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| Kasse muss gutes Hörgerät zahlen |
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 Bildquelle: Hans-Snoek/pixelio.de | Die gesetzlichen Krankenkassen müssen schwer hörbehinderten Menschen die Kosten für hochwertige digitale Hörgeräte erstatten und dürfen sich nicht auf die Auszahlung unzureichender Festbeträge beschränken. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
Im verhandelten Streitfall wollte der seit der Geburt schwer hörbehinderte Kläger die Kosten für ein hochwertiges Hörgerät erstattet haben. Die Securvita BKK wollte aber nur den für Hörgeräte vorgesehenen Festbetrag in Höhe von 987 Euro zahlen. Der Hörbehinderte verlangte weitere 3.073 Euro, um den vollen Betrag zu erhalten. Bei dem gewünschten digitalen Hörgerät sei das Hörverständnis deutlich besser als bei analogen Geräten. Es gebe auch keine Rückkopplungseffekte, die das Hören erschwerten, argumentierte er.
Das Gericht entschied: Die Festbeträge müssen so hoch sein, dass die Hörgeräte „die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben“. Sie müssten außerdem gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Vorteile im Alltag bieten. Nach Angaben des Gerichts betrifft die Entscheidung 125.000 fast Gehörlose, die auf modernste Hörgeräte angewiesen sind und nun auf volle Kostenübernahme hoffen dürfen. |
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