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Kein Wechsel in Härtefällen

In Härtefällen können Hartz IV-Empfänger trotz Zusatzbeitrag bei ihrer angestammten Krankenkasse bleiben. Nach Angaben der  Bundesagentur für Arbeit kann Langzeitarbeitslosen der Zusatzbeitrag erstattet werden, wenn ihnen durch einen Kassenwechsel medizinische Nachteile entstünden.

Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch den Kassenwechsel eine schon begonnene Dauerbehandlung abbrechen müsste oder die Kasse bereits Leistungen wie eine Rehamaßnahme oder Kur bewilligt hat. Als Härtefall gilt auch, wenn bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte zurückgegeben werden müssten.


Do, 12.08.2010 11:55 / na Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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