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Zusatzbeiträge - Sonderkündigungsrecht: Was Sie beachten müssen

Millionen Versicherte müssen in diesen Wochen tiefer in die Tasche greifen. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge. Während die Verantwortlichen in der Politik versuchen, den Schwarzen Peter von sich zu schieben, herrscht bei vielen Versicherten große Unsicherheit. „durchblick gesundheit“ erklärt Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt.

Verantwortlich für das Chaos ist die frühere schwarz-rote Bundesregierung mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Durch die Zusatzbeiträge sollte der Wettbewerb zwischen den Kassen angekurbelt werden. Der war mit der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes für alle Versicherten Anfang 2009 praktisch erloschen.  Die Lösung: Kommt die Kasse mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, darf sie Zusatzbeiträge erheben. Wirtschaftet die Kasse besonders gut, darf sie die Überschüsse als Prämie an die Versicherten auszahlen.

Doch bis auf wenige kleine Kassen sind selbst die Kassen, die Überschüsse erwirtschafteten, im vergangenen Jahr lieber auf ihrem Geld sitzen geblieben. Denn für 2010 war bereits abzusehen, dass das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht reichen würde.

Schuld sein am Finanzloch will natürlich keiner: Die Bundesregierung schimpft auf die Kassen, die Opposition im Bundestag beschuldigt die Regierung. An die Versicherten denkt scheinbar keiner – die müssen nun selbst sehen, wie sie mit den Zusatzbeiträgen umgehen.

Die Krankenkassen haben zwei Möglichkeiten: Entweder sie verlangen einen Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro. Hierfür ist egal, wie viel der Versicherte verdient – jeder zahlt pauschal den gleichen Betrag. Möglichkeit zwei ist, dass die Kassen einen einkommensabhängigen Betrag erheben. Dieser darf maximal ein Prozent des Einkommens beziehungsweise 37,50 Euro monatlich betragen. Wichtig für Versicherte: Sie müssen selbst prüfen, ob der Zusatzbeitrag, den die Kasse prozentual erheben möchte, diese Bedingung erfüllt. Die Kasse selbst muss ihre Mitglieder im Anschreiben zum Zusatzbeitrag lediglich deutlich darauf hinweisen, dass der prozentual erhobene Betrag nicht höher als ein Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens sein darf. Stellen Versicherte fest, dass sie mehr zahlen sollen, müssen sie ihrer Kasse dies mitteilen. Erst dann muss die Krankenkasse das Einkommen prüfen und den prozentualen Zusatzbeitrag anpassen.

Den Versicherten droht also eine Menge Bürokratie. Die können Sie umgehen, indem Sie die Krankenkasse wechseln. Sobald Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag ankündigt, haben Sie  ein Sonderkündigungsrecht. Seien Sie wachsam: Diese Ankündigung kann nach Angaben des Ersatzkassenverbandes (vdek) auch über eine Mitgliederzeitschrift erfolgen.

Die Krankenkasse muss Sie spätestens einen Monat, bevor der Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird, informieren. Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag zum 1. Juli, wird der Beitrag zum 15. August fällig. Die Kasse muss Sie also bis zum 15. Juli darüber informieren. Die Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht beträgt zwei Monate. Erfahren Sie im Juli, dass ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, können Sie bei sofortiger Kündigung die Kasse Ende September verlassen. Zusatzbeiträge müssen Sie in diesen zwei Monaten nicht mehr zahlen.

Um zu kündigen, reicht ein einfaches Kündigungsschreiben – auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie es per Einschreiben versenden. Ihre alte Kasse muss Ihnen spätestens nach 14 Tagen eine Bestätigung schicken. Die müssen Sie bei der neuen Kasse einreichen. Die Mitgliedsbestätigung der neuen Kasse müssen Sie wiederum bei der alten Kasse abgeben. Erst dann ist der Wechsel perfekt.

Haben Sie sich allerdings in einen Wahltarif eingeschrieben, verlieren Sie unter Umständen das Sonderkündigungsrecht. Wahltarife sind zum Beispiel einige Chronikerprogramme oder Hausarztmodelle. Wer an einem solchen Wahltarif teilnimmt, ist für drei Jahre an seine Krankenkasse gebunden. Das sollten Sie auch beachten, wenn Sie zu einer neuen Kasse wechseln wollen – denn die könnte ja kurz nach Ihrem Wechsel ebenfalls Zusatzbeiträge ankündigen.

Die Stiftung Warentest empfiehlt übrigens, nicht nur auf das Geld zu schauen. Zum einen sei zu erwarten, dass spätestens 2011 alle Kassen Zusatzbeiträge erheben werden. Zum anderen sollten Versicherte auch den Leistungskatalog ihrer Kasse im Blick behalten. Wer auf besondere Versorgungsprogramme für Chroniker, die Übernahme von Reiseimpfungen oder das Bezahlen einer Haushaltshilfe Wert legt, sollte darauf achten, dass die neue Krankenkasse das ebenfalls anbietet. Ob sich die Zusatzbeiträge bewähren, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Denn nicht nur für die Versicherten, auch für die Kassen bergen die Extrazahlungen reichlich Bürokratie: Von den acht Euro Zusatzbeitrag kommen Schätzungen zufolge nur fünf bis sechs Euro im Gesundheitsapparat an. Der Rest versickert in den Bürokratieausgaben – insgesamt könnte der Zusatzbeitrag Verwaltungskosten von rund einer Milliarde Euro verursachen. Geld, das wieder für Ihre Versorgung fehlt.


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Di, 04.05.2010 12:26 / Barbara Kriesten / April - Juni 2010 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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