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| Chipkarte ade - Mediziner steigen aus: "Tut mir leid, ich bin kein Kassenarzt mehr" |
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Wer in Deutschland eine Krankenkassenkarte besitzt, hält den Schlüssel zur Behandlung seiner Leiden in der Hand. Was aber, wenn Ihnen Ihr Hausarzt beim nächsten Besuch das Plastikkärtchen mit der Bemerkung zurückreicht: "Tut mir leid, ich bin kein Kassenarzt mehr." Nicht mehr undenkbar: In einschlägigen Internetforen diskutieren Mediziner derzeit kaum ein Thema so heiß wie genau diese sogenannte Zulassungsrückgabe - also den Ausstieg aus dem Kassenarztwesen. Doch was ist dann mit den Patienten? "durchblick gesundheit" guckt für Sie hinter die Kulissen.
Abends um halb 10 reichte es dem Mediziner: Nach 14 Stunden Arbeit türmten sich noch immer dicke Aktenberge auf dem Schreibtisch, stand noch ein Hausbesuch an - und die letzte Abrechnung zeigte deutlich: Schon wieder weniger Geld verdient als im letzten Quartal. "Ich will nicht mehr", dachte sich der Hautarzt und begann zu träumen: Was wäre, wenn ich einfach aus dem Zirkus aussteigen würde, kein Kassenarzt mehr wäre? Chipkarte ade?
Ein paar seiner Kollegen haben schon gehandelt: In Hessen beispielsweise sind Magenspiegelungen auf Chipkarte Mangelware: Die entsprechend ausgebildeten Internisten bekamen für den komplizierten Eingriff gerade mal noch 15 Euro: "Schluss damit", sagten sie sich und gaben ihre entsprechende Zulassung zurück. Noch radikaler lief es in Niedersachsen schon vor drei Jahren: Dort haben gleich 70 Kieferorthopäden den Ausstieg aus dem Kassenarztwesen beschlossen (siehe Kasten).
Es rumort unter den deutschen Kassenärzten. Zu tief sitzt der Frust über lange Arbeitszeiten, immer mehr Bevormundung durch Politik und Kassen, das Gefühl, nur noch den medizinischen Mangel zu verwalten, und immer geringere Einkommen. Kaum ein Zauberwort beschäftigt die deutschen Mediziner deshalb derzeit mehr als die sogenannte "Zulassungsrückgabe", das ist der freiwillige Verzicht auf die Genehmigung, Kassenpatienten zu behandeln. Im Internet diskutieren sie die Vor- und Nachteile der Zulassungsrückgabe und geben sich gegenseitig Tipps.
Ein solcher Schritt ist für viele Mediziner zwar verlockend - aber auch riskant: Verzichtet ein Mediziner freiwillig auf seine Kassenzulassung, darf er nur noch Privatpatienten behandeln, seine Kassenpatienten müssen den Arzt wechseln, sagen die einschlägigen Gesetze. Doch einen Ausweg gibt es - für den Arzt und dann auch für seine Kassenpatienten.
Denn wenn sich eine größere Gruppe von Ärzten in einer Region abspricht und gemeinsam auf die Zulassung verzichtet, dürfen die Ärzte auf einmal doch weiter gesetzlich Versicherte behandeln. Das soll verhindern, dass Kassenpatienten plötzlich keinen Arzt mehr finden. Deshalb begeistern sich immer mehr Mediziner für diese organisierte Zulassungsrückgabe, denn dieses Modell würde ihr Risiko reduzieren. Gleichzeitig müssten die Ärzte ihre Patienten nicht im Stich lassen - eine Sorge, die viele Ärzte in den Internetchats immer wieder plagt.
Haben viele Mediziner einer Fachrichtung in einer Region ihre Zulassung zurückgegeben, dürfen sie also weiterhin Kassenpatienten behandeln. Die allerdings können in der Praxis die Chipkarte stecken lassen: Der Mediziner rechnet dann direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Es gilt die Gebührenordnung für Privatpatienten, allerdings nur der niedrigste Satz. Was allerdings vom Gesetzgeber als Abschreckungsmaßnahme gedacht war, hat sich in heutigen Zeiten zur Verlockung entwickelt: "Als Kassenärzte bekommen wir gerade einmal die Hälfte von dem, was uns ohne Zulassung zustehen würde", schimpft der Erkrather Urologe Dr. Wolfgang Rulf.
Rulf ist nicht der einzige, der derzeit seine Kollegen aktiv über das Thema "Zulassungsrückgabe" informiert. Um auch die Zögerlichen zu überzeugen und Mitstreiter für das Leben ohne Kassenzwänge zu werben, haben sich drei Ärztevereinigungen zusammengeschlossen. Sie touren jetzt durch Deutschland und erklären den Medizinern, wie das Ganze funktioniert. Gut möglich also, dass bald auch in Ihrer Gegend Ärzte den Krankenkassen die rote Karte zeigen.
In Nordrhein zumindest ist die Planung dafür längst in vollem Gange. Dort organisiert Rulf zusammen mit anderen Urologen ein sogenanntes Korbmodell. Im Prinzip ist das wie ein Wäschekorb, in dem die Ärzte ihre Kündigungen sammeln. Der einzige Unterschied: Im Wäschekorb sieht jeder, wer etwas hineintut und was schon drin ist. Beim Korb der Ärzte weiß das keiner außer dem Rechtsanwalt, der die Kündigungen im Auftrag der Ärzte aufbewahrt.
Wenn mindestens 70 Prozent der Urologen eine Kündigung abgegeben haben, lädt der Anwalt sie zu einer Versammlung ein. Die Stunde der Wahrheit: Ist mein Nachbar dabei oder nicht? Wer es sich anders überlegt, hat jetzt die letzte Chance, seine Kündigung wieder zurückzunehmen. Die anderen stimmen darüber ab, ob sie wirklich den nächsten Schritt gehen und auf ihre Zulassungen verzichten wollen. Lautet ihr Urteil "Kassenzulassung ade", gibt der Anwalt die Verzichtserklärungen ab.
Noch ist bei den Urologen in Nordrhein allerdings alles offen. "Das ist ein Warnschuss an Kassen und Politik", betont Rulf. "Wenn es im Kassensystem wieder akzeptable Bedingungen gibt, behalten wir unsere Zulassungen." Große Hoffnung hat er allerdings nicht. Dafür freut er sich schon auf die neue Freiheit: "Wenn wir wieder mehr Honorar bekommen, haben wir endlich wieder mehr Zeit für unsere Patienten. Dann können wir mehr Personal einstellen und moderne Geräte anschaffen. Service und Versorgung für die Patienten werden sich deutlich verbessern."
Dass das Ganze ohne Ärger für Ärzte und Patienten ausgeht, ist allerdings unwahrscheinlich. Die Erfahrungen der niedersächsischen Kieferorthopäden lassen vermuten, dass die Kassen alles unternehmen werden, um den Aussteigern das Leben schwer zu machen. So versuchten sie in Niedersachsen mit allen juristischen Mitteln, sich vor der Zahlung zu drücken.
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| Was macht den Arzt zum Kassenarzt? |
Nach Studium und Facharztausbildung in der Klinik will Ihr Arzt endlich seinen Traum von der eigenen Praxis wahr machen. Doch einfach so eine Praxis eröffnen und Kassenpatienten drauflosbehandeln geht nicht. Vorher braucht er eine sogenannte Kassenzulassung. Sie berechtigt ihn dazu, Ihre Chipkarte am Tresen zu akzeptieren. Denn nur wer eine Zulassung hat, darf am Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenkassen teilnehmen.
Gleichzeitig sind damit aber eine Menge Pflichten verbunden. So muss Ihr Arzt grundsätzlich jeden gesetzlich Versicherten behandeln. Nur wenn er sowieso schon zu viele Patienten und keine Termine mehr frei hat, kann er Sie bitten, lieber einen Kollegen aufzusuchen. Damit Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten seiner Praxis gut versorgt sind, muss Ihr Arzt außerdem nachts und an den Wochenenden Notdienste machen. Dabei wechselt er sich mit den Kollegen in seinem Bezirk ab.
Doch ein Kassenarzt ist nicht nur für eine umfassende Versorgung seiner Patienten zuständig. Er ist auch dafür verantwortlich, dass sie nicht zu teuer wird. Ein schwieriger Spagat, für den er sogar mit seinem eigenen Einkommen haftet: Schreibt Ihr Arzt Ihnen zu viele oder zu teure Medikamente auf, muss er diese aus eigener Tasche bezahlen.
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