durchblick-gesundheit.de [ Durchblick -> Politik -> Regelungen für ambulante Operationen: Super für den Patienten –  bei Politikern unerwünscht ]

  Archiv
  Politik
  Medizin
  Ihr Geld
  Proteste
  Medien
  Impressum




Regelungen für ambulante Operationen: Super für den Patienten – bei Politikern unerwünscht

Bildquelle: fotografci/Fotolia.com

Ambulante Operationen bieten eigentlich nur Vorteile. Man ist schnell wieder zu Hause, rascher wieder fit – und die Kassen sparen Geld. Kaum zu glauben: Ein Gesetz will nun ausgerechnet bei diesen patientenfreundlichen Operationen den Rotstift ansetzen.

Nur wenige Meter vor dem Tor passierte es: Der Tritt nach dem Ball saß nicht ganz, ein stechender Schmerz im Knie. Für Volker S. hieß es somit erstmal „Abpfiff“. Rasch war klar: Er hatte sich einen Riss im Innenmeniskus zugezogen. „Typische Sportlerverletzung“, meinte sein Orthopäde. Und: „Der Riss ist so lang, da werden Sie wohl um eine Operation nicht umhinkommen. Aber keine Sorge, das lässt sich ambulant machen, da sind Sie abends wieder daheim.“ Für den Selbstständigen Volker S. eine gute Nachricht – und auch ohne die viele Arbeit hätte es ihm vor der Klinik gegraust.

Der Eingriff lief dann auch ohne Komplikationen: Volker S. konnte die Nacht vor der OP noch zu Hause verbringen – und auch die Nacht danach schlief er wieder im eigenen Bett. Erfolgsgeschichten wie diese könnten in Zukunft seltener werden, eben deshalb, weil sie immer beliebter und erfolgreicher werden. Klingt verrückt? Sicher. Aber genau so will es das „GKV-Finanzierungsgesetz“, das seit Januar 2011 gilt. Mit dem haben die Politiker in Berlin wieder mal versucht, an allen Ecken und Enden im Gesundheitswesen Geld zu sparen. Bei den ambulanten Operationen dachte man so: Jedes Jahr darf die Zahl aller ambulanten Operationen in Deutschland zusammengerechnet nicht mehr als 0,9 Prozent steigen. Tut sie es doch, bekommen die operierenden Ärzte ihr Honorar nicht mehr voll erstattet. Das Verrückte: Das gilt nur für diejenigen Ärzte, die niedergelassen sind. Für Krankenhäuser gilt diese Honorarbremse nicht.

Wie beliebt Eingriffe dieser Art sind, zeigt die Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Demnach steigt ihre Zahl um jährlich zehn Prozent. Fazit: Den ambulanten Operateuren, also den Ärzten, die diese Eingriffe durchführen, droht ein sattes Minus, wenn sich immer mehr Patienten ambulant operieren lassen möchten.

Dabei werden viele ambulante Operationen schon heute nicht gerade fürstlich honoriert. Was immer bleibt, sind die hohen Kosten, z. B. für OP-Räume oder Personal. Deshalb werden es sich viele ambulante Operateure in eigener Praxis in Zukunft zweimal überlegen, ob sie diese Eingriffe überhaupt noch durchführen. Denn sie müssen das Geld für die Praxis, die Geräte und das Personal aus ihrem Honorar bezahlen. Ganz anders die Kliniken: Die bekommen jedes Jahr zig Millionen Euro von Ländern und Kommunen, um zu renovieren oder zu bauen.

Fazit: Die niedergelassenen Ärzte sind gleich doppelt benachteiligt. Für sie gilt die 0,9-Prozent-Kostenbremse – und sie müssen für den OP-Betrieb finanziell selbst aufkommen. „Das alles ist eine Ungleichbehandlung beim Wettbewerb“, findet Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz vom Verband der ambulanten Operateure (LAOH). Damit das so nicht bleibt, hat er mit seinen Kollegen gegen den Spar-Paragrafen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Karlsruher Richter müssen nun klären, ob das GKV-Finanzierungsgesetz die niedergelassenen Operateure schlechterstellt.

Wenn das Gesetz nicht geändert wird und damit die 0,9-Prozent-Honorarbremse weiter gilt, ist eines schon heute klar: Leidtragende werden die Patienten sein. Sie werden länger auf den Termin für eine ambulante Operation warten müssen – um sich entnervt dann doch ins Krankenhaus einweisen zu lassen. Das ist heute schon zu sehen: Bis zu 16 Prozent weniger Operationen beklagen manche ambulanten niedergelassenen Operateure. Das bestätigt die nicht wenigen Kritiker des Gesetzes. Sie meinen ohnehin, es sei nur dazu gemacht, den Kliniken Patienten zuzuschustern – und den niedergelassenen Fachärzten das Wasser abzudrehen.

Dr. Wiederspahn-Wilz macht sich aber gute Hoffnung, dass seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht etwas bewegen wird: „Unser Gang nach Karlsruhe hat in der Politik wie ein Donnerschlag gewirkt.“ Denn wenn durch das GKV-Finanzierungsgesetz mehr Eingriffe in die Kliniken geschleust werden, wäre das ein klassischer Schildbürgerstreich. Denn umgekehrt müsste das Ganze laufen: Eigentlich könnten die Kassen eine halbe Milliarde Euro jährlich sparen, würden alle Operationen auch wirklich ambulant durchgeführt, die ambulant machbar sind.


Die Vorteile einer ambulanten Operation auf einen Blick
Man kennt sich: Ein ambulant operierender Facharzt kennt seinen Patienten und den Krankheitsverlauf meist seit Jahren. Es herrscht ein Vertrauensverhältnis, das in einem anonymen Krankenhaus selten entstehen kann.

Qualität und Sicherheit beim Eingriff: Ein ambulant operierender Arzt führt routinemäßig Hunderte von gleichen Operationen durch – er ist ein echter Spezialist auf seinem Gebiet. Ein Arzt im Krankenhaus ist das oft nicht, weil er viele verschiedene Operationen erledigen muss und sich nicht so sehr spezialisieren kann.

Facharzt oder Facharztstandard: Ambulante Operateure sind Fachärzte. In einer Klinik wird dagegen nur der Facharztstandard eingehalten. Das heißt, dass die Behandlung so durchgeführt werden muss, als hätte sie ein Facharzt vorgenommen. Demnach kann auch ein Berufsanfänger oder ein Arzt in Weiterbildung die Behandlung durchführen, wenn er dabei in irgendeiner Form von einem Facharzt beaufsichtigt wird.

Geringere Ansteckungsgefahr: Bis zu 800.000 der gefährlichen Krankenhaus-Infektionen zählt die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene pro Jahr in Deutschland. Fünf Prozent davon enden tödlich. Bei ambulanten Operationen ist die Gefahr viel geringer, sich mit einem dieser gefürchteten Keime anzustecken.

    Möchten Sie den Artikel zum Verteilen herunterladen? Klicken Sie hier!
 

Do, 03.11.2011 13:50 / Sten Beneke / Oktober–Dezember 2011 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

© änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG.
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Eine Übernahme in andere Medien ist ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

durchblick gesundheit

 

Aus den Weblogs