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Ärztehonorare - Kaputtgespart: Augenärzte in NRW vor dem Aus?

Bildquelle: Fotolia.de
Im Kampf gegen Augenerkrankungen droht ein schwerer Rückschlag

Kaum etwas ist so kostbar wie unser Augenlicht. Zum Glück kümmern sich über 5.000 niedergelassene Augenärzte auf erstklassigem medizinischen Niveau um ihre Patienten. Noch. Das neue Honorarsystem der Ärzte droht unzählige Augenarztpraxen in den Ruin zu treiben.

„Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe“, sagte einst niemand Geringeres als Winston Churchill. Gesundes Misstrauen gegenüber irgendwelchem Zahlensalat ist heute so aktuell wie gestern. Bestes Beispiel: die Berichte über die Honorarsituation der niedergelassenen Ärzte. Von dickem Plus und Millionenzuwächsen für die Mediziner liest man in den Gazetten derzeit häufig. Der konkrete Blick in die Praxen zeigt aber: Der angebliche Extrabatzen für Ärzte war für manche Fachärzte vielmehr ein schwerer Schlag ins Kontor. Die Augenärzte in Nordrhein gehören beispielsweise zu den großen Verlierern – und wissen nicht, wie sie ihre Patienten weiter versorgen sollen.

„Vielleicht klingt es etwas zynisch. Aber man muss fast annehmen, dass die Krankenkassen und Entscheider im Gesundheitssystem die Augenheilkunde für überflüssig halten. Anders ist diese Entwicklung nicht zu erklären“, klagt Dr. Christoph Larisch, der eine Augenarztpraxis in Duisburg betreibt. Jahrelang hat der Facharzt gewissenhaft Patienten von Augenleiden befreit oder ihre Beschwerden gelindert. Nun sieht er schwere wirtschaftliche Probleme auf sich und sein Praxisteam zukommen. „Die Patienten wollen das oft kaum glauben – aber es ist so: Wir bekommen pro Patient und Quartal 16,72 Euro. Mehr kann ich nicht abrechnen, auch in schwersten Krankheitsfällen nicht. Ausgenommen sind nur große Operationen.“

Das Beispiel einer einfachen Bindehautentzündung zeigt, wie die Augenärzte nach und nach den Boden unter den Füßen verloren haben: Bei einer solchen Entzündung nimmt der Augenarzt zunächst einen Sehtest vor, analysiert das Auge mithilfe eines speziellen optischen Gerätes (der sogenannten Spaltlampe), berät den Patienten und verschreibt in manchen Fällen entsprechende Tropfen oder Arzneien. 32,67 Euro durfte der Arzt im Jahr 1996 dafür und mit einer Nachschau nach Behandlungsbeginn noch abrechnen. Im Jahr 2008 – einige Spargesetze und Honorarumstellungen weiter – blieben ihm noch 23,18 Euro. „Aktuell in 2010 sind es aber nur noch 16,72 Euro. Davon kann ich diese Leistung nicht mehr wirtschaftlich erbringen. Die Geräte- und Personalkosten werden dadurch nicht mehr abgedeckt, geschweige denn ein Arztlohn erwirtschaftet“, erläutert Larisch den Preisverfall.

Auch die Augenkontrolle bei Diabetes (1996 noch 43,95 Euro Honorar), die Behandlung eines schielenden Kindes (1996 gab es 59,93 Euro für die Behandlung) oder die Behandlung einer Netzhautablösung in Zusammenarbeit mit einer Klinik (früher 211,74 Euro): Alle Arbeiten werden durch das neue System unterm Strich nur mit 16,72 Euro honoriert – das Geld muss für ein ganzes Quartal reichen, selbst bei Schwerkranken, wo der Arzt mit viel Einsatz um den Erhalt des Augenlichtes kämpft. „Der Löwenanteil der augenfachärztlichen Leistungen bleibt unbezahlt. Wir können aber doch keine Primitivmedizin aus dem 18. Jahrhundert betreiben und das alles streichen“, ärgert sich Larisch. „Wenn wir unser Verantwortungsbewusstsein jenem der Politiker angleichen würden, kämen wir ins Gefängnis!“

Politiker und zuständige Behörden winken angesichts solcher Klagen jedoch ab: Sie räumen zwar ein, dass manche Arztgruppen in bestimmten Regionen Probleme haben. Allerdings gebe es nach der Honorarreform von 2009 auch eine beachtliche Anzahl von Gewinnern. Viele Ärzte könnten außerdem bestimmte Sonderleistungen abrechnen, die den Umsatz aufbessern. „Sonderleistungen können manchen ärztlichen Fachgruppen ein wenig helfen, die besondere Vorsorge-, Zusatzleistungen oder große Operationen anbieten können. Der normale Augenarzt fällt aber nicht in diese Kategorie – und schaut mit seiner Pauschale von 16,72 für 3 Monate in die Röhre“, sagt Larisch.

Auch der Vorsitzende des Berufsverbandes der Augenärzte in Nordrhein, Dr. Ludger Wollring, muss angesichts der Dumpinglöhne für sich und seine Kollegen ein bitteres Fazit ziehen. „Die Vergütung augenärztlicher Leistungen bei uns hat einen Platz im Guinness-Buch der Rekorde verdient: Nirgends auf diesem Globus gibt es derart qualifizierte ärztliche – insbesondere augenärztliche – Leistung billiger als hier.

Allerdings nicht mehr lange, da die Kollegen zu diesen Konditionen die Versorgung nicht kostendeckend anbieten können“, erklärt der Facharzt. Das Ergebnis der letzten Honorarreform sei „schockierend und existenzbedrohend“ für viele Kollegen.

Folgen habe das aber nicht nur für die Augenärzte und deren Mitarbeiter. Wollring: „Man muss es deutlich so sagen: Unter diesen Voraussetzungen ist der ärztliche Kampf gegen Erblindung nicht mehr selbstverständlicher Bestandteil der Kassenversorgung. Verhütung von Erblindung wird nicht bezahlt.“ Wenn die Praxen von den Krankenkassen und der Politik kaputtgespart würden, blieben den Menschen höchstens noch Krankenhäuser und Universitätskliniken. „Doch die sind oft weit entfernt und können nicht einmal einen Bruchteil der Patienten aufnehmen, die derzeit die Kollegen in den Praxen versorgen.“

Der Berufsverband der Augenärzte habe schon längst – auch in Berlin – versucht, diese desaströse Entwicklung aufzuhalten und konstruktive Vorschläge gemacht: „Jetzt werden wir aber – da alles andere bisher nicht geholfen hat – unsere Patienten und die Öffentlichkeit über die absurde Situation aufklären und um Unterstützung bitten.“


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Di, 04.05.2010 12:24 / Jan Scholz / April - Juni 2010 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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