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| Mit lauter Arztschelte ist Gesundheitsministerin Ulla Schmidt schnell bei der Hand: Ein Skandal sei es, dass hierzulande Privatpatienten besser behandelt würden als Versicherte von AOK, Barmer und Co. Sie muss es ja wissen: Ist sie doch selbst privat versichert, hat das Fernsehmagazin „Kontraste“ herausgefunden.
„Die beste medizinische Versorgung“ wolle sie für alle gesetzlich Versicherten, verkündet die Ministerin. Das kommt an beim Wähler. Das Dumme ist nur: Aus ihrem eigenen Ministerium stammt ein Gesetz, das genau das gar nicht erlaubt. Das „Sozialgesetzbuch fünf“ regelt, auf welchem Niveau die medizinische Behandlung gesetzlich Versicherter stattzufinden hat: „Wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ solle sie sein, heißt es dort.
Ausreichend? Schüler kassieren dafür eine Vier. Medizin-Insider sprechen deshalb von „WANZ-Medizin“ für gesetzlich Versicherte: Ein Kunstwort aus den Anfangsbuchstaben von „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig“.
Welches Diagnoseverfahren oder welche Behandlung denn nun WANZ und damit für gesetzlich Versicherte erlaubt ist, darf ein Arzt schon lange nicht mehr selbst entscheiden. Das schreiben ihm eine kaum mehr überschaubare Zahl von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Gerichtsentscheidungen vor.
Beispielsweise ist genau festgelegt, wie viele Medikamente ein niedergelassener Arzt einem Versicherten von AOK, Barmer und Co verordnen darf. Überschreitet der Mediziner sein Budget, muss er dies in stundenlangem Papierkrieg ausführlich begründen – allerdings ist nicht mal das eine Garantie dafür, dass er nicht schlimmstenfalls aus eigener Tasche drauflegen muss. „Regress“ nennen das die zuständigen Prüfbehörden.
Besonders hart traf es kürzlich eine niedersächsische Hausärztin. Die Krankenkassen fanden, sie habe ihren alten und teils schwer kranken Patienten zu viele Medikamente verschrieben. Die Ärztin musste dies mit über 81.000 Euro büßen und steht heute vor der Pleite. Klar, dass ein Arzt es sich bei jedem gesetzlich versicherten Patienten dreimal überlegt, ob dieser nicht vielleicht doch ohne ein Medikament auskommt. Bei Privatpatienten können Mediziner ohne Sorge zum Rezeptblock greifen: Für diese gelten keine Medikamentenbudgets.
Ob gesetzlich versicherte Patienten tatsächlich wenigstens das „Notwendige“ bekommen, wie es das Gesetz festlegt, selbst das bezweifeln immer mehr Mediziner. „Ich kann den Satz nicht unterschreiben, dass jeder das Notwendige bekommt“, meint auch die Berliner Professorin Elisabeth Steinhagen-Thiessen. Einem Reporterteam des Fernsehmagazins „Fakt“ berichtete sie, dass sie gesetzlich versicherte Schlaganfall-Patienten ihrer Klinik regelmäßig zu früh entlassen müsse, obwohl die Patienten noch immer Schwierigkeiten beispielsweise beim Greifen, Sprechen oder Schlucken hätten. „Wenn das keine Zwei-Klassen-Medizin ist“, empört sich die Medizinerin. Denn: „Bei Privatpatienten haben wir nicht diese Schwierigkeiten! Überhaupt nicht!“
Probleme haben auch Patienten, die sich beim niedergelassenen Arzt behandeln lassen und langfristig Krankengymnastik brauchen. Höchstens sechs Behandlungen hintereinander zahlen die gesetzlichen Kassen noch. Ist mehr nötig, kann der Arzt versuchen, mit aufwendigem Papierkrieg eine Sondergenehmigung der Kasse zu bekommen. Schlimmstenfalls muss er oder sein Patient das Geld für die „notwendige“ Therapie aus eigener Tasche zahlen. Benötigt hingegen ein Privatpatient Krankengymnastik oder Massagen, bekommt er sie auch. Notfalls über Jahre.
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| Wasser predigen, Wein trinken |
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| Müssen die Folgen der eigenen Politik nicht ausbaden: Ulla Schmidt und Horst Seehofer. Sie sind privat krankenversichert |
Wenn Politiker wieder einmal darüber nachgrübeln, welche Leistungen für gesetzlich Versicherte sie noch auf die Streichlisten setzen könnten, sind die meisten von ihnen von den eigenen Entscheidungen gar nicht betroffen: Sie sind privat versichert. Allen voran Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, hat das Fernsehmagazin „Kontraste“ herausgefunden.
Auch Horst Seehofer, der glühende Verfechter des Solidarprinzips der gesetzlichen Kasse, muss nicht die Konsequenzen seiner Zeit als Gesundheitspolitiker ausbaden. Vor der laufenden „Kontraste“-Kamera dazu befragt, warum er nicht gesetzlich versichert sei, verwies er zunächst ausweichend auf seinen Beamtenstatus: „Ich bin mit sechzehn Jahren Dienstanfänger geworden und da war man nicht in der Pflichtversicherung.“ Doch das Kontraste-Team ließ nicht locker: „Aber Bundestagsabgeordnete können am Anfang einer Legislaturperiode wechseln, warum haben Sie es nicht gemacht?“
Darauf Seehofer: „Weil ich seit vielen Jahren anders versichert bin. Und wenn ich mit einer Versicherung zufrieden bin, dann wechsle ich nicht. Sie wechseln ja auch nicht die Frau, wenn Sie mit der Frau zufrieden sind, oder?“
Weniger auskunftsfreudig gab sich da die Grüneabgeordnete Birgit Bender, bekennende Linke innerhalb der Partei und ebenfalls lauttönende Verfechterin der Idee „Alle für einen, einer für alle“ in der gesetzlichen Krankenversicherung. Von den „Kontraste“-Journalisten zu ihrer Krankenversicherung befragt, beschied sie nur schmallippig: „Diese Frage beantworte ich prinzipiell nicht.“ Ein Schelm, wer sich fragt, warum nicht.
Vielleicht zählt sie ja dann doch am Ende zu den vielen, vielen privat versicherten Abgeordneten: Von den Parlamentariern, die über künftige Kassenleistungen zu entscheiden haben, sind das mehr als die Hälfte, hat „Kontraste“ recherchiert.
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| In Zeiten chronischer Geldnot zahlen die gesetzlichen Kassen immer häufiger Therapien generell nicht mehr, die sie früher anstandslos übernommen haben. Sie können sich zurückziehen auf Entscheidungen eines fast allmächtigen Gremiums: des „Gemeinsamen Bundesausschusses“. Er nimmt alle Diagnosemethoden, Behandlungsmöglichkeiten und Medikamente genau unter die Lupe – und entscheidet, ob gesetzlich Versicherte in deren Genuss kommen oder nicht. Das Perfide: Die Krankenkassen sitzen selbst in diesem Ausschuss, können also fleißig mitdrehen, wenn die Leistungen immer weiter heruntergeschraubt werden.
Vor wenigen Wochen erst machte der Gemeinsame Bundesausschuss kurzen Prozess mit einem High-tech-Medikament gegen zu hohen Blutzuckerspiegel: Nicht mehr auf Kassenkosten, entschied er, beendete damit eine jahrelang gelebte Praxis und verwehrte hunderttausenden Diabetikern ihr Medikament auf Kassenkosten, mit dem sie exzellent klargekommen waren. Als Nächstes will sich der Ausschuss gleich eine ganze Reihe von neuartigen Asthmamedikamenten und Tabletten zur Blutdrucksenkung vorknöpfen. Kritiker sagen schon jetzt auch hier einen Kahlschlag voraus. Dabei ist die Argumentation des Ausschusses immer die gleiche: Es gäbe ältere und billigere Präparate, die auch gute Dienste täten. Wirtschaftlich, angemessen, notwendig, zweckmäßig eben. Privatpatienten bekommen von dieser stillen Rationierung nichts mit. Sie erhalten, was der Arzt für richtig hält, weil es die private Krankenversicherung bezahlt.
Weniger schleichend kam Anfang letzten Jahres eine ganz andere Rationierung für Kassenpatienten daher: Mit einem Federstrich verfügten Politiker, dass sämtliche Medikamente nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt würden, die es auch ohne Rezept in der Apotheke zu kaufen gäbe. Wer sich nur gelegentlich sein Schnupfenspray oder ein Päckchen Kopfschmerztabletten kauft, den regt diese Regelung nicht sonderlich auf.
Im Regen stehen hingegen Patienten mit dauerhaften Krankheiten wie beispielsweise Allergiker: Ihre Medikamente sind häufig nicht rezeptpflichtig, also erstatten die Krankenkassen sie auch nicht mehr. Nur: Diese Medikamente sind nicht wie die Mittelchen gegen Husten und Schnupfen für ein paar Euro zu bekommen. Sie regelmäßig selbst kaufen zu müssen, reißt ein Loch in so manches Portemonnaie. Schon fast müßig zu betonen, dass Privatpatienten alles, also auch die freiverkäuflichen Medikamente von ihrer Kasse erstattet bekommen, wenn ihr Arzt ein entsprechendes Rezept ausschreibt.
Die Liste der Privilegien von Privatpatienten ließe sich endlos fortsetzen: Sie betrifft quasi alle Bereiche der Medizin, von neuartigen Diagnoseverfahren über Operationsmethoden, Hightech-Medizinprodukte wie etwa Knochenimplantate, neue Medikamente bis hin zu Krankengymnastik und Kuren. Fakt ist also: Die Zwei-Klassen-Medizin hat schon längst Einzug gehalten in Arztpraxen und Krankenhäuser. Schuld daran sind aber nicht Ärzte, die aus Geldgier ihre Privatpatienten mit besseren Leistungen hofieren. Eher müssen Ärzte täglich die politisch vorgegebenen Leistungskürzungen bei ihren Kassenpatienten umsetzen, während sie Privatpatienten problemlos nach dem Stand der modernen Medizin behandeln können.
Der Neid von Kassenpatienten auf privat Versicherte ist auf den ersten Blick verständlich: Zahlen doch auch Kassenpatienten nicht gerade wenig an AOK, Barmer und Co. Und dennoch: Gäbe es die privat Versicherten nicht, würde gesetzlich Versicherten vielleicht sogar noch weniger Spitzenmedizin zu- teil, so paradox das auch klingen mag. Wären alle acht Millionen Privatpatienten in Deutschland gesetzlich versichert, fehlten im Gesundheitssystem ganze 8,5 Milliarden Euro. Diesen Betrag geben die privaten Krankenversicherungen jährlich für die Behandlung ihrer Versicherten und deren Arzneien aus. Geld, das zusätzlich ins Gesundheitswesen fließt, rechnet der Verband der privaten Krankenversicherung vor.
Diese Summe ist gerade deshalb so nötig, weil Ärzte heute für ein Drittel ihrer Behandlungen von Kassenpatienten gar kein Geld mehr bekommen. „Drei bis vier Wochen vor Ende eines Quartals habe ich mein Budget für Kassenpatienten schon restlos ausgeschöpft. Alle Patienten, die ich dann noch behandele, behandele ich umsonst“, rechnet ein Internist vor.
Anders als bei Privatpatienten, denen der Arzt eine Rechnung schreibt, bekommt der Mediziner das Geld für die Behandlung von Kassenpatienten erst nach der Verrechnung über ein höchst kompliziertes System (siehe Kasten rechts). Wie viel er genau in einem Quartal verdient hat, erfährt er in der Regel erst ein Dreivierteljahr später. So kann kein Unternehmer kalkulieren. Viele Ärzte halten sich nur deshalb finanziell über Wasser, weil ihre Privatpatienten ihnen verlässliche Einnahmen bescheren. Je mehr Privatpatienten eine Praxis hat, umso besser ist häufig auch die medizinische Versorgung der Kassenpatienten. Der Arzt kann sich das dann im wahrsten Sinne des Wortes leisten – auch wenn sein Budget für gesetzlich versicherte Patienten vielleicht bereits ausgeschöpft ist. Die Einnahmen durch Privatpatienten machen es möglich.
Auch wenn sie es wollten: Die meisten gesetzlich Versicherten könnten gar nicht in eine private Krankenkasse wechseln. Die steht nach dem Gesetz nur Beamten und Gutverdienern offen. Doch auch für angestellte Normalverdiener gibt es die Möglichkeit, in den Genuss der Privatmedizin zu kommen – viele wissen es nur nicht. Denn schon seit zwei Jahren können alle gesetzlich Versicherten die sogenannte Kostenerstattung wählen. Das bedeutet, der Versicherte erhält wie ein Privatpatient von seinem Arzt eine Rechnung und reicht sie bei seiner gesetzlichen Kasse ein. Diese rechnet um, wie viel der Arzt für die gleiche Leistung erhalten hätte, wenn der Patient auf Chipkarte behandelt worden wäre. Diesen Betrag überweist die gesetzliche Kasse dem Versicherten, die Differenz muss dieser aus eigener Tasche zahlen. Es gibt private Zusatzversicherungen, die für einen erschwinglichen Monatsbeitrag genau diese Differenz abdecken.
Wer Kostenerstattung will, muss sich vorher von seiner Kasse beraten lassen. Diese setzt häufig vieles daran, dem Versicherten sein Ansinnen wieder auszureden, bedeutet doch jeder „Kostenerstatter“ einen hohen Verwaltungsaufwand.
Wenn Sie sich heute für die Kostenerstattung entscheiden, gilt das noch für ein ganzes Jahr und für sämtliche Arztbesuche. Nur Behandlungen im Krankenhaus – die oft sehr teuer sind – können Sie davon ausschließen. Kommt die neue Gesundheitsreform, so soll es allen gesetzlich Versicherten möglich sein, vor jedem Arztbesuch neu zu entscheiden, ob sie die Kostenerstattung wählen oder nicht.
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So bekommt Ihr Arzt sein Geld – oder auch nicht |
Geht ein gesetzlich Versicherter zwölfmal im Jahr zum Arzt oder nie: Die Summe, die eine gesetzliche Krankenkasse für die Behandlung ihrer Versicherten an die Ärzte bezahlt, bleibt immer gleich. Klingt sehr merkwürdig, ist aber gesetzlich so geregelt: Die Kassen zahlen einen von vornherein festgelegten Betrag an eine zentrale Verteilungsstelle der Ärzte – die Kassenärztliche Vereinigung – und sind damit aus dem Schneider. Juristen nennen das vornehmer: „Die Kassen zahlen mit befreiender Wirkung.“ Das bedeutet aber auch, dass ein Arzt nie weiß, wie viel er mit der Behandlung eines Kassenpatienten wirklich verdient – im Gegensatz zu seinen Privatpatienten, denen er eine Rechnung schreibt und das Geld auf seinem Konto sicher weiß.
Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt das Geld unter allen Ärzten nach einem Prinzip, das verwirrender kaum sein könnte. Denn der Arzt schreibt der gesetzlichen
Kasse keine Rechnung. Vielmehr sammelt er für alle Behandlungen ein Vierteljahr lang Punkte. Die schickt er am Ende an seine Kassenärztliche Vereinigung. Die zählt alle Punkte zusammen, die alle Ärzte in drei Monaten gesammelt haben. Dann teilt sie den Geldbetrag der Krankenkasse durch die Punkte – und weiss jetzt, welchen Wert ein Punkt hat. Dieser wird malgenommen mit der Punktmenge, die ein Arzt gesammelt hat, und der weiß endlich, was er verdient hat. Im Klartext bedeutet das aber: Sind die Wartezimmer voll – vielleicht wegen einer Grippewelle – hat Ihr Arzt Pech: Je mehr Patienten er behandelt hat, desto weniger bekommt er für die einzelne Behandlung.
Wie absurd dieses System ist verdeutlicht folgendes fiktive Beispiel. Stellen Sie sich vor, Ihr Kioskbesitzer kassiert für Ihre Morgenzeitung kein Geld. Vielmehr notiert er sich ein Vierteljahr lang jeden Tag, wie viele Zeitungen Sie und alle anderen Kunden zusammen abgeholt haben. Er und alle anderen Kioskbesitzer schicken ihre gesammelten Punkte dann an eine zentrale Behörde. Diese verteilt eine im Voraus festgelegte Geldsumme unter ihnen. Dazu teilt sie die Summe durch die Zahl der Zeitungen, die die Kioskbesitzer in dem Vierteljahr ausgegeben haben, und errechnet so den aktuellen Stückpreis einer Zeitung.
Das heißt: Je mehr Zeitungen die Kioske an die Kunden weitergegeben haben, desto niedriger ist deren Stückpreis. Zum Schluss multipliziert die Kioskbehörde den so errechneten Stückpreis einer Zeitung mit der Gesamtzahl der Zeitungen, die Ihr Kioskbesitzer ausgegeben hat, und überweist ihm Geld. Erst dann weiß er, wie viel Geld er pro verkaufte Zeitung eingenommen hat. Nicht anders als dem fiktiven Kioskbesitzer ergeht es Ihrem Arzt. |
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