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| Erste Betriebskrankenkassen vor dem Aus – Hilfe – meine Kasse ist pleite. Und nun? |
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„Die Versicherten erleiden auf gar keinen Fall einen Nachteil, weil sie anschließend zu anderen Kassen gehen können und dort automatisch aufgenommen werden“, tröstet Christian Lipicki, Sprecher des Bundesgesundheits-
ministeriums. Niemand falle aus dem Versicherungsschutz, alle Behandlungen würden bezahlt. Im besten Fall |
bekommen Sie als Versicherter auch wirklich mit, dass Ihre Kasse dicht macht. Dann können Sie sich binnen zwei Wochen für eine neue Krankenkasse entscheiden. |
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Schwieriger wird es, wenn ein Versicherter gar nichts von der Pleite seiner Kasse mitbekommt. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen stellt sich zwar vor, dass alle Versicherten und auch deren Arbeitgeber von der Pleitekasse noch entsprechende Post bekommen. So ist es zunächst mal angedacht, Zweifel sind allerdings angebracht, ob eine insolvente Kasse es sich noch leisten kann, einige Zehn- oder gar Hunderttausend Mitglieder plus deren Arbeitgeber anzuschreiben.
Wer also nicht täglich die aktuelle Pleiterubrik des Bundesanzeigers auf die letzte Kassenpleite durchstöbern will, der muss dann wohl darauf vertrauen, davon über die Zeitung oder das Fernsehen zu erfahren. Eher vom grünen Tisch scheint auch die Idee zu stammen, dass – hat ein Versicherter es versäumt, sich nach einer Kassenpleite eine neue Kasse auszusuchen – dies der Arbeitgeber für ihn übernehmen soll. Denn auch dieser muss davon erst mal erfahren – und wem wäre es schon recht, wenn der Arbeitgeber allein über die neue Kasse entscheidet?
Theoretisch soll es aber genau so laufen: Hat ein Versicherter die Zwei-Wochen-Frist versäumt, soll der Arbeitgeber entweder eine neue Kasse aussuchen oder den Mitarbeiter bei derjenigen Kasse neu anmelden, bei der dieser vorher versichert war. Arbeitslose und Rentner werden in einem vergleichbaren Verfahren von der Arbeitsagentur oder dem Rentenversicherungsträger umgemeldet.
Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen sich dagegen selbst kümmern, dazu haben sie dann aber drei Monate Zeit. „Versäumt ein freiwillig Versicherter den rechtzeitigen Wechsel, meldet ihn die insolvente Kasse bei dem Anbieter an, bei dem dieser zuvor versichert war“, erklärt Florian Lanz vom GKV-Spitzenverband.
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Wenn Sie gerade krank oder gar im Krankenhaus sind, während Ihre Kasse
pleitegeht, sollen die beiden Kassen – also die insolvente und Ihre neue
– die nötigen Dinge untereinander abklären, so weit die Theorie.
Gleiches gilt auch für bereits bei der alten Kasse erfolgte
Genehmigungen, etwa für Zahnersatz oder Rehamaßnahmen.
Klingt
alles erst mal ganz gut, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
Und vieles ist noch nicht zu Ende gedacht. Musste es bislang ja auch
nicht, denn bis vor Kurzem schienen Kassenpleiten undenkbar. Bei
finanzieller Ebbe erhöhte man eben einfach den Beitrag. Das aber geht
seit der letzten Gesundheitsreform nicht mehr. Denn der allgemeine
Beitragssatz von 14,9 Prozent wird zentral und für alle festgelegt. Zwar
können die Kassen Zusatzbeiträge erheben – riskieren damit aber, dass
ihnen die Versicherten weglaufen. Schmerzlich zu spüren bekam dies
beispielsweise die DAK. Als sie ihren Zusatzbeitrag ankündigte, zeigten
ihr gleich 150.000 Mitglieder die Rote Karte.
Wer leere Kassen
nicht mit Zusatz-einnahmen füllen kann, muss bei den Ausgaben sparen.
Aber auch das ist schwierig, immerhin ist es gesetzlich vorgeschrieben,
was eine Krankenkasse zu bezahlen hat. Die letzte Notlösung wäre für
eine klamme Kasse also, sich in die Arme einer anderen, finanzstärkeren
zu flüchten. Doch welche gesunde Kasse hat schon Lust, sich einen
Pleitekandidaten ans Bein zu binden? So sind etwa unter den rund 200.000
Versicherten der City BKK besonders viele ältere und kranke Menschen –
da winkte jede andere Kasse dankend ab. Bliebe also für viele Kassen
letztlich nur der Gang zum Insolvenzverwalter.
Aber auch wenn
Sie bei einer finanziell robusten Krankenkasse versichert sind und sich
in Sicherheit wiegen, kann eine Kassenpleite für Sie spürbare Folgen
haben. Der Grund: Das Gesetz sieht vor, dass die anderen Krankenkassen
die Schulden der Pleitekasse übernehmen müssen. „Haftungsverbund“ nennt
sich dies im Fachjargon. So müssen beispielsweise für die City BKK
zunächst die anderen Betriebskrankenkassen geradestehen, genauso müssen
die Ersatzkassen und die AOKen füreinander einstehen.
Und das
sind keine Kleinigkeiten: Schätzungen zufolge hinterlässt allein die
relativ kleine CityBKK Schulden in Höhe von 150 Millionen Euro. Umgelegt
auf alle Mitglieder aller Betriebskrankenkassen schlägt dies mit 15
Euro pro BKK-Versicherten zu Buche. Diese Ausgaben müssten die Kassen
aus ihrem Portemonnaie abzweigen. So müsste etwa die BKK Gesundheit 20
Millionen Euro bezahlen, die Deutsche BKK 15 Millionen. Das Problem:
Kaum eine Kasse sitzt auf einem entsprechenden Polster, viele sind
selbst eher knapp. So kann eine Kassenpleite weitere innerhalb des
Haftungsverbundes nach sich ziehen.
Der Dominoeffekt kann sich
aber sogar auch auf Kassen außerhalb des Haftungsverbundes ausweiten:
Denn wenn das Notopfer der verwandten Kassen nicht ausreicht, werden
auch die übrigen Kassen herangezogen – ebenfalls ungeachtet ihrer
finanziellen Lage. Und das bei einem Kassenloch von ohnehin insgesamt
schon 11 Milliarden Euro. Experten rechnen deshalb bereits damit, dass
von den heute rund 120 Krankenkassen gerade mal noch 20 bis 30 überleben
werden. Was vor Kurzem also noch undenkbar schien, wird bald wohl
Alltag werden.
Bildquellen: Matthias Haas/Fotolia.com, Markus Bormann/Fotolia.com
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