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Betrug im Gesundheitswesen - Im Visier der Fahnder: Ärzte unter Generalverdacht

Eigentlich ging es nur um 75 Euro. Mehr kostet die Ultraschalluntersuchung nicht, die eine Bonner Ärztin kürzlich in Teufels Küche brachte: Eine Patientin behauptete nach einer längeren Behandlung, dass diese Leistung bei ihr nie erbracht worden sei – und vermutete gleich Abrechnungsbetrug. Schon die Behauptung war Grund genug für die Bonner Justiz, die Polizei eilig mit einem Durchsuchungsbeschluss in die laufende Praxis zu schicken.

Dass die Ärztin die fraglichen Ultraschallbilder den Ermittlern sofort vorzeigen konnte, verhinderte die Razzia nicht – vielmehr sollten zu einem späteren Zeitpunkt auch noch ihr Auto und die Privatwohnung gefilzt werden. Bis zum Bundesverfassungsgericht musste sich die Medizinerin durchklagen, um den Vorgang zu stoppen. „Die Verdachtsgründe bewegten sich im Grenzbereich zu vagen Anhaltspunkten oder bloßen Vermutungen, die eine Durchsuchung unter keinen Umständen rechtfertigen konnten“, urteilten die Richter schließlich und pfiffen die Staatsanwaltschaft zurück.

Dass solche vorschnellen Ermittlungen gegen Ärzte keine Einzelfälle sind, zeigen die unzähligen Medienberichte über Betrügereien im Gesundheitswesen: Von landesweit ermittelnden Krankenkassen und Abrechnungsprüfungen in Hunderten von Praxen berichten die Gazetten und TV-Magazine fast schon monatlich. Am Ende landet nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der beschuldigten Ärzte auch wirklich vor dem Richter – was in der Regel jedoch nur vereinzelte Fachmedien melden.

Aktuelles Beispiel: Der angebliche Abrechnungsbetrug rund um den Heroinersatz Methadon. Bundesweit stünden über 1.000 niedergelassene Mediziner im Verdacht, mit der Ersatzdroge gehandelt oder sie unrechtmäßig abgegeben zu haben, posaunten mehrere Krankenkassen kürzlich in ihren Presseerklärungen. Ein Paukenschlag: Ärzte als Drogendealer – perfekt für Auflage und Einschaltquote.

Dass es sich bei den Angaben der Kasse nur um kühne Hochrechnungen auf wackliger Datenbasis handelte, fiel dabei fast unter den Tisch. Auslöser der Panik-Meldung war ursprünglich eine Untersuchung der Kassenärztlichen Vereinigung in Niedersachsen. Diese war Hinweisen der AOK auf „Unregelmäßigkeiten“ bei den Methadonverschreibungen nachgegangen und hatte mehrere Mediziner angeschrieben.

Einer der Ärzte im Visier der Abrechnungsprüfer war der Hausarzt Reinhard Lehmann aus Verden. „Ich kann mich noch gut an den Beginn der Ermittlungen erinnern. Wie alle 268 Methadon-Verordner in Niedersachsen musste ich die unzähligen Originalrezepte und Abrechnungsunterlagen der vergangenen Monate vorlegen“, berichtet der niedergelassene Arzt. Schließlich hätten die Prüfer ihn gemeinsam mit 97 weiteren Kollegen sogar in die Liste der potenziellen Betrüger aufgenommen.

Hintergrund war die Tatsache, dass Lehmann einigen abhängigen Patienten eine kleine Dosis der Ersatzdroge Methadon mit nach Hause gegeben – und sie nicht mit einem Rezept zur Apotheke geschickt hatte. „Das verstößt streng genommen gegen das sogenannte Dispensierrecht. Demnach dürfen nur die Apotheken diese Mittel ausgeben oder sie müssen in meinem Beisein in der Praxis eingenommen werden“, erklärt der Arzt. Dies sei ihm auch bewusst gewesen. „Ich weiß jedoch auch, dass genau diese Regelung manche Patienten in große Schwierigkeiten bringt und absolut praxisfern ist.“

Viele Apotheken hätten die Medikamente nicht vorrätig. Auch kämen die betroffenen Suchtpatienten oft erst auf den letzten Drücker und bräuchten dringend einen Minivorrat für eine kurze Zeit: „Beispielsweise vor dem Wochenende oder wenn sie für mehrere Tage auf Montage müssen und am Abend vorher in meiner Praxis stehen. Streng genommen müsste ich sie dann mit einem Rezept zur Apotheke schicken – da würden sie das Medikament aber nie rechtzeitig erhalten.“ Auch habe er schon große und teure Medikamentenpackungen von den Apotheken zur Nutzung in der Praxis erhalten, wobei der Patient dann nur zwei der sehr teuren Tabletten unter Aufsicht habe einnehmen dürfen. „Da musste ich dann die restlichen sechs Tabletten in der Toilette entsorgen und durfte sie nicht mehr herausgeben – da sträubt sich alles bei mir.“

Insgesamt sei die Arbeit mit den Suchtpatienten für den Arzt schwer und erfordere viel Einfühlungsvermögen. „Doch anstatt das anzuerkennen, stellen die Kassen uns als Verbrecher hin. Ich stehe praktisch immer mit einem Bein im Gefängnis, wenn ich mit diesen Medikamenten arbeite. Dabei ist es eine wichtige Arbeit.“ Glücklicherweise habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Ärzte in Niedersachsen nun weitestgehend eingestellt. „Auch ich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Mitgabe aus der Praxis in vielen Fällen Voraussetzung für die erfolgreiche Rehabilitation Drogenabhängiger ist – sie brach das Verfahren wegen Geringfügigkeit ab.“

Natürlich gebe es auch bei den Ärzten schwarze Schafe, die verfolgt werden müssten. „Doch den Ärzten ständig öffentlich vor das Schienbein zu treten, demotiviert nur. Ich kenne viele Kollegen, die ihre Arbeit mit Suchtpatienten deshalb ganz aufgegeben haben“, berichtet Lehmann, der auch für sich einen Schlussstrich will: „Wenn sich an den Rahmenbedingungen nichts ändert, kann ich die Arbeit in diesem Bereich nicht fortsetzen. Ich bin es müde, ständig als Betrüger hingestellt zu werden.“

Doch solche Probleme unschuldig verdächtigter Ärzte sind für TV- und Zeitungsredaktionen kein Thema. Eher schon das Tamtam der Kassen-Ermittler, deren lautes Getöse meist nichts ist als Imagepflege: Krankenkassen sind seit 2004 rechtlich verpflichtet, eigene Stellen zur „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ einzurichten und Beauftragte für diese Aufgabe zu ernennen. Die müssen ihre Existenz natürlich rechtfertigen: Auch Meldungen über Verdachtsfälle und mögliche Verstöße werden deshalb an die große Glocke gehängt – man will ja nicht wegen Untätigkeit selbst ins Gerede kommen.

So brüstet sich die AOK Thüringen, im vergangenen Jahr 251 Fälle von Abrechnungsbetrug aufgedeckt zu haben. Wie viele davon auf Missverständnissen, Datenfehlern oder Irrtümern beruhen, bleibt verborgen – zumindest wurde nur in vier Fällen Strafanzeige gestellt. Ähnlich auch die Meldungen aus der Hauptstadt: Zwischen 2005 und 2007 habe es rund 450 Hinweise auf Betrug gegeben, schockten die Pressesprecher der AOK Berlin die Öffentlichkeit mit drastischen Zahlen. Dass daraus nur 17 Verurteilungen resultierten, erfuhr der erschrockene Patient nur in einem Nebensatz.

Wichtiger war der AOK zu betonen, dass sie rund eine Million Euro zurückerobert habe, die ihr durch Abrechnungsbetrug verloren gegangen sei. Doch solche ungenauen Meldungen nähren den Irrglauben, dass Ärzte mit Abrechnungsbetrug Patientengelder veruntreuen: Wenn ein niedergelassener Arzt tatsächlich einmal zu viel abrechnet, schädigt er keineswegs die Krankenkassen. Die Zeche zahlen seine Ärzte-Kollegen. Der Grund: Die Krankenkassen zahlen sowieso jedes Quartal im Wesentlichen die gleiche Geldsumme an alle Ärzte einer Region, Verteiler dieser Gelder ist die Kassenärztliche Vereinigung. Rechnet ein Arzt also zu viele Leistungen ab, bekommen seine Kollegen einfach entsprechend weniger Geld. Die Krankenkasse ist da außen vor. Doch das lässt sich schlecht als Schlagzeile verkaufen. Betrügende Ärzte und geschädigte Patienten lassen die Auflagen der Boulevardblätter leichter in die Höhe schnellen.

Wie schnell ein Arzt inzwischen grundlos zum Betrüger abgestempelt wird, musste der Augenarzt Dr. Hans-Joachim Hofstetter aus Bad Kissingen am eigenen Leib erfahren: Er habe illegal bei einem gesetzlich versicherten Patienten auch noch nach dessen Tod Leistungen abgerechnet, warf ihm die Kassenärztliche Vereinigung kürzlich in einem Schreiben vor. „Ich traute meinen Augen nicht, als ich den Brief öffnete. Da stand, dass ich innerhalb einer Woche Stellung zu den Vorwürfen nehmen muss – ansonsten wird die entsprechende Krankenkasse informiert, die sich dann an die Staatsanwaltschaft wendet“, erinnert sich der Mediziner.

Das Skurrile: Der angeblich Ver-blichene war noch am Vortag kreuzfidel in der Sprechstunde des Arztes aufgetaucht. „Mir war sofort klar, dass das so nicht stimmen konnte – da war etwas gewaltig schiefgelaufen“, berichtet Hofstetter. Schließlich stellte sich heraus: Die Krankenkasse hatte den Patienten aufgrund einer Namensverwechselung irrtümlich für tot erklärt. „Ich bin mir sicher, dass es viele solche Irrtümer gegeben hat und auch momentan noch gibt. Da reicht ein Zahlendreher und wir Ärzte stehen als Betrüger am Pranger.“

Transparency gesteht: Zahlen nur grob geschätzt

Es ging ein Donnerschlag durch die Medien: Unvorstellbare 20 Milliarden Euro gingen dem deutschen Gesundheitswesen jährlich durch Korruption verloren – behaupteten keine Geringeren als „Transparency International“ (TI), eine Organisation, die sich weltweite Korruptionsbekämpfung auf die Fahnen geschrieben hat, und der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Die schillernde Blase wäre rasch geplatzt, hätte nur ein Journalist je gefragt, wie sich die Zahl denn errechnen würde. Denn sie basiert nicht auf handfesten Angaben, etwa von Kriminalämtern oder Staatsanwaltschaften. Vielmehr handele es sich „um eine grobe Schätzung“, gestand ein Vorstandsmitglied von Transparency International wenige Tage nach der Veröffentlichung ein. Da waren die reißerischen Schlagzeilen vom 20-Milliarden-Betrug aber schon längst in der Welt, der peinliche Rückzieher fand keinen Platz mehr in den Medien. Dafür würzte TI die dünne Datenlage mit starkem Tobak nach und unterstellte den Ärzten pauschal eine „Neigung zu leicht durchführbarem Abrechnungsbetrug“. Auf Nachfrage konnte TI auch hierfür keine konkreten Belege anführen.



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Di, 26.08.2008 17:26 / Jan Scholz / April 2008 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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