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| Serie: Teil 18 - So viel Honorar bekommt Ihr Arzt für die Füllung eines Zahns |
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Liebesäpfel vom Jahrmarkt liebt Herr Nagels schon seit seiner Kindheit. Doch diesmal ist die süße Sünde mit dem knallroten Zuckerüberzug kein Genuss: Schon beim ersten Stück verspürt er einen stechenden Schmerz im Backenzahn. Der vergeht zwar nach einiger Zeit, zu seiner Zahnärztin geht Herr Nagels aber trotzdem.
18 Punkte für Gebisskontrolle
Wie bei der halbjährlichen Vorsorgeuntersuchung inspiziert die Zahnmedizinerin alle Zähne. Das Ergebnis: Alles in Ordnung, bis auf ein Loch in einem Backenzahn. In der Abrechnungswelt der Zahnärzte ist diese Untersuchung 18 Punkte wert. Bevor die Zahnärztin mit dem Bohrer loslegt, führt sie an dem Zahn eine sogenannte Vitalitätsprüfung durch, die weitere 6 Punkte bringt. Dabei drückt sie einen Wattetupfer, den eine Zahnarzthelferin vorher mit einem Eisspray abgekühlt hat, auf den Zahn. Den Kälteschmerz spürt Herr Nagels deutlich. Ein Zeichen dafür, dass der Zahn noch lebt. Eine Wurzelbehandlung ist nicht nötig.
Dann setzt die Medizinerin den Bohrer an. Ist das überstanden, bereitet sie den Zahn für die Füllung vor: Weil sich das Loch am Übergang von der Kaufläche zur äußeren Seite des Zahns befindet, muss sie eine Metallschlinge um den Zahn legen und genau anpassen. Die verhindert als künstliche Außenwand des Zahns, dass die von der Helferin angerührte Amalgamfüllung an der Seite wieder herausgedrückt wird. Ist das Loch wieder geschlossen, entfernt die Zahnärztin die Schlinge und rundet die Ecken der Füllung ab, sodass der Zahn seine ursprüngliche Form zurückerhält.
Bis zu 90 Prozent Honorarabzug
Der zusätzliche Aufwand für das Anpassen der Metallschlinge erscheint mit 10 Punkten auf der Abrechnung. Aufbohren und Füllen des Zahns geben zusammen 39 Punkte. Nach mehr als einer halben Stunde Arbeit der Zahnärztin und ihrer Helferin hat die Medizinerin also 73 Punkte auf ihrem Konto angesammelt. Die sind in Hamburg bei AOK-Versicherten derzeit 62,50 Euro wert. Davon zahlt die Ärztin die Gehälter der Helferin im Sprechzimmer und der Mitarbeiterin am Empfang, Material, Sterilisierung der Geräte sowie Kosten wie Kreditabzahlungen, Praxismiete, Strom und Heizung.
So schrumpft dieser vermeintlich hohe Wert schon deutlich zusammen. Doch er hat noch einen ganz anderen Pferdefuß: Er gilt nur bis zu einer bestimmten Menge an Punkten, die die Zahnärztin im Quartal abrechnen darf. Für alle darüber hinaus erarbeiteten Punkte gibt es einen Abzug. Haben viele Patienten Zahnschmerzen, kann der Abzug im schlimmsten Fall bis zu 90 Prozent betragen.
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