durchblick-gesundheit.de [ Durchblick -> Politik -> Absurde Kassenanfragen – „Wachkomapatient: Wann kann er wieder arbeiten?“ ]

  Archiv
  Politik
  Medizin
  Ihr Geld
  Proteste
  Medien
  Impressum




Absurde Kassenanfragen – „Wachkomapatient: Wann kann er wieder arbeiten?“

Berufliche Wiedereingliederung für Todkranke, Anträge ausfüllen, um ein Antragsformular zu bekommen – was niedergelassene Ärzte aus ihrem alltäglichen Kampf mit der Kassenbürokratie berichten, klingt fast zu absurd, um wahr zu sein. „durchblick gesundheit“ hat Beispiele gesammelt. 

„Wann kann Ihr Wachkomapatient wieder arbeiten?“, „Warum muss der Säugling seine Mutter zur Kur begleiten und kann nicht zu Hause bleiben?“ – Mit solch absurden Anfragen der Krankenkassen müssen sich Ärzte jeden Tag herumschlagen. Und wenn sie Ihnen etwas verordnen wollen, müssen sie sich erst einmal durch einen Berg an Vorschriften und Formularen arbeiten. Das alles kostet Zeit – Zeit, die dem Arzt für Sie, den Patienten, fehlt. Die Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney hat die tatsächlichen Bürokratiekosten im Gesundheitswesen untersucht – und herausgefunden, dass ein Arzt fast ein Drittel seiner Arbeitszeit nicht mit der Behandlung von Patienten, sondern mit Papierkram verbringt. Das hat hohe Wellen geschlagen: „So krank machen uns die Kassen“, schrieb zum Beispiel die „Bild“-Zeitung.

Die Ärzte sind froh, dass endlich darüber diskutiert wird, wie viel Zeit sie für Formulare und Co. verschwenden müssen. Sie ärgern sich seit Langem über unsinnige Anfragen und den täglichen Kampf mit der Papierflut. Die Kassen jedoch wollen die Schelte nicht auf sich sitzen lassen und schieben den schwarzen Peter rasch wieder den Ärzten zu. Diese hätten wohl einfach keine Lust auf den Papierkram, befand der Spitzenverband der Kassen. „Von jedem Handwerker mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro erwarten wir eine saubere Abrechnung. Dies können wir auch von Ärzten erwarten, die pro Jahr über 170.000 Euro verdienen“, verkündete ein Sprecher. Abgesehen davon, dass kaum ein Arzt so viel Geld verdient – die Ärzte wehren sich nicht gegen eine ordentliche Abrechnung, sondern gegen unsinnige Bürokratie.

Entsprechend sauer sind die Ärzte auf die Krankenkassen: „Sie geben für ihre Verwaltung etwa so viel aus wie für die gesamte hausärztliche Versorgung ihrer Versicherten“, beschwert sich zum Beispiel der Chef des Deutschen Hausärzteverbands,  Ulrich Weigeldt. Und dann bürdeten sie den Ärzten noch massenhaft Bürokratie auf. „Wir ersticken in Tätigkeiten, die mit unserer medizinischen Aufgabe nichts zu tun haben und die weder uns noch unseren Patienten nützen“, beschwert sich der Vizepräsident der „Freien Ärzteschaft“, Wieland Dietrich. Die Bürokratie entwickle sich wie ein Krebsgeschwür und erdrücke die Medizin immer mehr.

Leicht könnte man den Ärzten auf einen Schlag 48 Bürokratiestunden pro Monat sparen, meint die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Ein Riesenzeitfresser ist allein schon die Praxisgebühr. Die müssen zwar die Ärzte von den Patienten einkassieren und verbuchen, sie behalten aber keinen Cent davon: Alles geht an die Kasse, die so ordentlich Geld bekommt, ohne auch nur das geringste bisschen Arbeit zu haben. Das sollte geändert werden, meint die KV. Denn die Arztpraxis sei nun einmal keine Außen-Verwaltungsstelle der Kasse. Außerdem sollten die Ärzte „Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten, die über ein einfaches Auskunftsbegehren von Anfragenden auf vereinbarten Vordrucken hinausgehen“, ablehnen.  Überflüssige Formulare, zum Beispiel ein „Antrag auf ein Antragsformular“ müssten abgeschafft werden. Und für chronisch kranke Patienten sollte der Arzt die Verordnungen nicht jedes Quartal neu ausfüllen müssen. Alles praktische Vorschläge, die bei den Kassen aber auf taube Ohren stoßen.

Nur mit einer „ordentlichen Dokumentation“ könne den Patienten zum Beispiel nach einem Behandlungsfehler schnell geholfen werden, tönen die Kassen weiter. Aber welchem Patienten hilft es, wenn sein Arzt vor der Behandlung erst wochenlang Anträge an die Kasse stellen muss? Die Beispiele der Ärzte zeigen eher, dass der bürokratische Aufwand zulasten der Patienten geht.

Pflege für Amputierten erforderlich?
„Einem Patienten waren innerhalb von zwei Jahren alle vier Extremitäten amputiert worden. Dieses stand im Klartext auf dem Krankenschein“, erinnert sich ein Hausarzt. „Jedes Quartal bekam ich eine Anfrage von der Krankenkasse, ob noch weiter eine häusliche Pflege erforderlich sei. Ich habe dann ein Foto von dem Patienten gemacht, wie er alle Stümpfe von sich streckt. Erst dann kamen keine Anfragen mehr zu diesem Patienten.“

Antrag auf Antragsformular
Genauso unglaublich: Um einen Patienten in die Rehaklinik zu schicken, müssen Ärzte einen Antrag ausfüllen – aber nur, um überhaupt das eigentliche Antragsformular zu erhalten, auf dem sie dann den Antrag stellen können. Das darf aber nicht jeder ausfüllen, sondern die Ärzte müssen erst einen 20-stündigen Weiterbildungskurs absolvieren.

Berufliche Wiedereingliederung für Todkranken
Ein Patient mit bösartigem Hirntumor im Endstadium wurde von seiner Familie zu Hause liebevoll versorgt. Eines Tages fragte die Kasse, wann der Patient wieder zur Arbeit gehen könne. „Ich schrieb der Kasse, dass es sich um eine ernste Prognose handele und dauerhaft Arbeitsunfähigkeit bestünde“, erzählt ein Arzt. Eine Woche später eine neue Anfrage. Diesmal antwortete der Arzt: „Es liegt eine tödliche Krankheit vor.“ Einige Tage später fragte die Kasse, was sie für ihren Versicherten tun könne, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen: eine neue Untersuchung, eine Reha- oder eine Wiedereingliederungsmaßnahme. Daraufhin schlug ich eine Wiedereingliederungsmaßnahme auf dem Friedhof vor.“

Petition: Mehr
Kontrolle bei den Kassen

Jeder vierte Euro, den Sie an Ihre Krankenkasse zahlen, fließt in die Verwaltung statt in die Behandlung.


Dr. Tobias Neuhauser
Das empört viele Ärzte – so auch Dr. Tobias Neuhauser. Er fordert mehr Transparenz bei den tatsächlichen Bürokratiekosten und eine jährliche Prüfung der Krankenkassen durch den Bundesrechnungshof. Mit einer Petition will er erreichen, dass die Bundestagsabgeordneten sich mit dem Thema auseinandersetzen müssen.

„Als niedergelassener Hausarzt erlebe ich tagtäglich zeitfressende und für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sinnlose Vorgaben in unserem Gesundheitswesen. Und ich erfahre tagtäglich von meinen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen auch in der Klinik, von Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Physiotherapeutinnen und Apothekern, in welchem Ausmaß auch ihre Arbeit für unsere Patientinnen und Patienten durch unnötige Bürokratie behindert wird“, begründet der Arzt aus Baden-Württemberg im Petitionstext.

„Das Geld gehört den Patienten und nicht den Behörden“, betont er. Die gesetzlichen Krankenkassen lieferten der Politik aber offensichtlich falsche Zahlen über die echten Verwaltungskosten. Deswegen müssen sie besser kontrolliert werden, meint Neuhauser. Und am besten sei dafür der Bundesrechnungshof geeignet.

Inzwischen haben mehr als 50.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Damit muss der Petitionsausschuss sich der Sache annehmen. Das bedeutet, dass Neuhauser sein Anliegen eine halbe Stunde lang vor dem Ausschuss erläutern darf. Anschließend wird er von den Abgeordneten befragt. Das wird aber erst frühestens Ende April geschehen. So lange wird Neuhausers Petition noch parlamentarisch geprüft. Bis dahin hofft der Hausarzt, dass noch mehr Menschen seine Petition unterschreiben. „Jede Stimme zählt“, sagt er.

Mit Petitionen kennt Neuhauser sich übrigens aus. Schon einmal reichte er eine ein – gegen die „Allgemeinen Kodierrichtlinien“ (AKR), ein weiteres Bürokratiemonster. „Dort hatte ich das Quorum von 50.000 Unterschriften zunächst nicht erreicht“, erinnert der Arzt sich. Eine Petition kann aber so lange weitergezeichnet werden, bis die parlamentarische Prüfung be-ginnt. Und das dauert mehrere Wochen. „In der Zeit ist zwar eine Onlinezeichnung nicht mehr möglich, nichtsdestotrotz können aber weiter Stimmen per Unterschriftslisten gesammelt werden. Beispielsweise waren nach circa sechs Wochen eine Viertelmillion Stimmen gegen die AKR beisammen. Der Petitionsausschuss hatte mich daraufhin geladen.“

© Dr. Tobias Neuhauser

Wann kann der Wachkoma-Patient wieder arbeiten?
Ein Hausarzt hat Ähnliches zuberichten: „Ich habe mehrere Wachkoma-Patienten, die ich hausärztlich betreue. Von einer BKK erhielt ich fünfmal hintereinander im Zweiwochenrhythmus dieselbe Anfrage zu einem Patienten, wann dieser endlich wieder arbeiten könne.“

84 Seiten Richtlinien
Ein anderer Arzt schreibt: „Wenn ein HNO-Arzt Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie verschreiben will, muss er die 84-seitigen Heilmittel-Richtlinien vom 1.7.2004 mit allen Ergänzungslieferungen im besten Behördendeutsch kennen, verstehen und berücksichtigen.“

Bitte der Leiche ein Formular beilegen
In Bayern müssen Ärzte nach der Leichenschau einen Formularsatz in einem verschlossenen Umschlag in den Sarg einlegen. Das klingt so weit vernünftig – aber: Das Formular muss nicht ausgefüllt werden, sondern wird in jeden Sarg blanko ohne den Namen des Verstorbenen eingelegt – für den Fall, dass eine Obduktion erfolgt.

Anfragen für Klistier-Einsatz
„Es ist nicht möglich, bei der häuslichen Krankenpflege eines schwerstbetroffenen Patienten auf dem üblichen Formular den  Schwestern zu erlauben, bei Bedarf ein Abführ-Klistier (Kosten: ein paar Euro) zu verabreichen“, klagt ein Hausarzt im Ärztenetzwerk Hippokranet. Zunächst muss die Krankenkassen-Anfrage beantwortet werden: „Welche Maßnahmen haben Sie bisher ergriffen, um den Klistier-Einsatz zu vermeiden?“

Muss der Säugling mit zur Kur?
Ein anderes Beispiel: Kinder, die mit ihren Müttern zur Kur sollen, brauchen immer eine Bescheinigung, damit sie mitfahren können: „Kevin muss die Mutter begleiten, da er sich als Säugling zu Hause nicht alleine versorgen kann“, müsse er schreiben, sagt ein Arzt genervt. „Wenn es der Arzt schreibt, wird es vielleicht auch dem Sachbearbeiter klar!“

Wochenlanges Warten auf die Schiene
Wenn nach einer bestimmten schweren Schulterverletzung eine spezielle Schiene sofort nach der Behandlung erforderlich wäre, stellt sich die Kassenbürokratie auch gern quer: Regelmäßig frage dann der Medizinische Dienst an und fordere umfangreiche Unterlagen, schreibt ein Arzt. Nach vier bis sechs Wochen komme eine weitere Anfrage, sodass die eigentliche Behandlung oft erst nach acht oder zehn Wochen beginnen könne – so spät ist sie dann aber absolut sinnlos.

Für vier Termine zwölfmal zum Arzt
Wegen einer seltenen Hautkrankheit muss eine Patientien einmal im Quartal in die Ambulanz einer Universitätshautklinik. Dafür muss sie sich jedes Quartal einen Überweisungsschein vom niedergelassenen Dermatologen holen. Da sie aber an einem Hausarztmodell ihrer Krankenkasse teilnimmt, braucht sie dafür jedes Mal eine Überweisung von ihrem Hausarzt. Sie muss also für vier notwendige Termine zwölfmal zum Arzt.

Spiegelstrich statt Bindestrich – sonst ungültig
Gleichzeitig werden Ärzte permanent mit Rundschreiben ihrer kassenärztlichen Vereinigung eingedeckt. Ein Beispiel gefällig? „Das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege darf ab 01.07.2011 in der Verordnung nicht mehr mit Bindestrich, sondern muss mit einem Spiegelstrich getrennt verordnet werden.“ Steht also im Rezept ein Bindestrich statt eines Spiegelstrichs, so ist es nicht mehr gültig.

Warten auf zweite Augen-OP
Bei manchen älteren Patienten wird die Staroperation an beiden Augen stationär durchgeführt. Wegen unsinniger Bestimmungen müssen gesetzlich Versicherte dafür länger ins Krankenhaus: „Bei privat versicherten Patienten wird zum Beispiel das rechte Auge am Montag und das linke Auge am Mittwoch operiert, der Patient kann dann etwa am Freitag entlassen werden.

Bei gesetzlich versicherten Patienten geht das so nicht. Es gibt dort eine Bestimmung, dass zwei Tage nach der Operation alle nachfolgenden Eingriffe zur ersten Operation zählen und nicht abgerechnet werden können“, schildert ein Arzt. Da eine unbezahlte Operation natürlich unwirtschaftlich ist, ist die zweite Operation am anderen Auge bei einem Kassenpatienten erst frühestens am Donnerstag möglich. Das führt bundesweit zu vielen Tagen zusätzlicher, unnötiger Krankenhausbelegung und zu unnötigen Kosten.

Kostenvoranschlag für Katheter
Für einen dringend benötigten Blasenkatheter bei einem 91-jährigen Mann, der nicht mehr richtig Wasser lassen konnte, musste ein Urologe erst einen Kostenvoranschlag einreichen und auf eine schriftliche Genehmigung warten: „Auch nach meiner telefonischen Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der BKK XYZ wurde nicht von diesem Vorgehen abgewichen, obwohl ich drauf hingewiesen hatte, dass der Patient sich bereits in der Praxis befand“, schildert der Arzt den Vorgang.

„Also: Hilfsmittelverordnung ausgestellt, Kostenvoranschlag der Apotheke beigelegt und den Sanitätern mitgegeben, Patient unverrichteter Dinge zurück ins Altenheim (der Krankentransport kostet ja nichts), das Altenheim schickte die Verordnung und den Kostenvoranschlag an die BKK XYZ, dort wurde genehmigt, die BKK schickte die Verordnung zurück ans Altenheim, dieses schickte die Verordnung an die Apotheke, diese lieferte den Verweilkatheter an das Altenheim, das Altenheim vereinbarte einen neuen Termin in der Praxis, und der Patient wurde wieder liegend mit erneutem  Krankentransport in die Praxis gebracht“, schreibt er weiter. „Gesamtdauer der Aktion: 10 Tage. Kosten des Verweilkatheters ca.: 20 Euro.“

Die Angehörigen hätten den Patienten ihn danach bei einer anderen Kasse versichert und die ursprünglich zuständige Kasse hatte einen teuren Patienten weniger: „Ein Schelm, der Böses dabei denkt.


© Manuel Tennert/Fotolia.com

    Möchten Sie den Artikel zum Verteilen herunterladen? Klicken Sie hier!
 

Do, 24.05.2012 10:16 / Kathrin Schneider / durchblick April–Juni 2012 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

© änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG.
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Eine Übernahme in andere Medien ist ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

durchblick gesundheit

 

Aus den Weblogs