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Vorstandsgehälter - Peanuts für die Kassenmanager

Die millionenschweren Glaspaläste der Krankenkassen lassen schon erahnen, dass die Bosse in den oberen Etagen keine Anzüge von der Stange tragen – so mancher Kassenvorstand verdient mehr als ein Staatschef. Genaue Blicke auf ihre Gehaltszettel konnten die Topverdiener der Branche bislang jedoch meist verhindern. Nun hat der Bundesrechnungshof die Verträge der Kassenfunktionäre unter die Lupe genommen. Das Resultat überraschte selbst die erfahrenen Finanzprüfer.

Professor Dieter Engels ist Kummer gewohnt. Der Präsident des Bundesrechnungshofes überprüft jährlich die Einnahmen und Ausgaben des Bundes von über 540 Milliarden Euro. Fast ständig prangert er überflüssige Ausgaben, Verschwendung und finanzielle Fehlgriffe an. Ungewöhnlich tiefe Sorgenfalten zeigte sein Gesicht jedoch, als er der Bundesregierung kürzlich seinen aktuellen Prüfbericht überreichte: Der Behördenleiter hatte diesmal einen Schwerpunkt seiner Ermittlungen auf die Gehälter der Krankenkassenvorstände gelegt. Das Resultat: Engels fordert das Gesundheitsministerium eindringlich auf, die Notbremse zu ziehen.

Seit rund 15 Jahren steigen die Gehälter der Kassenchefs kontinuierlich an, zeigten die Analysen. Für den Leiter einer Krankenkasse hatten Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände vor einigen Jahren noch eine Gehaltsobergrenze von 130.000 Euro im Jahr empfohlen. Doch das langt der Mehrzahl der Kassenbosse offenbar längst nicht mehr: „Bei Krankenkassen mit mehr als 600.000 Versicherten erhielten 90 Prozent der Vorstandsvorsitzenden eine Gesamtvergütung von mehr als 130.000 Euro, dem von den Sozialpartnern empfohlenen Höchstbetrag“, heißt es in dem Bericht des Bundesrechnungshofes.

Bei 16 Krankenkassen entdeckte die Behörde sogar Gehälter von deutlich über 160.000 Euro – Dienstwagen und sonstige Vergünstigungen nicht eingerechnet. Dies entspreche „der Besoldung einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs“, schreiben die Finanzprüfer. Das dickste Gehalt eines Kassenchefs habe im Jahre 2006 bei rund einer viertel Million Euro gelegen. Gemeint ist Norbert Klusen, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse. Der Diplom-Kaufmann aus Mönchengladbach bekam auch 2008 ein Grundgehalt in Höhe von 245.781 Euro.

Obendrein erhielt er noch seinen vollen Bonus ausbezahlt: 50.000 Euro für die erfolgreiche Fusion mit der IKK-Direkt. Macht zusammen fast 300.000 Euro. Zum Vergleich: Nach Angaben des Magazins „Spiegel“ verdient Bundeskanzlerin Angela Merkel 261.500 Euro im Jahr. Im vergangenen Jahr kletterte Klusens reines Grundgehalt sogar nochmals: auf 270.979 Euro. Dicht dahinter steht DAK-Vorstand Herbert Rebscher: Auf 235.287 Euro stieg sein Salär 2009.

In den Chefetagen wird der Gürtel also kein Stück enger geschnallt – auch wenn die Kassen öffentlich über sinkende Einnahmen jammern. Im Gegenteil: Die Vorstandsmitglieder erhielten laut Rechnungshof in fast allen untersuchten Fällen neben dem dicken Gehalt weitere Leistungen, zum Beispiel Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, pauschale Aufwandsvergütungen, Essenzuschüsse, Ersatz der Miete für eine angemessene Wohnung, Heimflüge, zinsgünstige Darlehen und Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall über den üblichen Zeitraum von sechs Wochen hinaus.

Dass sie aufgrund der dicken Gehälter inzwischen schon unter Beobachtung stehen, scheint die Kassenchefs wenig zu kümmern: Die Aufsichtsbehörden haben die Krankenversicherer häufig darum gebeten, neue Vorstandsverträge oder Vertragsänderungen rechtzeitig anzuzeigen, damit es nicht später zu Diskussionen oder berufsrechtlichen Anklagen kommt. „Nicht alle Krankenkassen kamen dieser Bitte nach. Nach Vertragsschluss konnten die Verträge oft nicht mehr geändert werden“, bedauert der Bundesrechnungshof in seinem Bericht.

Überhaupt ist es mit der Transparenz nicht weit her: Theoretisch sind die Kassen seit März 2004 verpflichtet, die Einkünfte ihrer Vorstandsmitglieder zu veröffentlichen. Das machen sie zwar – allerdings mit enormer Verzögerung und oft unvollständigen Daten. So haben im vergangenen Jahr rund 60 Prozent aller Krankenkassen verschwiegen, welche Sonderregelungen zur Altersvorsorge in den Verträgen ihrer Fürungskräfte stehen. Auch gaben 40 Prozent der Kassen nicht oder falsch an, mit welchen Geldern sich die Vorstände über das Ende ihrer Amtszeit hinwegtrösten dürfen.

Dabei haben es gerade diese Zahlen in sich: Der Bundesrechnungshof entdeckte, dass der Vorstandsvorsitzende einer Krankenkasse 700.000 Euro Abfindung erhielt, als er im Jahre 2005 – viereinhalb Jahre vor Ablauf seiner Amtszeit – den Job an den Nagel hängte. Das Sümmchen sollte nicht etwa großartige Leistungen belohnen: Aus Sicht der beiden Verwaltungsratsvorsitzenden hatte der Kassenmanager „schwerwiegende Verfehlungen begangen und das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Verwaltungsrat nachhaltig und unwiderruflich zerstört“. Konkret: Der Kassenboss hatte wichtige unternehmerische Entscheidungen völlig im Alleingang getroffen, ohne den Verwaltungsrat im Vorfeld zu informieren.

Insbesondere bei Fusionen ist das Risiko hoch, dass Kassen mit dicken Abfindungen um sich werfen, fürchtet der Rechnungshof. Tun sich zwei Kassen zusammen, fallen oft überflüssige Vorstandsposten weg. Die ausscheidenden Mitarbeitern landen dann aufgrund eines „Aufhebungsvertrags“ weich auf einem fetten Finanzpolster. „Seit dem Jahr 2007 haben 55 Kassen fusioniert. Diese Entwicklung setzt sich weiter fort“, schreibt der Bundesrechnungshof.

Im Moment können sich die Kassenchefs allerdings noch beruhigt zurücklehnen. Es gibt kaum Vorschriften oder Gesetze, die Gehälter oder Sonderzulagen begrenzen. Nach Meinung von Dieter Engels muss sich das nun schnell ändern: „Hier ist das Gesundheitsministerium gefordert, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu initiieren“, appelliert er an die Regierung. Die Krankenkassen seien schließlich verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten. „Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass sich die Krankenkassen und deren Vorstände zunehmend neuen Herausforderungen im Gesundheitswesen stellen müssen. Dies rechtfertigt aber nicht den erheblichen Anstieg der Vorstandsvergütungen sowie die zusätzlich gewährten sonstigen Leistungen.“ Krankenkassen seien gegenüber ihren Mitgliedern, die an sie Zwangsbeiträge zahlten, zur Sparsamkeit verpflichtet, unterstreicht der Behördenleiter.

Rufe, die bislang ungehört verhallten: Das Bundesgesundheitsministerium will nicht eingreifen. „Die Höhe der Vorstandsvergütungen bei Krankenkassen wird mit dem Verwaltungsrat vereinbart und nicht vom Staat festgelegt“, kommentierte der parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) die Situation. Bei Problemfällen seien außerdem das Bundesversicherungsamt oder die Landesministerien gefragt. Konkrete Schritte hat dort bislang jedoch keiner unternommen. Dem Bundesrechnungshof selbst sind die Hände gebunden. Er darf nur auf Probleme hinweisen und Empfehlungen abgeben, besitzt selbst jedoch keine gesetzgeberische Macht.

So bleiben den Finanzprüfern unter Engels nur mahnende Worte – und kleine Erfolge am Rande des Geschehens. So konnte die Behörde immerhin aufdecken, dass die Vorsitzenden einer Kasse Unsummen für überflüssige Beraterverträge ausgegeben wollten: Ein Berater sollte zwischen zwei fusionswilligen Kassen vermitteln und dafür viel Geld erhalten. Pro Kassenmitglied waren 13,50 Euro vereinbart – insgesamt winkte ein Millionenhonorar. Zeitgleich ließ sich die Krankenkasse von einem weiteren Unternehmen beraten, dessen Geschäftsführer derselbe Berater war. Daneben war der Berater auch noch Geschäftsführer einer Werbe- und Verlagsgesellschaft, die ebenfalls Geschäftsbeziehungen mit der Kasse unterhielt.

Der Bundesrechnungshof schlug Alarm und forderte die Kassen auf, die teuren und nach Meinung der Behörde völlig überflüssigen Beraterverträge schnellstens zu kündigen. Die Kassen lenkten zähneknirschend ein und zahlten nur das karge Sümmchen von 250.000 Euro an den Berater. Auch versprachen sie, ihm für seine Dienste künftig nur noch die Hälfte des vereinbarten Honorars zu zahlen. Von einer Kündigung wollten sie jedoch nichts wissen. Dies wäre schließlich mit „großen, nicht mehr wettzumachenden Vertrauensverlusten im Wettbewerb verbunden“, blockten die Kassen ab. Engels und seinen Finanzprüfern bleiben wieder nur mahnende Worte – und der Gang an die Öffentlichkeit.

© Ernst Rose/Pixelio.de


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Di, 04.05.2010 12:25 / Jan Scholz / April - Juni 2010 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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