Zuerst kam das Ziehen im rechten Bein, gefolgt von Rückenschmerzen, und schließlich die Diagnose des Arztes. Manfred L. hatte einen Bandscheibenvorfall. Als Möbelpacker traf ihn das besonders hart, unmöglich konnte er seinen Beruf weiter ausüben. So wie Manfred L. geht es fast jedem Vierten: Das Risiko, den Beruf vor dem Rentenalter aufgeben zu müssen, ist höher, als die meisten vermuten. Die gesundheitliche Katastrophe kann dann schnell auch eine finanzielle bedeuten.
Wer glaubt, der Staat würde helfend zur Seite stehen, irrt. Früher gab es eine Rente für diejenigen, die sich aus eigener Kraft nicht mehr ernähren konnten. Das war einmal. Geblieben ist nur eine sehr beschränkte Hilfe für verminderten Erwerb. Die bekommt aber nur, wer auch die einfachste Arbeit nicht mehr anpacken kann. Maximal 750 Euro – zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.
Manfred L. aber wähnte sich auf der sicheren Seite, hatte er doch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. „Bei uns in der Branche ist ja die Gefahr bekannt, sich mal was zu verheben und dann nicht mehr arbeiten zu können“, sagt er. Manfred L. lernte, mit seinen Schmerzen zu leben, und hoffte auf das Geld zum Ausgleich für das Möbeltragen, das er nicht mehr konnte. Aber es kam keines. Die Versicherung lehnte die Zahlung einer Rente ab.
Begründung: Herr L. könne doch noch als Bürohilfe oder Nachtportier arbeiten.
Die Tücke liegt im Kleingedruckten. Viele abgeschlossene Verträge enthalten eine Klausel, die es der Versicherung erlaubt, den Erkrankten auf irgendeine andere Arbeit zu verweisen. Im Bürokratendeutsch heißt das Ungetüm „abstrakte Verweisungsklausel“. So spielte es für das Unternehmen keine Rolle, ob Manfred L. überhaupt eine freie Stelle als Wächter einer Tiefgarage findet. Auch nicht, ob er dort das gleiche Gehalt bekommt.
„Viele haben noch die alten Verträge“
Die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest machten in den 90er-Jahren auf die Tricksereien der Versicherungen aufmerksam. Da erst begannen sie, faire Verträge anzubieten. Es kommt darauf an, dass sie den zuletzt ausgeübten Beruf versichern. „Hätte ich damals nur darauf geachtet“, seufzt L. heute. Mit den meisten heutigen Verträgen wäre er vor den finanziellen Schäden geschützt, die ihm jetzt drohen.
„Das Problem existiert aber nach wie vor“, sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Weil diejenigen, die jetzt berufsunfähig werden, noch alte Verträge haben.“ Manfred L. bleibt so nichts anderes übrig, als Bewerbungen zu schreiben und noch mehr Bewerbungen zu schreiben. Seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit 55 Jahren stehen dabei eher schlecht. „Und das Geld für die hohen Beiträge ist auch futsch.“
Selbst wer in seinen Policen noch rechtzeitig den Haken entdeckt, hat oft schlechte Karten. „Man kann natürlich versuchen, den Vertrag umstellen zu lassen“, erklärt Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Die Versicherung wird das nur nicht machen, ohne das Risiko des Kandidaten erneut zu prüfen und dann höhere Beiträge zu verlangen.“ Auch für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter könnte es dann zu spät sein. „Mit fortgeschrittenem Alter wird es immer schwieriger, einen Vertrag bei einer Versicherung zu bekommen“, sagt Gatschke.
Da liegt es nahe, sich ähnlich klingende Angebote anzuschauen. Aber Vorsicht: Die sogenannten Versicherungen gegen schwere Krankheiten zahlen meist nur einen einmaligen Betrag statt einer Rente. Und den machen sie auch nur locker, wenn ein wirklich gravierender Fall aus ihrer Liste eintritt, wie etwa Herzinfarkt, Schlaganfall, Koma oder Multiple Sklerose. „So ein kleines bisschen Hautkrebs reicht da nicht, damit die zahlen“, meint Wortberg sarkastisch. Manchmal sollen sich die Kunden auch wie bei einem Lotteriespiel auf bestimmte Krankheiten festlegen, die sie bekommen könnten.
„So ein bisschen Hautkrebs reicht da nicht“
In den letzten Jahren haben diese Angebote dennoch zugenommen. Bei einem abrupten Ende der Karriere helfen sie kaum. „Die haben null Bezug zum Beruf“, sagt Wortberg. Schlimmer noch sei, dass sie regelmäßig keine psychischen Krankheiten abdecken. Gerade diese Leiden sind aber immer öfter Killer der Arbeitskraft. „In der Statistik sieht man, dass eher die psychischen Erkrankungen heute die Menschen aus dem Berufsleben werfen“, erklärt der Verbraucherschützer. Aus diesen Gründen hält er nichts von der neuen Idee. „Die-se Versicherungen gegen schwere Krankheiten sind für Länder entwickelt worden, wo es keine gegen Berufsunfähigkeit gibt. Bei uns haben die eigentlich keine Berechtigung.“
Genauso wenig hilft eine Unfallversicherung. Wer erkrankt und seine Arbeit nicht mehr machen kann, hat davon gar nichts. Ein weiterer Versicherungstyp, der jetzt zu haben ist, will die grundsätzlichen Fähigkeiten des Menschen absichern. Sprechen, Sehen und Hören beispielsweise. Geht eine davon verloren, kann das auch den Job kosten. Wirklich empfehlen mag Wortberg auch diese nicht. Es gebe noch keine Vergleiche, zum Beispiel von der Stiftung Warentest, weil sie so neu seien. Manfred L. jedenfalls hätte eine solche Versicherung nichts genutzt, denn Möbel bewegen zu können ist keine Grundfähigkeit.
Es führt also kein Weg drum herum, sich gegen das zu versichern, was am teuersten wird: den Beruf zu verlieren. Die Verträge sind heute besser, und wer zwei, drei Dinge beachtet, ist auf der sicheren Seite. Erstens sollte unbedingt der zuletzt ausgeübte Beruf geschützt sein und nicht irgendeiner. Zweitens sollte der Vertrag psychische Leiden beinhalten. Schließlich sollten Selbstständige darauf achten, dass der Vertrag auch dann weiterhin gilt, wenn sie einmal ihre Beiträge nicht rechtzeitig zahlen können.
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