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Rechte von Diabetikern gestärkt

Menschen, die an Diabetes mellitus leiden, können als Schwerbehinderte anerkannt werden – selbst dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Geklagt hatte eine 1953 geborene Frau, die an Typ-2-Diabetes leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung hatte sie eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreicht. Darum wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert.

Das Gericht wertete ihre sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe.

Do, 04.02.2010 13:10 / na / Januar – März 2010 Druckversion Mail Weiter

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