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Arzneimittel - Tritt auf die Kostenbremse: Festbeträge für Medikamente

Unzählige Medikamente mit ganz ähnlicher Wirkung gibt es auf dem deutschen Arzneimittelmarkt. Doch nicht alle bekommt man auf Kosten der Krankenkasse in der Apotheke: Festbeträge schreiben vor, wie teuer das Medikament höchstens sein darf, damit Sie es in der Apotheke ohne Zuzahlung erhalten. „durchblick gesundheit“ erklärt, was es damit auf sich hat und was das für Sie als Patient bedeutet.

Inge H. aus Mainz leidet unter Migräne. Gemeinsam mit ihrem Hausarzt hat sie verschiedene Medikamente durchprobiert, bis sie eines gefunden hat, das ihr hilft und das sie gut verträgt. Doch Inge H. ärgert sich: Obwohl sie von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit ist, verlangt der Apotheker Geld von ihr. Der Grund: Der Preis ihres Medikamentes liegt über dem sogenannten Festbetrag. Das ist die Summe, die die Krankenkasse maximal für ein bestimmtes Präparat zahlt.


Bildquelle: AOK/Wigger
In Deutschland gibt es viele Präparate in vergleichbarer Qualität, die ähnlich wirken und manchmal identisch zusammengesetzt sind, aber dennoch ganz unterschiedlich viel kosten. Als Kostenbremse hat die Bundesregierung schon 1989 die sogenannte Festbetragsregelgung eingeführt. Wie die funktioniert, ist am Beispiel von Inge H. schnell erklärt:

Gegen ihre Migräne nimmt sie ein Medikament, in dem als Wirksubs-tanz ein sogenanntes „Triptan“ steckt. Triptane bilden gleich eine ganze Wirkstoffgruppe, das heißt, sie sind sich chemisch sehr ähnlich, können aber durchaus unterschiedlich wirken. Inge H. beispielsweise vertrug eben nur eines aus der ganzen Gruppe ganz besonders gut. Was den Preis betrifft, schert der Festbetrag nun alle Triptane über einen Kamm. Messlatte ist das älteste und auch billigste Triptan, das „Sumatriptan“.

Die Krankenkassen erstatten deshalb nur den Preis, den das Sumatriptan kosten würde. Pech für Inge H., dass sie es nicht verträgt und ein neueres, aber auch teureres Triptan braucht. Den Differenzbetrag muss sie deshalb aus eigener Tasche zahlen – denn laut Sozialgesetzbuch dürfen Krankenkassen nur bezahlen, was „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ ist.

Ein Unding, findet Dr. Volker Malzacher von der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Bei so vielen Regelungen und Vorgaben können Fachärzte Migränepatienten nicht mehr ordentlich behandeln, urteilt er scharf.

Welches Medikament die Kassen erstatten und wofür der Patient noch mal extra zahlen muss, das  entscheidet nicht der Arzt, sondern diese Entscheidung fällt am grünen Tisch. Mit dabei beim Medikamentenpoker sind Vertreter von Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen redet noch ein Wörtchen mit. Das Verfahren ist kompliziert und nicht immer wirklich durchsichtig. Auch Apotheker und Arzneimittelhersteller kommen dabei zu Wort – und die haben nicht nur das Patientenwohl, sondern wahrscheinlich auch ihre eigenen Interessen im Kopf.

Pharmahersteller haben allerdings Tricks entwickelt, wie sie auch ihre Medikamente, die teurer als die Festbeträge sind, an den Patienten bringen. Das geht so: Die Unternehmen geben Krankenhäusern die teuren Arzneimittel fast zum Nulltarif. Dort werden die Patienten auf das Mittel eingestellt. Nach der Entlassung ist der niedergelassene Arzt nun in der Zwickmühle: Entweder er verschreibt das Medikament weiter, dann muss der Patient viel Geld aus seiner eigenen Tasche berappen. Oder er stellt seinen Patienten auf ein anderes Medikament ein, das von der Krankenkasse vollständig bezahlt wird. Ob der Patient das neue Mittel ebenso gut verträgt, kann der Arzt nicht wissen.

Das Bundesgesundheitsministerium weiß, dass es solche Praktiken gibt. Schon 2006 hatte die Gesundheitsministerin offenbar versucht, dieses Verhalten der Pharmafirmen zu unterbinden. Damals hatte sie verboten, Medikamente zu verschenken. Doch die Firmen fanden schnell eine Möglichkeit, das Verbot zu umgehen: Sie nehmen nun einen symbolischen Preis für die Medikamente, zum Beispiel einen Euro. Eine Pharmamitarbeiterin bestätigte den ARD-Reportern, dass die Firmen ein großes Interesse daran haben, dass Patienten teurere Medikamente nehmen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bezahlen die Versicherten jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro zu viel.

Die Krankenhäuser wollen sich aber kein Fehlverhalten vorwerfen lassen. Die Medikamente würden den Kliniken schließlich nicht geschenkt, und ein günstiger Herstellerabgabepreis sei ganz legal, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum. Den Patienten bleibt nur eine Möglichkeit: genau nachzufragen, was der Arzt verschreibt, und welche Kosten später auf ihn zukommen.  

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Mo, 19.10.2009 12:37 / Barbara Kriesten / Juli - September 2009 Druckversion Mail Zurück Weiter

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