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Rehabilitation – Formularberge machen das Gesundwerden schwer

Wer gesund werden will, braucht Hilfe - keine Bürokratie
Schon jetzt ist der Weg in eine Reha-Einrichtung steinig. „Viele Kassen schieben Reha-Maßnahmen auf die lange Bank“, ärgert sich der Hautarzt Dr. Thomas Lechner. Häufig versuchten sie erst einmal die Kosten abzuwehren und stellten sich auf den Standpunkt, die Rentenversicherung müsse für die Kosten aufkommen. Bis das geklärt sei, vergingen durchaus schon mal Wochen.

„Oder die Kasse verweist auf eigene Kliniken. Die kümmern sich oft genug nicht wirklich schwerpunktmäßig um Hautkrankheiten. Dort wird dann eher ‚nebenher gecremt‘ – und kurz nach der Kur geht es den Patienten wieder so schlecht wie vor der Kur“, berichtet Lechner. Und: „Wenn ich schreibe, dass die Kur wirklich dringend nötig ist – und muss dann sechs Wochen lang einen intensiven Schriftwechsel führen, dann ist das doch absurd. Und der Patient ist der Leidtragende“, sagt der Hautarzt. Oft setze die Kasse dann noch einen drauf und argumentiere: „Jetzt läuft der Antrag schon so lange, so dringend kann es nicht sein.“
Zusätzlich müssen sich Lechners Patienten nun auf noch längere Wartezeiten einstellen. Um eine Reha für seine Patienten zu beantragen, muss er ein Formular ausfüllen. „Muster 61“ heißt dieses vierseitige bürokratische Ungetüm. Ganz abgesehen davon, dass es ähnlich spannend ist wie die Steuererklärung: Seit dem 1. April dürfen es nur noch Ärzte ausfüllen, die eine besondere Genehmigung besitzen. Die bekommt, wer einen speziellen Kurs absolviert oder nachweist, schon in der Vergangenheit regelmäßig Rehabilitationsmaßnahmen verordnet zu haben.

Lechner gehört nicht zu den Auserwählten. „In meiner ‚Freizeit‘, also abends und an den Wochenenden, diktiere ich Arztbriefe und beantworte beispielsweise Kassenanfragen.

Da finde ich es schon eine Zumutung, dass ich auch noch einen Kurs belegen soll, in dem ich lernen soll, wie ich ein Antragsformular ausfülle. Außerdem sind die Antrags-
formulare für Patienten mit Hautkrankheiten nicht besonders sinnvoll, da die darin aufgeführten speziellen Reha-Angebote eben für Herz- oder Gelenkerkrankungen oder psychosomatische Störungen gedacht sind – da frustriert es schon, wenn man dann 20-mal Nein
ankreuzen muss und dafür keine einzige Methode aufgeführt wird, die für dermatologische Krankheiten sinnvoll sein könnte.

Eigentlich kann man die ersten 90 Prozent des Formulars einfach abhaken, dafür muss man dann in die letzten vier Zeilen unter ‚Bemerkungen‘ alles eigentlich Wichtige hineinquetschen. Und dann kommt nach sechs Wochen doch die Absage“, berichtet Lechner aus seinem Praxisallag.

Für die Patienten beginnt so eine Odyssee zwischen Ärzten und Kassen. Lechner und viele andere Mediziner schicken die Versicherten nun direkt zu den Krankenkassen, wenn sie etwa wegen einer Neurodermitis in eine Reha-Klinik müssen. Bei der Kasse erfahren sie, welcher Mediziner eine Erlaubnis für das Formular besitzt. Einfacher und schneller als bisher ist das bestimmt nicht. Bis der neue Arzt einen Termin frei hat, können Wochen vergehen. Und weil er die Patienten der Kollegen nicht kennt, muss er sich mit ihren dicken Krankenakten herumschlagen und sie unter Umständen sogar noch einmal untersuchen – teure Doppeldiagnosen, an denen ja angeblich die Ärzte schuld sind.

Das allein ist schon ärgerlich genug. Doch nicht immer findet sich auf Anhieb ein Kollege mit Lizenz zum Formulieren. „In Bielefeld gibt es keinen einzigen Kinderarzt, der die Berechtigung für dieses Formular hat“, sagt der dort ansässige Jugendmediziner Dr. Marcus Heidemann. Für ihn und seine kleine Patienten ist das ein großes Problem. Erst kürzlich kam eine Mutter mit ihrem Sohn in die Praxis. Nach einer schweren Operation am Kopf ist er teilweise gelähmt. Eine Reha sollte diese Folgen der Operation lindern.

„Die Mutter hat sich mit Recht aufgeregt“, schildert Heidemann ihre Reaktion auf die Eröffnung, dass er keine Reha beantragen darf. „Natürlich war ich darüber sehr aufgebracht“, sagt auch die Mutter, Angelika R.* Wirklich verstanden, warum ihr Kinderarzt nicht in der Lage sein soll, das Formular auszufüllen, hat sie nicht: „Ein anderer Arzt kennt meinen Sohn doch gar nicht!“ Beinahe hätte sie trotzdem ihr Kind und sämtliche Krankenakten einpacken und zu einem völlig unbekannten Arzt bringen müssen. Letztlich ging alles gut, weil der Orthopäde der Familie die notwendige Qualifika-tion besaß. „In unserem Fall hatten wir wirklich sehr viel Glück, dass unser Orthopäde den Kurs gemacht hat“, findet Angelika R. Ob sich für alle Kinder so schnell eine Lösung findet, ist allerdings ungewiss. Heidemann befürchtet, dass die Ärzte, die Reha-Maßnahmen verordnen dürfen, bald überlaufen sein könnten. Irgendwann könnten sie dann aufhören, fremde Patienten anzunehmen. Außerdem erwartet er den Widerstand der Kassen, wenn Ärzte aus der Not heraus Reha-Leistungen aus einem fremden Fachgebiet verordnen – etwa wenn ein Orthopäde ein Antragsformular für ein Kind mit einer schweren Stoffwechselstörung ausfüllt. „Ich glaube, dass es für die Kinder dann schwierig wird“, sorgt sich der Mediziner.

Die Kassen ihrerseits zeigen sich um Lösungen bemüht. Die kleinen Patienten sollten unter solchen Schwierigkeiten nicht leiden, heißt es fast unisono bei der Techniker Krankenkasse (TK) und der Barmer Ersatzkasse. „Wenn eine Reha medizinisch notwendig ist, bekommt der Patient sie auch“, betont eine Sprecherin der TK. Sollte sich partout kein fachlich passender Arzt finden, werde die Kasse sich um eine individuelle Lösung bemühen, verspricht sie. Schön zu hören. Nur wie gesagt: Nach schwerer Krankheit will jeder schnell wieder ganz gesund werden – und nicht Bittsteller bei seiner Kasse sein.


Reha abgelehnt: So können Sie sich wehren

Im Interview:
Fachanwältin Annett Stolze

Annett Stolze ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie berät Patienten als Verbraucher zu medizin-rechtlichen Themen rund um die ärztliche
Behandlung. Auch Fragen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Pflegeversicherung gehören zu ihrem Fachgebiet.

durchblick: Was sind die größten Probleme beim Versuch, eine Reha zu bekommen?

Rechtlich ist das nicht unbedingt problematisch. Wenn ein Antrag einmal abgelehnt wird, lässt sich das meist außergerichtlich klären. Im Endeffekt ist das größte
Problem, die medizinische Notwendigkeit darzustellen. Da reicht es oft, wenn man mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse noch einmal telefoniert oder wenn der behandelnde Arzt noch einmal eindeutiger und genauer darstellt, warum die Reha medizinisch notwendig ist.

durchblick: Was kann ich tun, wenn Telefonieren alleine nicht hilft?

Sie müssen zunächst auf einem schriftlichen Bescheid bestehen. Das ist wichtig, damit Sie etwas in der Hand haben. Gegen diesen Bescheid ist dann ein Widerspruch möglich. Dafür müssen Sie eigentlich nur ein formloses Schreiben an die Kasse senden, aus dem klar hervorgeht, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und eine nochmalige Überprüfung wünschen. Da
reichen im Endeffekt fast zwei Zeilen aus. Wichtig ist die Frist: Wenn der Bescheid der Krankenkasse eine Widerspruchsbelehrung enthält, beträgt die Frist einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides. Wenn der Bescheid keine Widerspruchsbelehrung enthält, haben Sie ein Jahr Zeit, dagegen vorzugehen.

durchblick: Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

Den Widerspruch sollten Sie nach Möglichkeit begründen. Da empfehle ich eigentlich immer, den behandelnden Fach- oder Hausarzt mit an Bord zu holen, der sich die Unterlagen des Medizinischen Dienstes noch einmal anschaut. Der Medizinische Dienst hat ja eine Bewertung abgegeben, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht. Diese Unterlagen sollte man sich besorgen. Die sollte man gemeinsam mit seinem Arzt noch einmal durchsprechen und sich dann vielleicht zusammen mit einer Stellungnahme des Arztes noch einmal an die
Krankenkasse wenden. Meine Erfahrung ist, dass Widersprüche, wenn sie mithilfe des Fach- oder Hausarztes vorbereitet werden, gute Aussichten auf Erfolg haben.

durchblick: Wie komme ich an die Unterlagen des Medizinischen Dienstes heran?

Sie haben ein Einsichtsrecht. Sie können bei der Kasse beantragen, dass Ihnen die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Das geht mit einem formlosen Schreiben.

durchblick: Wenn sich die Kasse auch nach dem Widerspruch noch weigert, die Reha zu genehmigen: Habe ich noch eine letzte Chance?

Ja. Die Kasse muss dann einen sogenannten Widerspruchsbescheid erlassen. Der Widerspruchsbescheid ist rechtsmittelfähig. Das heißt, dass Sie dagegen Klage beim Sozialgericht einreichen können. Es gilt wiederum eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Widerspruchs-bescheides. Zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnort. Es entstehen für den Patienten vor dem Sozialgericht keine Gerichtsgebühren.

durchblick: Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?

Durchaus. Das Problem ist eher die zeitliche Verzögerung. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht dauert recht lange. Es gibt eigentlich keine anderen Gerichte, die langsamer arbeiten. Ich rate meinen Mandanten trotzdem, eine
Klage einzureichen, um der Kasse klarzumachen, dass es ein wichtiger Fall ist und dass man die Reha für notwendig hält. Aber sobald sich medizinisch etwas ändert – in der Diagnose oder im Behandlungsablauf –, würde ich gleichzeitig einen neuen Antrag auf Reha stellen.


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Di, 04.03.2008 13:02 / Anja Schulte-Lutz / Juli-August 07 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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