|

|
| Rechte von Diabetikern gestärkt |
|
|
|
Menschen, die an Diabetes mellitus leiden, können als Schwerbehinderte anerkannt werden – selbst dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Geklagt hatte eine 1953 geborene Frau, die an Typ-2-Diabetes leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung hatte sie eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreicht. Darum wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert.
Das Gericht wertete ihre sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe. |
|
© änd Ärztenachrichtendienst Verlagsgesellschaft mbH.
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Eine Übernahme in andere Medien ist ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
|
Aus den Weblogs
|