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Gesetzlich Krankenversicherte: Wer nicht kämpft, hat schon verloren


Die Autorin - Sibylle Herbert


Die medizinische Versorgung in Deutschland hat einen hohen Standard. Daran gibt es keinen Zweifel. Aber längst nicht jeder kann mehr daran teilhaben. Das Geld reicht nicht mehr für alle und alles. Egal ob es sich um Physiotherapie, Rollstühle, neueste Therapien oder moderne Diagnostik handelt – wer gesetzlich versichert und chronisch krank ist, spürt schnell die Grenzen des Systems. Nur eines gibt es nach wie vor umsonst: Kämpfen, Betteln, Tricksen. Man muss nur wissen wie!

„Ich kann nur den Tipp geben: Gesetzlich Versicherte sollten mit ihrer Krankenversicherung verhandeln. Das gehört zum alltäglichen Leben, egal ob gegenüber dem Finanzamt, dem Installateur oder eben gegenüber den Krankenkassen.“ Andreas Becker weiß, wovon er spricht. Er leitet die Geschäftsstelle einer großen Krankenkasse – und das nicht erst seit gestern. Seit die Mittel immer knapper werden, sind die Krankenkassen gezwungen, einen rigiden Kurs zu fahren.

Da weigert sich beispielsweise eine Krankenkasse, eine Chemotherapie für eine an Lungenkrebs erkrankte alte Dame zu übernehmen. Der Grund: Das Arzneimittel, das der Arzt einsetzen möchte, ist für diese Erkrankung nicht zugelassen, was in der Krebstherapie gar nicht selten vorkommt. Die Sachbearbeiterin entscheidet nach Recht und Gesetz und lehnt die Übernahme der Kosten ab.

Kassenpatienten sollten sich davon nicht einschüchtern lassen, sondern Widerspruch einlegen und
den Geschäfts
stellenleiter um Hilfe bitten. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts eröffnet trotz aller Regeln und Richtlinien einen größeren Entscheidungsspielraum, wenn die Versicherten schwer krank sind.

Diesen Spielraum hat Andreas Becker, der Leiter der Krankenkasse, auch schon so manches Mal genutzt: „Eine Patientin leidet an einer sehr schweren Nervenerkrankung. Die Kosten für die Therapie, deren Nutzen zudem noch umstritten ist, belaufen sich jeden Monat auf mehr als 6.500 Euro. Die Sachbearbeiterin hatte die Therapie abgelehnt, aber die Angehörigen haben sich nicht abwimmeln lassen. Irgendwann landete der Fall bei mir auf dem Tisch. Ich habe mich dann nach Rücksprache mit den Ärzten entschieden, in diesem Fall die Kosten zu übernehmen.“

Achtung, aufgepasst, heißt es auch, wenn Patienten in Krankenhäusern oder Universitätskliniken Therapien verordnet bekommen, die ihnen zwar helfen, aber in der ambulanten Versorgung noch nicht zugelassen sind. Auch wenn es unlogisch klingt, es gilt die Faustformel: Im Krankenhaus ist alles erlaubt, was nicht verboten ist, im ambulanten Bereich ist alles verboten, was nicht erlaubt ist.

Herr Sänger, Darmkrebspatient, bekam das vor einiger Zeit zu spüren: Die Positronenemissionstomographie, eine teure, moderne diagnostische Methode, wurde von der Kasse nicht bezahlt. Dennoch rettete diese ambulante Untersuchung, die ihn um 1.304 Euro ärmer machte, sein Leben. Man fand in der Leber eine Metastase, die man gut operieren konnte. Wäre er für diese Untersuchung ins Krankenhaus gegangen, hätte die Versichertengemeinschaft die Kosten getragen. Er regt sich auf: „Es kann doch nicht sein, dass im Krankenhaus eine solche Untersuchung erlaubt ist und ambulant nicht?!“ Stimmt. Logisch ist das nicht. Patienten, die das wissen, können daraus ihre Schlüsse ziehen.

Besonders hilfreich kann es auch sein, wenn der Arzt sich einschaltet. Eine Hausärztin beantragt für ihre 85-jährige Patientin, die unter einer degenerativen Wirbelsäulenerkrankung leidet und deshalb nicht mehr alleine in die Wanne kommt, einen Badewannenlifter. Der Antrag wird von der Kasse abgelehnt. Begründung: „Baden hat nichts mit Körperpflege zu tun.“ Die Ärztin kümmert sich. Sie ruft die Sachbearbeiterin an, schreibt einen Brief und fragt, warum ihre Verordnung, der Lifter sei medizinisch notwendig, in Zweifel gezogen werde. Sie hat Erfolg und die alte Dame hat kurze Zeit später ihren Badewannenlifter.

Die Kassen prüfen jede Ausgabe. Das gilt für Hilfsmittel genauso wie für besondere Therapien. Auch Ärzte haben immer im Kopf, dass nicht für alles und jeden genug Geld da ist. Nicht nur die Ausgaben für Medikamente oder Laborleistungen sind limitiert, sondern auch die für Heilmittel. Frau Hoffmann ist gesetzlich versichert und bekommt das zu spüren. Sie hatte vor Jahren einen schweren Unfall und benötigt Lymphdrainagen, um weiter arbeiten zu können. Rein rechnerisch stehen ihr nur Heilmittel im Wert von 6,10 Euro pro Quartal zu, ihre Behandlungen kosten aber 480 Euro. Ihre Ärztin darf also 80 Patienten nichts verschreiben, damit Frau Hoffmann die Therapie erhalten kann.

Was tun also, wenn, man an die Grenzen der Bezahlbarkeit stößt? Frau Hoffmann wendet sich auch noch an ihren Frauenarzt. Aber sie weiß auch: Wenn irgendwann alle Stricke reißen, wird sie wohl aus eigener Tasche einen Teil der Kosten finanzieren müssen. Dann wird sie mit dem Physiotherapeuten um den Preis für die Drainage feilschen. Die Preise schwanken, dort wo sie wohnt, zwischen 25 und 80 Euro pro Behandlung.

Auch beim Arzt kann sich nachfragen lohnen. Ein Ultraschall der Gebärmutter „einfach so“ ist keine Kassenleistung. Dennoch haben Arzt und Patientin es in der Hand, aus einer individuellen Gesundheitsleistung eine Kassenleistung zu machen. „Wenn eine Patientin beispielsweise über starke Unterbauchschmerzen klagt“, so der Tipp eines Insiders, „zahlt die Kasse die Untersuchung.“

Herr Becker, der Experte von der Krankenkasse, ist sich sicher: Derjenige, der sich kümmert, derjenige, der nicht lockerlässt, wird so manche Diagnostik, so manches Medikament und so manche Therapie noch bekommen. Der Patient kann sich nicht mehr in den Sessel zurücklehnen und sagen: „Ich bin krank, nun kümmert euch mal.“ Er ist gefordert. Er muss sich um die Informationen kümmern, die er benötigt. Und wenn er es nicht kann? Dann sollte er seine Angehörigen, seine Freunde oder Bekannten darum bitten.

Versicherte beispielsweise, bei denen eine Hüftoperation ansteht, sollten bei ihrer Krankenkasse nachfragen: „Wo soll ich mich operieren lassen?“ Es gibt immer mehr speziell ausgehandelte Programme zwischen Kassen und Krankenhäusern, die von Vorteil sein können. Das gilt nicht nur für Hüftoperationen, sondern auch für Schlaganfall, Herzinfarkt, Parkinson, Darmkrebs oder auch Neurochirurgie.

Nun werden so manche Patienten einwenden: „Hilfe! Jetzt soll ich auch noch kämpfen, wenn ich krank bin?“ Verständlich ist dieser Einwand, aber er ist nicht mehr zeitgemäß. Der Schwerbehinderte Herr Drews hat eine lange „Karriere“ als Patient und gesetzlich Versicherter hinter sich. Sein Credo: „Das ist ja das Verrückte, was man als Kranker lernt. Man muss sich nicht nur mit der Erkrankung und der teilweise mühsamen oder schmerzhaften Therapie herumschlagen, sondern auch zum sozialversicherungsrechtlichen Fachmann werden. Wer zahlt was, warum – und vor allem warum nicht!“ Wer das nicht weiß, geht unter.
Buchtipp
Die Autorin Sibylle Herbert spricht aus, was Politiker noch immer lauthals bestreiten: Gesetzlich Krankenversicherte bekommen häufig nicht mal mehr das Nötigste, um gesund zu werden. Ihr neues Buch „Diagnose: unbezahlbar – Aus der Praxis der Zweiklassenmedizin“ ist im Verlag Kiepenheuer & Witsch erschienen.

Zu beziehen über
den Buchhandel.
ISBN: 3-462-03710-2
18,90 Euro

Die Autorin - Sibylle Herbert

Die Autorin - Sibylle Herbert

Sibylle Herbert



ist politische Redakteurin beim Hörfunk des WDR. 2005 veröffentlichte sie ihr erstes Buch, in dem sie ihre eigenen Erfahrungen als Brustkrebspatientin schildert. In ihrem neuen Buch wagt sie erneut einen Blick hinter die Kulissen des deutschen Gesundheitswesens.
durchblick: Frau Herbert, in Ihrem Buch „Diagnose: unbezahlbar“ räumen Sie mit der Vorstellung auf, für jeden Patienten wäre das Geld für die beste Behandlung da. Ist die Zwei-Klassen-Medizin bereits Realität?

Es gibt ganz klar eine Ungleichbehandlung. Allerdings glaube ich, dass es Abstufungen, also mehr als nur zwei Klassen, gibt. Ganz unten stehen die gesetzlich Versicherten – es sei denn, sie haben Beziehungen oder kämpfen.

durchblick: Woran liegt das?

Am System! Nur die Gutverdienenden können sich aus der Gesetzlichen Krankenversicherung verabschieden, die Kranken und Mittelstarken bleiben dort übrig. Und um den Irrsinn perfekt zu machen, werden Ärzte für Leistungen für Privatversicherte auch noch besser bezahlt. Auf zweierlei Weise wird so das Mehrklassensystem – gewollt? – gefördert.

durchblick:Für Ihren Blick hinter die Kulissen sind Sie in die Praxen gegangen und haben den Ärzten in ihrem Alltag über die Schulter geguckt. Was hat Sie besonders erschreckt?

Dass ein Arzt jeden Tag vor der Frage steht, welche Behandlungen medizinisch notwendig und welche finanzierbar sind. Denn er hat nur ein bestimmtes Budget, das er ausgeben darf. Besonders eklatant ist das bei einem Rheumaspezialisten in dem Buch. Dort war ich dabei, wie eine junge Musikerin mit chronischer Polyarthritis – einer schweren Gelenkerkrankung – zu ihm kam. Als sie wieder draußen war, sagte er: „Die kriegt alles, was sie braucht, weil sie am Anfang ihrer Karriere steht. Und mit chronischer Polyarthritis kann man nicht mehr Pianistin sein.“ Als dann eine stark übergewichtige Sozialhifeempfängerin auftauchte und der Rheumaarzt hinterher sagte, „die kriegt es nicht“, war ich zunächst schockiert und empört.

durchblick: Anscheinend haben Sie Ihr Urteil revidiert?

Ich habe intensiv mit dem Arzt gesprochen und auch mit einem Kassenvertreter, der sehr offen und ehrlich zu den Fällen aus der Praxis Stellung bezieht. Beide sind der Auffassung, dass der Arzt solche Entscheidungen treffen muss, weil die Gesellschaft sich um die entscheidende Frage drückt und sie an die Ärzte delegiert: die Frage, wofür die begrenzten Mittel im Gesundheitssystem eingesetzt werden sollen und wofür nicht. Ich finde, dass die Ärzte damit überfordert sind.

durchblick:Wie könnte eine Lösung aussehen?

Es müsste einfache, klare Regeln dafür geben, wofür die Krankenkassen aufkommen und wofür nicht. Durch den ganzen Paragraphendschungel blickt kein Mensch mehr durch. Die Patienten sollten erkennen können, was medizinisch sinnvoll ist, aber trotzdem nicht bezahlt wird. Sie müssen wissen: Das bezahlt die Krankenkasse nicht mehr, aber nicht, weil sie mir Böses will, sondern weil das Geld nicht mehr da ist.

Die jetzige Situation ist fatal: Der Patient geht zu seinem Arzt und der sagt ihm: „Ich kann Ihnen dieses Medikament nicht mehr verschreiben.“ Der Arzt wird notgedrungen zum Vollstrecker von Rationierung. Das zerstört das Vertrauen in den Arzt. Der Patient fühlt sich von seinem Arzt verlassen, weil der ihm ein Medikament oder eine Therapie verweigert – dabei ist der Arzt daran nicht schuld.

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Do, 08.03.2007 11:44 / Sibylle Herbert Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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