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| Gesundheitsfonds – Ein Kassenwechsel lohnt noch nicht |
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Lange war die Höhe des Beitragssatzes der entscheidende Punkt bei der Wahl der Krankenkasse. Ab Januar aber setzen nicht mehr die Kassen die Höhe des Beitrags fest, sondern die Bundesregierung. 15,5 Prozent zahlt dann jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung ist – egal, bei welcher Kasse. Alle Beitragseinnnahmen gehen an eine Sammelstelle, die sie auf die Kassen aufteilt. Kommen diese gut damit aus, können sie den Versicherten einen Teil als Prämien zurückgeben. Kommen sie nicht damit aus, müssen sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf höchstens ein Prozent des Einkommens betragen. Allerdings kann die Krankenkasse einen Pauschalbetrag von bis zu acht Euro pro Monat ohne Einkommensprüfung einziehen.
Zahlreiche Kassen haben angekün-digt, dass sie – zumindest 2009 –
ohne Zusatzbeiträge auskommen wollen. Wie es aber 2010 aussehen wird, vermag niemand zu sagen. 2009 sind die Einnahmen durch den Gesundheitsfonds gesichert: Nimmt dieser, etwa aufgrund der Wirtschaftskrise, zu wenig Geld ein, muss der Bund mit einem Darlehen helfen. Der Haken: Der Fonds muss dieses Darlehen ein Jahr später zurückzahlen. Reicht das Geld also auch 2010 nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Regierung erhöht den Einheitsbeitragssatz oder die Kassen erheben spätestens dann Extrabeiträge.
Vermutlich werden sie das schon aus Imagegründen so lange wie möglich vermeiden: Keiner will der Erste sein. Doch verlangt die erste Kasse mehr Geld, ziehen weitere vermutlich schnell nach. Experten gehen sogar davon aus, dass zumindest die großen Kassen sich absprechen und gleichzeitig handeln werden. Rechtlich kein Problem, da sie nicht dem Monopolrecht unterliegen. Andere Kassen haben bereits Prämienzahlungen angekündigt – ob sie diese wirklich zahlen und in welcher Höhe, wird sich zeigen.
Ein Trost für Versicherte: Wenn die Kasse erstmals Zusatzbeiträge erhebt, gilt ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht (das bei der Einführung des Einheitsbeitrages nicht greift). AOK und Co müssen den Zusatzbeitrag so rechtzeitig ankündigen, dass der Versicherte wechseln kann, bevor er ihn zahlen muss. Auch wenn eine Kasse Prämien gezahlt hat und diese senkt, greift das Sonderkündigungsrecht. Ansonsten gilt weiterhin die Regel, dass Versicherte erst nach 18-monatiger Mitgliedschaft erneut die Kasse wechseln können. Aufpassen muss, wer sich für einen Wahltarif entscheidet: Er kann das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen, sondern ist für drei Jahre an seine Kasse gebunden.
Wonach aber soll man die Krankenkasse auswählen, wenn alle gleich viel kosten? Da ist zunächst das Leis-tungsspektrum: Auch wenn ein Großteil der Leistungen gesetzlich geregelt ist, gibt es Unterschiede, etwa bei der Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden. Manche Kassen bieten besondere Bonusprogramme an. Auch nach Wahltarifen sollte man sich erkundigen, darf dabei aber den Wegfall des Sonderkündigungsrechts nicht vergessen.
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