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Einkaufshilfe auf Kassenkosten

Blinden steht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ein Barcode-Lesegerät mit digitaler Sprachausgabe als Einkaufshilfe zu. Darauf weist der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) hin. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte geurteilt: Da der sogenannte „Einkaufsfuchs“ den Blinden erst ermögliche, selbstständig einzukaufen und sich im Haushalt zu orientieren, müsse die Kasse die Kosten übernehmen.


Das Gerät erkennt den Strichcode Hunderttausender Supermarkt-Produkte und sagt den Blinden, worum es sich handelt. Außerdem können die Benutzer mit Spezialetiketten eigene Gegenstände markieren und die Bezeichnung in den „Einkaufsfuchs“ per Sprache einspeichern. Das Lesegerät kostet rund 2.500 Euro.


Di, 04.05.2010 12:23 / na / April - Juni 2010 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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