zwangsrabatte seien „Gift für den Investitionsstandort Deutschland“. Pharmakritischen Branchenkennern geht das geplante Gesetz hingegen nicht weit genug. Sie monieren vor allem, dass die Hersteller die Medikamentenpreise weiter selbst festlegen können. So könnten sie diese schon vor den Verhandlungen mit den Kassen extra hoch ansetzen.

Trotz allen Wehklagens in der Branche – für die Pharmaindustrie herrschen in Deutschland paradiesische Zustände: In fast keinem anderen europäischen Land können die Pillenhersteller in Sachen Preisbildung so frei schalten und walten wie hierzulande. Völlig ohne Preisregulierung kommen in Europa sonst nur noch Dänemark und Malta aus. In einigen EU-Ländern wird der Preis verhandelt, in den meisten schreiben Behörden die Arzneimittelpreise gesetzlich vor. Nicht selten orientieren sie sich dabei am deutschen Preis und legen einen Abschlag fest, der bei bis zu 30 Prozent liegen kann. Deutschland, nach den USA und Japan der weltweit drittgrößte Pharmamarkt, gilt sozusagen als Referenzmarkt.

Insgesamt will der Gesundheitsminis-ter zwei Milliarden Euro mit seinem „Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes“, so der offizielle Titel, einsparen. Und Röslers Idee, dass die Pharmahersteller künftig den Zusatznutzen ihrer neuen Arzneimittel nachweisen müssen, könnte die Qualität von Medikamenten deutlich verbessern. Es könnte für die Unternehmen ein Anreiz sein, dass sie sich wieder mehr auf die Entwicklung wirklich innovativer Mittel konzentrieren.

Milliarden durch patentgeschützte Arzneimittel
  • 2008 machte die Pharmaindustrie in Deutschland mit patentgeschützten (innovativen) Medikamenten einen Umsatz von 5,1 Milliarden Euro.
  • Von Januar bis November 2009 gaben die Kassen rund 9,2 Milliarden Euro für innovative Arzneimittel aus (15 Prozent mehr als ein Jahr zuvor); das sind knapp 30 Prozent der gesamten Medikamentenausgaben.
  • Jedoch machten die patentgeschützten Mittel nur einen Anteil von 8,2 Prozent aller Medikamente aus, die die Kassen bezahlen mussten.
  • Im Schnitt kommen in Deutschland pro Jahr 30 innovative Medikamente auf den Markt; sie stehen zunächst 15 Jahre unter Patentschutz.

    (Quellen: Arzneiverordnungs-Report, Marktforschungsinstitut IMS Health)
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Do, 12.08.2010 11:57 / Sarah Knoop / Juli – September 2010 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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