| Das Aufstehen ist für Robert S. jeden Morgen eine Qual: Sein Rücken ist steif, die Gelenke schmerzen höllisch. „Wenn ich nicht regelmäßig zur Krankengymnastik gehe, werden die Symptome schlimmer“, berichtet der Kölner Rentner. Er hat Rheuma. Eisern kämpft er mit speziellen Übungen gegen die Krankheit an. Denn er weiß: Bewegt er sich trotz Schmerzen nicht regelmäßig, werden seine Gelenke langsam für immer steif. Für die Bewegungsübungen braucht er die professionelle Hilfe seiner Krankengymnastin – die aber steckt wie Ärzte und Patienten im engen Sparkorsett der Krankenkassen. Es wird für Patienten wie Robert S. immer schwerer, an die heilsamen Übungen heranzukommen.
Das Spießrutenlaufen beginnt bereits beim Arzt: Weil sein Orthopäde ihm seine Therapie nicht dauerhaft verschreiben darf, muss sich der Rentner immer wieder ein neues Rezept besorgen. Das wäre gar nicht so schlimm, wären da nicht schon die ersten Spargesetze davor, die eine Art Zwangspause verordnen. Hat Robert S. eine bestimmte Anzahl von Krankengymnastik-Sitzungen hinter sich, ist damit auch ein sogenannter Regelfall zu Ende. Wie der aussieht, das legt ein Heilmittelkatalog fest. Das Werk listet auf, welche Heilmittelbehandlung – dazu zählen beispielsweise eben Krankengymnastik oder Sprachtherapie – ein Arzt bei welcher Krankheit verschreiben darf und wie viele Sitzungen das sein dürfen.
Danach hat Robert S. zwar die Möglichkeit, sich direkt ein Nachfolgerezept verschreiben zu lassen, doch das muss die Krankenkasse erst genehmigen und das kann dauern. Denn der Rentner hat das Pech, bei einer Krankenkasse versichert zu sein, die bei dieser Genehmigung ganz besonders hart prüft. Was kaum ein Patient weiß: Es gibt hier sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Kassen. Einige verzichten sogar ganz auf diese Genehmigung, wer dort versichert ist, kann sicher sein, völlig problemlos auch Nachfolgebehandlungen zu bekommen. Merkwürdig: Sogar beispielsweise innerhalb des AOK-Systems herrschen völlig unterschiedliche Bedingungen. Eine AOK beispielsweise in einem westlich gelegenen Bundesland verzichtet völlig auf die Prüfung, eine AOK weiter im Norden hingegen lehnt quasi alles ab. Wer also Probleme hat, sollte sich überlegen, die Kasse zu wechseln.
Lehnt die Kasse eine Weiterbehandlung tatsächlich ab, muss der Patient ein Vierteljahr mit der Behandlung aussetzen: Erst dann darf der Arzt laut Gesetz wieder ein neues Rezept ausstellen. Zwar ist eine Krankheit wie die von Robert S. nicht heilbar und nach 12 Wochen natürlich noch immer dieselbe. Aber die Gesetze vom grünen Tisch machen das Rheuma von Robert S. dann wieder zu einem neuen „Regelfall“. Wie Robert S. im schlimmsten Fall die 12 Wochen überbrückt, in denen seine Krankheit sich ohne die heilsamen Übungen wieder deutlich verschlechtern kann, das interessiert das Gesetz nicht.
Auch die Hamburger Logopädin Karen Grosstück ärgert sich über das absurde Prinzip: „Bestes Beispiel ist ein Schlaganfallpatient. Der hat Sprachstörungen, eine sogenannte Aphasie, und hat Anspruch auf 60 logopädische Sitzungen auf Chip-Karte. Er bekommt z.B. erst mal dreimal die Woche Logopädie – das wäre angemessen zu Anfang. Das heißt aber auch: Nach einem halben Jahr ist der Regelfall erschöpft. Doch kein Aphasie-Patient ist nach 20 Wochen geheilt, wenn er eine schwere Störung hatte“, weiß die Logopädin aus Erfahrung. „Die Behandlung einer Aphasie dauert oft ein, zwei und mehr Jahre. Wenn dann eine Zwangspause von einem Vierteljahr eintritt, machen viele Patienten wieder deutliche Rückschritte.“ So hängen Patienten im Bürokratie-Irrsinn fest. Die Probleme könnten aber noch größer werden: Immer mehr Logopäden, Physiotherapeuten oder auch medizinische Fußpfleger geraten in finanzielle Nöte. Der Grund: In den vergangenen Jahren sind ihre Kosten wie Personal und Miete viel schneller gestiegen als ihre Bezahlung. Viele können ihre Praxis kaum noch halten, so manche haben schon dichtgemacht oder behandeln nur noch Privatpatienten.
Auch hier ist ein Gesetz schuld. Es besagt, dass die Honorare etwa für Krankengymnasten oder Logopäden nur um so viel steigen dürfen, wie auch der durchschnittliche Lohn der Deutschen im Vorjahr gestiegen ist. Im Jahr 2006 zum Beispiel sind die Löhne um 0,97 Prozent gestiegen, also durften Heilmittelbehandlungen im Jahr 2007 auch nur knapp ein Prozent mehr kosten. Die Krux: Die Verbraucherpreise waren 2007 um knapp zwei Prozent höher als im Vorjahr. Was also die selbstständigen Therapeuten mehr für ihre Praxen an Strom, Sprit für die Hausbesuche, Material und auch für ihre Mitarbeiter ausgeben müssen, können sie über ihre eigene Vergütung nicht auffangen.
„Wir bekommen für 45 Minuten Therapie zum Beispiel vom VdAK 29,98 Euro und von AOK und IKK 31,70 Euro. Diese 45 Minuten kosten mich aber mittlerweile 38 Euro“, rechnet die Logopädin Karen Grosstück vor. „Jetzt fragen Sie sich bestimmt, warum macht die das? Und wo kommt das Geld her? Es sind die Privatversicherten!“ Die Hamburgerin betont, sie könne von ihnen das nehmen, was eine Leistung wirklich kostet. „Das heißt, wo keine Privatpatienten zu finden sind, sind Heilmittelpraxen schon gar nicht mehr zu finanzieren“, fasst Karen Grosstück zusammen.
Der Nachteil für die Kassenpatienten: Sie bekommen zwar die gleiche medizinische Leistung, müssen aber oft länger darauf warten. Weil Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten eine bestimmte Anzahl an Privatversicherten im Monat brauchen, um ihre Praxis über Wasser zu halten, können sie den Kassenversicherten nicht immer sofort einen Termin geben.
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