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Reform wird zu Reförmchen – Gesetz gegen den Ärztemangel vor dem Flop

Endlich wieder mehr Landärzte, nie mehr weite Wege in die Stadt: Dafür soll ein neues Gesundheitsgesetz sorgen. Für seinen ersten Entwurf dazu bekam Gesundheitsminister Daniel Bahr noch viel Lob. Einige Kompromisse und Änderungen später steht der Erfolg wieder schwer in Frage.

Daniel Bahrs Vorgängergalerie ist lang: Der FDP-Mann reiht sich mit seinem neuen Gesetzesvorhaben in eine lange Liste von ambitionierten Reformpolitikern ein. Doch ob Rita Süssmuth, Heiner Geißler, Horst Seehofer oder Ulla Schmidt – bislang konnte kein Gesundheitsminister nachhaltige Erfolge vorweisen. Im Gegenteil: Leer stehende Arztpraxen, Versorgungslücken auf dem Land und die ins Ausland abwandernden Ärzte lassen sich nicht mehr wegdiskutieren.

Grund genug für den derzeitigen Gesundheitsminister, das Problem frontal anzugehen: „Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist die erste, die per Gesetz den drohenden Ärztemangel anpackt“, versprach Bahr im Juli. Die reflexartigen Warnungen der Krankenkassen vor steigenden Ausgaben wischte er gleich vom Tisch. Es gehe nicht um höhere Ärztehonorare auf breiter Front. Gehandelt werde gezielt in unterversorgten Regionen. „Wir machen kein Gesetz mit der Gießkanne.“

Die hohen Erwartungen von Patientenverbänden, Ärzten und Krankenkassen bediente Bahr auch gleich mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen. Sie sollen jungen Nachwuchsmedizinern die Arbeit in einer Landarztpraxis wieder schmackhaft machen. Im Entwurf seines „Versorgungsstrukturgesetzes“ legte Bahr konkret fest:

  • Ärzte in medizinisch unterversorgten Regionen (sprich: auf dem Land) sollen einen Zuschlag zum Honorar bekommen. Für diese Ärzte gelten außerdem nicht die gesetzlichen Verdienst-Obergrenzen, unter denen andere Kollegen leiden müssen.
  • Ob es in einer Region zu wenig oder ausreichend viele Ärzte gibt, wird anhand eines neuen Systems errechnet. Besonderheiten in einzelnen Bundesländern werden stärker berücksichtigt.
  • Ärztinnen wird der Wiedereinstieg nach einer Kinderpause erleichtert.
  • Behörden und Kommunen können künftig leichter eigene Arztpraxen mit angestellten Ärzten betreiben, wenn in ihrer Region kein Arzt eine eigene Praxis finanzieren will.
  • Die Bürokratie in den Praxen wird abgebaut.
  • Ärzte können bestimmte Aufgaben leichter an andere medizinische Fachkräfte abgeben als bislang.
  • Große Konzerne dürfen künftig keine Medizinischen Versorgungszentren mehr führen oder dort Ärzte anstellen.
  • Die sogenannte Residenzpflicht entfällt: Ärzte müssen nicht mehr dort wohnen, wo sie ihre Praxis haben. So sollen sie sich künftig leichter für eine Praxis auf dem Land entscheiden können.


Anerkennendes Schulterklopfen erntete der Minister dafür aus vielen Richtungen: „Erstmals erkennt die Politik faktisch Ärztemangel in Deutschland als Problem an und bietet Lösungsansätze“, begrüßte Dr. Kuno Winn, der Vorsitzende des Ärzteverbandes Hartmannbund, die Gesetzesvorlage und sah einen „nahezu historischen Durchbruch“. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, gab sich zuversichtlich: „Das Gesetz kann dazu beitragen, dass die Versicherten eine bessere Versorgung auf dem Land erhalten.“ Doch so schnell wird das offenbar nichts mit der Rückkehr des Hausarztes um die Ecke auch auf dem Lande.

Der Teufel steckt wie so oft im Detail: Im Paragrafendschungel des rund 170-seitigen Gesetzesmonsters entdeckten Kritiker nach und nach immer mehr Haken und Ösen. Aber wer liest sich schon auch gerne Texte durch, die „ambulante spezialärztliche Versorgungsebene“ heißen?

Auf den ersten Blick handelt es sich dabei um eine einleuchtende Idee: Das Gesundheitsministerium will die strenge Trennung zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern aufweichen, um Kompetenzgerangel zu vermeiden und die Sache für Patienten einfacher zu machen. „Patienten, die unter schweren oder seltenen Erkrankungen leiden, sollen auch ohne Überweisung frei wählen. Es behandeln entweder Kliniken oder niedergelassene Ärzte – wer will, der kann“, beschrieb der CDU-Abgeordnete Jens Spahn die Idee dahinter. Egal, ob aus Klinik oder Praxis: Ärzte müssten den gleichen Qualitätsanforderungen genügen und bekämen auch das gleiche Geld.

Ein Schuss, der schnell nach hinten losgehen kann, befürchten Ärzte. Denn die Karten sind unter Praxen und Kliniken unfair verteilt: „Auf diese Weise kommt es zu einem harten Wettbewerb zwischen Kliniken und Arztpraxen, bei dem die niedergelassenen Ärzte den Kürzeren ziehen“, warnte der Vorsitzende der obersten Kassenarzt-Behörde in Bremen, Dr. Jörg Hermann. Die Krux: Als selbstständige Kleinunternehmer konkurrierten die niedergelassenen Ärzte mit großen Kliniken, die zu allem Überfluss auch noch finanziell vom Land gefördert würden. Das seien ungleiche Startvoraussetzungen. „Der Facharzt ums Eck ist über kurz oder lang passé, Behandlung findet dann nur noch in Krankenhäusern statt“, prophezeite Hermann. Das Ziel des Gesetzes – den Arztberuf attraktiver zu machen – rücke so in weite Ferne.

Enttäuschung auch bei den Medikamentenregelungen: Entgegen den Hoffnungen vieler Ärzte will Bahr nicht die gefürchteten Strafzahlungen abschaffen, die Medizinern drohen, wenn sie nach Meinung der Kassen zu viele Pillen und Salben verordnen – ein wesentlicher Grund, warum immer weniger Mediziner bereit sind, eine eigene Praxis aufzumachen. Die harten Regelungen werden lediglich etwas gelockert: Die beschuldigten Ärzte haben es künftig nur ein wenig einfacher nachzuweisen, warum sie so viele Rezepte ausstellen mussten – etwa weil sie ein Pflegeheim betreuen oder besonders viele chronisch Kranke behandeln.

Kritik, kann der Bundesgesundheitsminister im Moment kaum gebrauchen: Die Umfragewerte seiner Partei fallen seit Wochen und die Liberalen stecken bei den Landtagswahlen eine Schlappe nach der anderen ein. Auf vorzeigbare Erfolge aus dem Hause des jungen Ministers setzt daher die ganze Partei, munkeln Abgeordnete hinter vorgehaltener Hand. Nachbessern scheint für Bahr der einzige Ausweg: „Die alte Weisheit, dass ein Gesetz kaum so aus der parlamentarischen Debatte herauskommt, wie es reingekommen ist, mag stimmen“, bereitete er die Öffentlichkeit deshalb im September vorsorglich auf Änderungen vor. Derzeit werde mit dem Koalitionspartner „noch intensiv über einzelne Aspekte gesprochen“.

Dass Bahr das Gesetz dabei noch einmal komplett umkrempeln muss, scheint wahrscheinlich: Allein die verschiedenen Landesregierungen fordern in über 70 Änderungsanträgen einschneidende Korrekturen. 

Viel Zeit bleibt allerdings nicht zum Feilschen um die Paragrafen: Schon am 1. Januar 2012 soll das Gesetz in Kraft treten. Kritiker befürchten ein ähnliches Durcheinander wie bei der Abstimmung über eine Gesundheitsreform von Ministerin Ulla Schmidt im Februar 2007: Damals strickten die Verantwortlichen bis auf den letzten Drücker am Gesetzestext. Vor der Abstimmung hatten die Abgeordneten im Bundestag nur wenige Stunden Zeit, um aus dem etwa 250 Seiten dicken Gesetzestext schlau zu werden und eine Entscheidung zu treffen. Nach einem Bericht des „Stern“ war der Vorgang „ein Lehrstück darüber, wie wenig das Parlament noch zu sagen hat“. Viele Abgeordnete hätten nämlich zugestimmt, obwohl sie das Gesetz für Murks gehalten oder gar nicht richtig verstanden hätten – nur damit die Koalition hält.


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Do, 03.11.2011 13:50 / Jan Scholz / Oktober–Dezember 2011 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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