durchblick-gesundheit.de [ Durchblick -> Politik -> Erste Betriebskrankenkassen vor dem Aus – Hilfe – meine Kasse ist pleite. Und nun? ]

  Archiv
  Politik
  Medizin
  Ihr Geld
  Proteste
  Medien
  Impressum




Erste Betriebskrankenkassen vor dem Aus – Hilfe – meine Kasse ist pleite. Und nun?

„Die Versicherten erleiden auf gar keinen Fall einen Nachteil, weil sie anschließend zu anderen Kassen gehen können und dort automatisch aufgenommen werden“, tröstet Christian Lipicki, Sprecher des Bundesgesundheits-
ministeriums. Niemand falle aus dem Versicherungsschutz, alle Behandlungen würden bezahlt. Im besten Fall
bekommen Sie als Versicherter auch wirklich mit, dass Ihre Kasse dicht macht. Dann können Sie sich binnen zwei Wochen für eine neue Krankenkasse entscheiden.

Schwieriger wird es, wenn ein Versicherter gar nichts von der Pleite seiner Kasse mitbekommt. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen stellt sich zwar vor, dass alle Versicherten und auch deren Arbeitgeber von der Pleitekasse noch entsprechende Post bekommen. So ist es zunächst mal angedacht, Zweifel sind allerdings angebracht, ob eine insolvente Kasse es sich noch leisten kann, einige Zehn- oder gar Hunderttausend Mitglieder plus deren Arbeitgeber anzuschreiben.

Wer also nicht täglich die aktuelle Pleiterubrik des Bundesanzeigers auf die letzte Kassenpleite durchstöbern will, der muss dann wohl darauf vertrauen, davon über die Zeitung oder das Fernsehen zu erfahren. Eher vom grünen Tisch scheint auch die Idee zu stammen, dass – hat ein Versicherter es versäumt, sich nach einer Kassenpleite eine neue Kasse auszusuchen – dies der Arbeitgeber für ihn übernehmen soll. Denn auch dieser muss davon erst mal erfahren – und wem wäre es schon recht, wenn der Arbeitgeber allein über die neue Kasse entscheidet?

Theoretisch soll es aber genau so laufen: Hat ein Versicherter die Zwei-Wochen-Frist versäumt, soll der Arbeitgeber entweder eine neue Kasse aussuchen oder den Mitarbeiter bei derjenigen Kasse neu anmelden, bei der dieser vorher versichert war. Arbeitslose und Rentner werden in einem vergleichbaren Verfahren von der Arbeitsagentur oder dem Rentenversicherungsträger umgemeldet.

Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen sich dagegen selbst kümmern, dazu haben sie dann aber drei Monate Zeit. „Versäumt ein freiwillig Versicherter den rechtzeitigen Wechsel, meldet ihn die insolvente Kasse bei dem Anbieter an, bei dem dieser zuvor versichert war“, erklärt Florian Lanz vom GKV-Spitzenverband.

Wenn Sie gerade krank oder gar im Krankenhaus sind, während Ihre Kasse pleitegeht, sollen die beiden Kassen – also die insolvente und Ihre neue – die nötigen Dinge untereinander abklären, so weit die Theorie. Gleiches gilt auch für bereits bei der alten Kasse erfolgte Genehmigungen, etwa für Zahnersatz oder Rehamaßnahmen.

Klingt alles erst mal ganz gut, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Und vieles ist noch nicht zu Ende gedacht. Musste es bislang ja auch nicht, denn bis vor Kurzem schienen Kassenpleiten undenkbar. Bei finanzieller Ebbe erhöhte man eben einfach den Beitrag. Das aber geht seit der letzten Gesundheitsreform nicht mehr. Denn der allgemeine Beitragssatz von 14,9 Prozent wird zentral und für alle festgelegt. Zwar können die Kassen Zusatzbeiträge erheben – riskieren damit aber, dass ihnen die Versicherten weglaufen. Schmerzlich zu spüren bekam dies beispielsweise die DAK. Als sie ihren Zusatzbeitrag ankündigte, zeigten ihr gleich 150.000 Mitglieder die Rote Karte.

Wer leere Kassen nicht mit Zusatz-einnahmen füllen kann, muss bei den Ausgaben sparen. Aber auch das ist schwierig, immerhin ist es gesetzlich vorgeschrieben, was eine Krankenkasse zu bezahlen hat. Die letzte Notlösung wäre für eine klamme Kasse also, sich in die Arme einer anderen, finanzstärkeren zu flüchten. Doch welche gesunde Kasse hat schon Lust, sich einen Pleitekandidaten ans Bein zu binden? So sind etwa unter den rund 200.000 Versicherten der City BKK besonders viele ältere und kranke Menschen – da winkte jede andere Kasse dankend ab. Bliebe also für viele Kassen letztlich nur der Gang zum Insolvenzverwalter.

Aber auch wenn Sie bei einer finanziell robusten Krankenkasse versichert sind und sich in Sicherheit wiegen, kann eine Kassenpleite für Sie spürbare Folgen haben. Der Grund: Das Gesetz sieht vor, dass die anderen Krankenkassen die Schulden der Pleitekasse übernehmen müssen. „Haftungsverbund“ nennt sich dies im Fachjargon. So müssen beispielsweise für die City BKK zunächst die anderen Betriebskrankenkassen geradestehen, genauso müssen die Ersatzkassen und die AOKen füreinander einstehen.

Und das sind keine Kleinigkeiten: Schätzungen zufolge hinterlässt allein die relativ kleine CityBKK Schulden in Höhe von 150 Millionen Euro. Umgelegt auf alle Mitglieder aller Betriebskrankenkassen schlägt dies mit 15 Euro pro BKK-Versicherten zu Buche. Diese Ausgaben müssten die Kassen aus ihrem Portemonnaie abzweigen. So müsste etwa die BKK Gesundheit 20 Millionen Euro bezahlen, die Deutsche BKK 15 Millionen. Das Problem: Kaum eine Kasse sitzt auf einem entsprechenden Polster, viele sind selbst eher knapp. So kann eine Kassenpleite weitere innerhalb des Haftungsverbundes nach sich ziehen.

Der Dominoeffekt kann sich aber sogar auch auf Kassen außerhalb des Haftungsverbundes ausweiten: Denn wenn das Notopfer der verwandten Kassen nicht ausreicht, werden auch die übrigen Kassen herangezogen – ebenfalls ungeachtet ihrer finanziellen Lage. Und das bei einem Kassenloch von ohnehin insgesamt schon 11 Milliarden Euro. Experten rechnen deshalb bereits damit, dass von den heute rund 120 Krankenkassen gerade mal noch 20 bis 30 überleben werden. Was vor Kurzem also noch undenkbar schien, wird bald wohl Alltag werden.

Bildquellen: Matthias Haas/Fotolia.com, Markus Bormann/Fotolia.com


    Möchten Sie den Artikel zum Verteilen herunterladen? Klicken Sie hier!
 

Do, 12.08.2010 11:58 / Barbara Sieverding / Juli – September 2010 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

© änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG.
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Eine Übernahme in andere Medien ist ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

durchblick gesundheit

 

Aus den Weblogs