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Verdacht auf politische Schleichwerbung

Fertige Radiobeiträge des Gesundheitsministeriums sollte die Bürger von der Gesundheitsreform überzeugen. Das ergaben Recherchen des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“: Das Ministerium habe eine PR-Agentur beauftragt, sendefähige Hörfunktbeiträge zu erstellen und ab April 2007 zu verbreiten, berichtete das Magazin. Das sollte die Zuhörer bewusst täuschen: Dass die Beiträge nicht aus der Radioredaktion des jeweiligen Senders stammten, wäre nicht zu erkennen gewesen, erklärte eine ehemalige Mitarbeiterin der PR-Agentur. Dafür habe die Agentur den Radiosendern für die Ausstrahlung sogar Geld gezahlt.

Nun wolle die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen die Hörfunkbeiträge prüfen, da der Verdacht auf politische Werbung bestehe. Die sei nach Rundfunkstaatsvertrag verboten. „Wenn die Redaktionen Geld dafür genommen haben, dass sie solche Beiträge ausstrahlen, dann ist es Schleichwerbung, dann ist es sogar politische Schleichwerbung“, empörte sich Dr. Peter Widlock von der Medienanstalt. „Der Hörer wird hier in die Irre geführt. Das darf nicht sein.“

Das Gesundheitsministerium hat den Vorwurf zurückgewiesen: „Die Trennung von PR und Journalismus ist dem Ministerium bewusst und wird beachtet“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die journalistische Einbettung der Hörfunkbeiträge in das jeweilige Programm der Sender sei immer Aufgabe der Redaktionen. „Nur im Zusammenhang mit der Moderation durch den Sender ergibt sich ein vollständig sendefähiger Hörfunkbeitrag.“

Die Öffentlichkeit reagierte empört auf den „Report-Mainz“-Bericht. Neben Forderungen, das Werbe-Budget des Ministeriums zu kürzen, gab es sogar Rücktrittsaufrufe für Ministerin Ulla Schmidt.


Do, 16.10.2008 14:14 / na / August-September 2008 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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