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| Arzneimittel - Tritt auf die Kostenbremse: Festbeträge für Medikamente |
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Unzählige Medikamente mit ganz ähnlicher Wirkung gibt es auf dem deutschen Arzneimittelmarkt. Doch nicht alle bekommt man auf Kosten der Krankenkasse in der Apotheke: Festbeträge schreiben vor, wie teuer das Medikament höchstens sein darf, damit Sie es in der Apotheke ohne Zuzahlung erhalten. „durchblick gesundheit“ erklärt, was es damit auf sich hat und was das für Sie als Patient bedeutet.
Inge H. aus Mainz leidet unter Migräne. Gemeinsam mit ihrem Hausarzt hat sie verschiedene Medikamente durchprobiert, bis sie eines gefunden hat, das ihr hilft und das sie gut verträgt. Doch Inge H. ärgert sich: Obwohl sie von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit ist, verlangt der Apotheker Geld von ihr. Der Grund: Der Preis ihres Medikamentes liegt über dem sogenannten Festbetrag. Das ist die Summe, die die Krankenkasse maximal für ein bestimmtes Präparat zahlt.
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In Deutschland gibt es viele Präparate in vergleichbarer Qualität, die
ähnlich wirken und manchmal identisch zusammengesetzt sind, aber
dennoch ganz unterschiedlich viel kosten. Als Kostenbremse hat die
Bundesregierung schon 1989 die sogenannte Festbetragsregelgung
eingeführt. Wie die funktioniert, ist am Beispiel von Inge H. schnell
erklärt:
Gegen ihre Migräne nimmt sie ein Medikament, in dem
als Wirksubs-tanz ein sogenanntes „Triptan“ steckt. Triptane bilden
gleich eine ganze Wirkstoffgruppe, das heißt, sie sind sich chemisch
sehr ähnlich, können aber durchaus unterschiedlich wirken. Inge H.
beispielsweise vertrug eben nur eines aus der ganzen Gruppe ganz
besonders gut. Was den Preis betrifft, schert der Festbetrag nun alle
Triptane über einen Kamm. Messlatte ist das älteste und auch billigste
Triptan, das „Sumatriptan“.
Die Krankenkassen erstatten
deshalb nur den Preis, den das Sumatriptan kosten würde. Pech für Inge
H., dass sie es nicht verträgt und ein neueres, aber auch teureres
Triptan braucht. Den Differenzbetrag muss sie deshalb aus eigener
Tasche zahlen – denn laut Sozialgesetzbuch dürfen Krankenkassen nur
bezahlen, was „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“
ist.
Ein Unding, findet Dr. Volker Malzacher von der Deutschen
Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Bei so vielen Regelungen
und Vorgaben können Fachärzte Migränepatienten nicht mehr ordentlich
behandeln, urteilt er scharf.
Welches Medikament die Kassen
erstatten und wofür der Patient noch mal extra zahlen muss, das
entscheidet nicht der Arzt, sondern diese Entscheidung fällt am grünen
Tisch. Mit dabei beim Medikamentenpoker sind Vertreter von Kassen und
Kassenärztlichen Vereinigungen, auch der Spitzenverband der
gesetzlichen Krankenkassen redet noch ein Wörtchen mit. Das Verfahren
ist kompliziert und nicht immer wirklich durchsichtig. Auch Apotheker
und Arzneimittelhersteller kommen dabei zu Wort – und die haben nicht
nur das Patientenwohl, sondern wahrscheinlich auch ihre eigenen
Interessen im Kopf.
Pharmahersteller haben allerdings Tricks
entwickelt, wie sie auch ihre Medikamente, die teurer als die
Festbeträge sind, an den Patienten bringen. Das geht so: Die
Unternehmen geben Krankenhäusern die teuren Arzneimittel fast zum
Nulltarif. Dort werden die Patienten auf das Mittel eingestellt. Nach
der Entlassung ist der niedergelassene Arzt nun in der Zwickmühle:
Entweder er verschreibt das Medikament weiter, dann muss der Patient
viel Geld aus seiner eigenen Tasche berappen. Oder er stellt seinen
Patienten auf ein anderes Medikament ein, das von der Krankenkasse
vollständig bezahlt wird. Ob der Patient das neue Mittel ebenso gut
verträgt, kann der Arzt nicht wissen.
Das
Bundesgesundheitsministerium weiß, dass es solche Praktiken gibt. Schon
2006 hatte die Gesundheitsministerin offenbar versucht, dieses
Verhalten der Pharmafirmen zu unterbinden. Damals hatte sie verboten,
Medikamente zu verschenken. Doch die Firmen fanden schnell eine
Möglichkeit, das Verbot zu umgehen: Sie nehmen nun einen symbolischen
Preis für die Medikamente, zum Beispiel einen Euro. Eine
Pharmamitarbeiterin bestätigte den ARD-Reportern, dass die Firmen ein
großes Interesse daran haben, dass Patienten teurere Medikamente
nehmen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
bezahlen die Versicherten jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro zu
viel.
Die Krankenhäuser wollen sich aber kein Fehlverhalten
vorwerfen lassen. Die Medikamente würden den Kliniken schließlich nicht
geschenkt, und ein günstiger Herstellerabgabepreis sei ganz legal,
sagte der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg
Baum. Den Patienten bleibt nur eine Möglichkeit: genau nachzufragen,
was der Arzt verschreibt, und welche Kosten später auf ihn zukommen. |
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