| Die Tabelle im Bundesanzeiger liest sich wie die Gehaltsauflistung deutscher Topmanager: Fast 224.000 Euro landen jedes Jahr auf dem Konto des Vorsitzenden der Deutschen Angestellten-Krankenkasse, 192.000 Euro gönnt sich der Barmer-Chef, 191.000 Euro darf der Vorsitzende der Kaufmännischen Krankenkasse sein Gehalt nennen und der AOK-Vorstand in Baden-Württemberg wird mit 160.000 Jahressalär geführt. Aus gutem Grund klagten sich offenbar einige Kassenchefs bis zum Bundesverfassungsgericht, um das eigene Gehalt nicht offenlegen zu müssen. Doch vergeblich: Die Richter verfügten, dass die Vorsitzenden ihre Bezüge öffentlich zu präsentieren haben. Dies lasse „Rückschlüsse auf Finanzgebaren und Einsparpotenzial der Krankenkasse“ zu.
Besonders im letzten Punkt gibt es erheblichen Nachholbedarf in den Chefetagen der Kassen, mahnt nun der Bundesrechnungshof angesichts der stattlichen Bezüge. Die Bundesbehörde kritisiert die Gehälter in einem aktuellen Bericht an das Bundesgesundheitsministerium als eindeutig überzogen: Ein Jahreseinkommen von etwa 130.000 Euro müsse ausreichen, fordert sie eine Höchstgrenze. Auch rügt der Rechnungshof, dass sich die Kassenchefs zusätzlich noch hohe Erfolgsprämien einverleibten, die nach „unklaren und schwammigen“ Kriterien bewilligt würden.
Zu allem Überfluss erhielten die Kassenchefs in einigen Fällen sogar Bonuszahlungen, obwohl sie die vorher dafür vereinbarten Ziele schlichtweg nicht erreicht hätten. In einem Fall berichtet der Rechnungshof auch von einer ungenannten Krankenkasse, die ihren Verwaltungsräten Leistungen erstattet habe, die nicht im Katalog der gesetzlichen Versicherung enthalten seien. Dazu hätten das Potenzmittel Viagra, Haarwuchsmittel und orthopädische Matratzen gehört. Auch hätten Vorstand und Verwaltungsrat auf Kassenkosten mehrtägige Reisen unternommen – natürlich gemeinsam mit den jeweiligen Lebenspartnern.
Nach Recherchen des Hamburger Magazins „Stern“ kassieren immer noch mehrere Vorstände der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) versteckte fünfstellige Sonderhonorare für die Beaufsichtigung der kleineren AOK-Landeskassen. Die sogenannten „Paten“ bekommen bis zu 30.000 Euro extra. Die Kassenbosse hatten diese Summen bisher nicht veröffentlicht, obwohl die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen laut einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes gehalten sind, alljährlich „alle Vergütungsbestandteile wertmäßig“ öffentlich anzugeben.
Für das Bundesgesundheitsministerium noch lange kein Handlungsgrund. Es möge zwar „Ausreißer“ geben, wiegelt der Sprecher des Hauses ab, auch seien Missbräuche immer energisch zu ahnden. Eine „Kollektivkritik“ an den Gehältern aller Kassenchefs sei aber nicht gerechtfertigt. Im Gegenteil verteidig er die hohen Bezüge der Vorstände: Die Aufgaben der Kassen hätten sich schließlich geändert, sie müssten mittlerweile „im Wettbewerb bestehen“. Auch seien die Verwaltungskosten der Kassen in den vergangenen Jahren unterproportional gestiegen, argumentiert der Ministeriumssprecher.
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Gesundheitspolitiker Prof. Karl Lauterbach will den Blick der Öffentlichkeit ebenfalls schnell von der Gehaltsdebatte ablenken: Da es bei den Kassen insgesamt um Milliardenbeiträge gehe, seien solche Diskussionen „kleinkariert“, meint der SPD-Abgeordnete. „Wenn die Person an der Spitze da 60.000 Euro mehr oder weniger im Jahr verdient, spielt das keine Rolle.“ Die Kassenvorsitzenden könnten nicht mehr wie Verwaltungsbeamte entlohnt werden. „Ich kann nicht nachvollziehen, wenn wir da kleinkariert auf ein paar hunderttausend Euro schauen“, meint der Politiker, der nach offiziellen Angaben der Internetseite „Bundestag.de“ selbst mehrfach für Beratertätigkeiten auf der Lohnliste einiger Krankenkassen stand. Doch so schnell will der Bundesrechnungshof nicht lockerlassen. Die Gehälter der Kassenchefs bleiben weiter im Visier der Behörde, betont Sprecher Andreas Krull.
Dem Gesundheitsministerium liege nun ein ausführlicher Bericht über die Mängel und Verfehlungen vor – nun müssten die Politiker auch entsprechend handeln. Krull muss jedoch zugeben, dass der Bundesrechnungshof dem Ministerium zunächst keine verbindlichen Vorgaben machen könne: „Unser Schwert ist das Wort. Der Bundesrechnungshof muss durch seine Argumente überzeugen.“ Dennoch will die Bundesbehörde standhaft bleiben: „Wenn nichts passiert, werden wir den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages informieren und auf Veränderungen drängen – dann wird die Diskussion in einer größeren politischen Öffentlichkeit geführt. Wir werden in unseren Forderungen nicht nachlassen“, gibt er sich kämpferisch.
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