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Gericht rüffelt Kasse für Prämie

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keinen Bonus dafür zahlen, dass sie auf medizinische Leistungen verzichten und nicht mehr zum Arzt gehen. Das hat das Landessozialgericht Hessen entschieden. Eine Betriebskrankenkasse wollte ihre Versicherten mit neuartigen Prämien belohnen, wenn sie sich nicht behandeln lassen. Ende 2007 wollte sie dafür ihre Satzung ändern. Das Bundesversicherungsamt hatte dies verboten, die Kasse klagte vor Gericht.

Die Richter urteilten jetzt, dass Kassen einen Bonus nur zahlen dürfen, um Patienten zur Vorsorge zu motivieren und gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Lassen sich Patienten nicht behandeln, könnten nämlich langfristig sogar höhere Kos-ten entstehen. Überhaupt dürften Kassen den Versicherten nur in einem Wahltarif Beiträge zurückzahlen. 

Do, 02.07.2009 14:20 / na / April – Juni 2009 Druckversion Mail Zurück Weiter

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