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Wieder stehen Ärzte als Betrüger am Pranger – diesmal schlägt die Verbraucherzentrale NRW Alarm: Stichproben bei Hautärzten hätten gezeigt, dass viele Ärzte die kostenlose Reihenuntersuchung auf Hautkrebs verweigern. Vielerorts würden die Patienten im Gegenteil ordentlich zur Kasse gebeten, verbreitete die Zentrale Ende vergangenen Jahres in den Medien. Ein gefährlich falscher Vorwurf, warnt der Kölner Dermatologe Dr. Jürgen Tacke.
In ihren Berichten erwähne die Verbraucherzentrale nicht, dass die Kassen nur eine Hautkrebs-Kontrolle mit dem bloßen Auge bezahlen. „Viele Hautärzte führen die Untersuchung von Muttermalen aber prinzipiell mit der Auflichtmikroskopie durch – und das nicht ohne Grund“, erläutert Tacke. Werde die Haut vom Hautarzt nur mit dem bloßen Auge angeschaut, also ohne technische Hilfsmittel, so lasse sich eine verdächtige Hautveränderung kaum vom bösartigen Melanom unterscheiden. Tacke sieht die Hautärzte daher sogar „in der Pflicht, bei verdächtigen Hautveränderungen die Auflichtmikroskopie anzuwenden“.
Die unsichere Untersuchung mit dem bloßen Auge führt dem Facharzt zufolge zu unzähligen überflüssigen Operationen – und das nicht zu knapp: Rein rechnerisch müssten 1.728 verdächtige Hautveränderungen herausoperiert werden, um einen tatsächlichen Fall von Hautkrebs zu finden. „Diese hohe Zahl von Operationen an gesunden Menschen ist untragbar“, findet der Facharzt.
Mithilfe der technischen Auflichtmikroskopie könne die Anzahl an Fehlalarmen deutlich reduziert werden – dies belegten inzwischen auch wissenschaftliche Studien ausreichend. „Wenn die Verbraucherzentrale NRW die kostenlose Reihenuntersuchung der Haut mit dem bloßen Auge von den Hautärzten aber einfordert, dann darf sie sich auch nicht über lange Wartezeiten bei den Hautärzten wundern. Schließlich müssen Tausende von überflüssigen Operationen durchgeführt werden.“
Kritik, die auch der Vorsitzende des Berufsverbandes der Hautärzte, Dr. Michael Reusch aus Hamburg, unterstützt. Ein Lichtblick für den Verbandschef: „Inzwischen haben einzelne Krankenkassen die Fragwürdigkeit der bisherigen Regelung erkannt und in Zusatzverträgen die Untersuchung mit einem Dermatoskop im Jahresrhythmus und auch für jüngere Versicherte ab dem 18. Lebensjahr in ergänzenden Verträgen für ihre Versicherten geregelt.“ Nun müssten jedoch alle Kassen nachziehen. Andernfalls drohten neue Berichte mit falschen Schlussfolgerungen, noch mehr Patienten in die Irre zu führen.
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