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Die Entscheidung für die Arbeit auf dem Land hat der engagierte Mediziner ganz bewusst getroffen. Anders als in der Stadt, wo es viele Fachärzte gibt, ist er auf dem Dorf bei fast allen Krankheiten erster Ansprechpartner. „Diese Vielfalt und die Arbeit mit den Menschen macht mir große Freude“, sagt Baur. Doch damit könnte es bald vorbei sein: 50.000 Euro Strafe soll er zahlen, weil er angeblich zu viele und zu teure Medikamente verordnet hat – und zwar noch zu D-Mark-Zeiten im Jahr 2001.
„Das fühlt sich an wie Mobbing“, klagt der 59-jährige Familienvater sein Leid. „Ich werde für etwas bestraft, womit ich Menschen geholfen habe, als wäre das kriminell.“ Baurs Problem: Weil die Wege zum Facharzt weit sind, schreibt er auch Medikamente auf, die der Urologe oder Lungenfacharzt des Patienten empfohlen hat. Und da er nicht nur Facharzt für Allgemeinmedizin ist, sondern sich außerdem auf Psychotherapie spezialisiert hat, kommt etwa jeder dritte Patient wegen psychischer Erkrankungen in seine Praxis. „Teilweise kommen sie sogar aus der Stadt zu mir aufs Dorf, weil es zu wenige ärztliche Psychotherapeuten gibt“, erklärt Baur. Die meisten dieser Patienten brauchen ganz besonders teure Medikamente, die Baur ihnen auch verordnet.
Das rächt sich nun. Denn die Summe, für die ein Arzt pro Patient und Quartal Medikamente verschreiben darf, ist genau vorgegeben. Um diese sogenannte Richtgröße einzuhalten, müssen sich günstige und teure Verordnungen gegenseitig ausgleichen. Das Perfide: Geht diese Rechnung nicht auf, zahlt der Arzt die Überschreitung aus eigener Tasche – Regress heißt das auf Bürokratendeutsch.
So ein Regress hat Baur nun kalt erwischt – obwohl er gut begründen kann, warum seine Patienten die Medikamente brauchen: „Die medizinischen Leitlinien geben mir zum Beispiel vor, dass ich bei Menschen mit Herzinfarktrisiko den Cholesterinspiegel senken muss. Und einen Depressiven muss ich auch langfristig mit Medikamenten behandeln, damit er keinen Rückfall bekommt.“
„Auf dem Land kann ich auch nicht für jedes Rezept zum Facharzt überweisen“, erklärt der Arzt aus Leidenschaft. „Viele Fachärzte schreiben sogar gar nichts auf und schicken ihre Patienten zu mir zurück, damit ich für sie die Verordnung schreibe. Meistens geht es dabei um teure Cholesterinsenker, Blutdruck- oder Asthmamedikamente. Ein Großteil meiner Patienten braucht außerdem kostspielige Psychopharmaka. Was soll ich da anderes machen, als sie zu verordnen? Die Patienten sind nun einmal da.“
Seit fast 30 Jahren arbeitet der Hausarzt in eigener Praxis. „In der ganzen Zeit gab es mit meinen Verschreibungen nie Probleme“, betont er. „1999 hatte ich schon einmal eine Prüfung meiner Verordnungen. Damals wurden alle meine Rezepte für Psychotherapie und Schmerztherapie als Praxisbesonderheiten anerkannt und aus den Arzneimittelverordnungen herausgerechnet. Und seitdem habe ich an meinen Verordnungen nichts geändert.“ Als Praxisbesonderheiten, die bei der Prüfung der Verordnungen außen vor bleiben, gelten zum Beispiel teure Schmerz- und Krebsmedikamente. Auch wenn ein Landarzt wie Baur viele Verordnungen von Fachärzten mit übernimmt, kann das eine Praxisbesonderheit sein. Doch die Anerkennung geht nicht automatisch, sondern der Arzt muss die Besonderheiten einzeln nachweisen.
Baur ist das offensichtlich nicht gelungen. Zwar habe der Ausschuss aus Vertretern von Krankenkassen und Kassenärzten, der über Baurs Beschwerde gegen den Regress entscheidet, den Regress von 75.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt. „Aber meine Praxisbesonderheiten hat der Ausschuss nicht berücksichtigt. Außerdem hat die CD mit meinen Rezeptdaten, die Grundlage des Regresses ist, jede Menge Fehler. Und die Originalrezepte, mit denen ich mich verteidigen könnte, bekomme ich nicht zu sehen.“
„Wo ich die 50.000 Euro hernehmen soll, weiß ich nicht“, stöhnt Baur. Und weil er immer gleich verordnet hat, rechnet er damit, dass auch für die Folgejahre Regresse in ähnlicher Höhe auf ihn zukommen. „Dann bleibt mir nur noch die Privatinsolvenz. Dann ist ein Dorf nicht mehr versorgt. Und auch der Mangel an ärztlichen Psychotherapeuten wird immer größer.“
Aufgeben kommt für den Hausarzt aber nicht in Frage. „Meine Patienten sollen wissen, dass ich weiterkämpfe. Für mich ist es unvorstellbar, fast 30 Jahre lang ohne Fehl und Tadel gearbeitet zu haben, und jetzt einfach so abgewürgt zu werden“, betont er. Baur will nun vor Gericht ziehen. Die erste Hürde: Per einstweiliger Verfügung muss das Gericht bestimmen, dass der Mediziner die 50.000 Euro nicht sofort, sondern erst nach Abschluss des Verfahrens zahlen muss. Für ihn hängt viel von der Entscheidung ab. „Wenn das Gericht das ablehnt, bin ich eigentlich jetzt schon pleite“, sagt Baur. Doch das eigentliche Ziel laute natürlich Freispruch: „Für die Medikamente meiner Patienten müssen die Kassen zahlen – nicht ich.“
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