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| Zusatzbeiträge - Neues Kündigungsrecht erleichtert den Kassenwechsel |
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 Bildquelle: Oliver Berg/dpa | Bislang verhalten sich die Kassen zwar ruhig. Mehrere Finanzexperten haben aber schon davor gewarnt, dass die Krankenkassen den Beitragszahler bald gesondert zur Kasse bitten könnten. Jede Kasse darf theoretisch einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens erheben. Dieser Beitrag ist allein vom Versicherten zu tragen – der Arbeitgeber bleibt verschont. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.675 Euro monatlich (Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2009) oder mehr macht das monatlich bis zu 36,75 Euro oder jährlich 441 Euro aus. Alternativ können Kassen auch, ohne das Einkommen zu prüfen, eine Pauschale von bis zu 8 Euro monatlich einziehen.
Fordert die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben alle Mitglieder der Kasse ein Sonderkündigungsrecht. Sie könnten dann beispielsweise zu einem günstigeren Konkurrenten wechseln. Ein Wechsel ist auch möglich, wenn eine bisher gewährte Prämienzahlung an den Versicherten reduziert wird oder ganz wegfällt. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn Versicherte erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Es setzt die übliche 18-monatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft.
Klammheimlich können die Kassen ihren Versicherten die Erhöhung dabei nicht aufs Auge drücken: Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt oder die Prämie reduziert auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. So ist gesichert, dass bei einer fristgerechten Kündigung durch den Versicherten keine zusätzlichen Belastungen anfallen.
Versicherte, die bereits 18 Monate einer Kasse angehören, können mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist übrigens auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht die Kasse jederzeit wechseln. Die Krankenkassen sind verpflichtet, den Versicherten spätestens 14 Tage nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigungsbestätigung muss der neuen Krankenkasse bei der Anmeldung vorgelegt werden – dadurch soll vermieden werden, dass sich Versicherte „vorsorglich“ bei mehreren Krankenkassen gleichzeitig anmelden.
Wer nur auf den Zusatzbeitrag und die Kosten schielt, sollte jedoch eines nicht vergessen: In einigen Punkten bieten die gesetzlichen Kassen weiterhin unterschiedliche Leistungen an. Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte auch auf das Leistungsspektrum achten. Beispiele wie Kostenübernahme von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice – wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline – können für viele Patienten entscheidende Faktoren sein, die eine Kassenwahl mit bestimmen.
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