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| Bonuszahlung nur bei Nachweis |
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Wer bei seiner Krankenkasse einen Bonus für Präventionsleis-tungen kassieren möchte, muss seiner Krankenkasse einen Nachweis vorlegen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Anfang Juni veröffentlichten Urteil Grenzen für Bonuszahlungen gesetzt. Eine Krankenkasse wollte ihren Versicherten auch dann eine Bonuszahlung in Höhe von 100 Euro auszahlen, wenn nur der Versicherte angegeben hat, dass er eine Präventionsleistung in Anspruch genommen hat. Ein Nachweis eines Arztes oder des Anbieters der Leistungen wäre nicht nötig gewesen.
So geht es aber nicht, urteilte das Gericht. Wenn der Patient keinen Nachweis braucht, könnte er die Bonusleistungen missbrauchen. Die Kassen müssten schließlich sicherstellen, dass mit den Versichertenbeiträgen ordnungsgemäß umgegangen werde. Künftig benötigen Versicherte also einen kontrollierbaren Nachweis darüber, ob sie die Leistung wirklich in Anspruch genommen haben. |
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