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Versicherungsbeiträge - Ab 2010 gibt es mehr Geld vom Staat zurück

Wer wollte nicht gern dem Fiskus ein Schnäppchen schlagen? Für Sparfüchse gibt es Grund zum Feiern: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die für eine Mindestversorgung notwendig sind, werden bald von der Steuer absetzbar sein. Zu verdanken ist das einem selbstständigen Rechtsanwalt: Mehr als 15.000 Euro gab er 1997 für die private Kranken- und Pflegeversicherung für sich, seine Ehefrau und die sechs Kinder aus. Doch nicht einmal ein Drittel davon konnte er von der Steuer absetzen. Ungerecht, befand er und zog vor Gericht.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Auch Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung können zum sogenannten Existenzminimum gehören. Und das bleibt grundsätzlich steuerfrei. Beiträge zu diesen Versicherungen muss der Staat bei der Berechnung der Steuern also angemessen berücksichtigen.
Bei dem Anwalt war das nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall. Zwar durfte er für die Versicherungsbeiträge für sich und seine Frau etwa 3.500 Euro als Sonderausgabe von der Gesamtheit seiner Einkünfte abziehen. Die Versicherungsbeiträge für seine Kinder musste er dagegen voll versteuern. Das muss sich jetzt ändern: Für Ausgaben für eine Versicherung auf Sozialhilfeniveau dürfen keine Steuern anfallen. Als Sozialhilfeniveau gilt in etwa das, was ein gesetzlich Versicherter von seiner Krankenkasse bekommt.

Kleiner Wermutstropfen: Bis jetzt nützt das Urteil nur dem Kläger. Eine für alle gültige Regelung hat bis 2010 Zeit. Formal betrifft das Urteil auch nur Privatversicherte. Das Gericht hat aber angeordnet, dass die Abzugsmöglichkeiten grundsätzlich auf den Prüfstand gehören – auch gesetzlich Versicherte haben also Aussicht auf Entlastung.

„Zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wird eine Gleichstellung stattfinden müssen“, ist der Zwickauer Steuerberater Thomas Pech überzeugt. „Letztlich werden von dem Urteil alle profitieren, die Steuern zahlen.“ Wie hoch die Entlastung sein wird, ist allerdings ungewiss. Zwar geistern bereits Zahlen von bis zu 2.000 Euro jährlich durch die Medien. Doch Pech hält das für „Fantasie mit Schneegestöber“. Eine endgültige Entscheidung über die Details der Neuregelung wird seiner Prognose nach erst auf den letzten Drücker, Ende 2009, fallen.

Dazu, wie die neuen Steuerregeln aussehen könnten, äußert Pech sich nur zurückhaltend. Sicher sei, dass die Steuerfreistellung nach oben durch die Maßgabe „existenznotwendig“ begrenzt werde. Denkbar sei auch ein Steuerfreibetrag für die Versicherung von Kindern. Die Ersparnis richte sich dann nach dem individuellen Steuersatz und der Zahl der Kinder. Doch das seien alles noch Vermutungen.

Dass es keine genauen Zahlen gibt, liegt auch daran, dass noch niemand weiß, was als existenznotwendig gelten soll. Für den Bereich der privaten Krankenversicherung hat das Bundesverfassungsgericht der Politik die Lösung allerdings schon so gut wie in den Mund gelegt: Von einem „sozialhilfegleichen Standard- oder Basistarif“ ist in dem Urteil die Rede. Der sogenannte Basistarif der privaten Krankenversicherung soll 2009 kommen. Er soll günstiger sein als eine normale Privatversicherung und mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbare Leistungen bieten.

„Ich denke, es wird auf den Basistarif hinauslaufen“, sagt Pech. „Wahrscheinlich wird sich der Gesetzgeber auf das Urteil berufen und sagen: Das ist das, was überlebensnotwendig ist.“ Immerhin gehe es um Steuereinbußen von fünf bis zehn Milliarden Euro im Jahr. „Die will der Gesetzgeber so gering wie möglich halten.“ Der billigere Basistarif ist also dafür prädestiniert, ihn als Bemessungsgrundlage für die Steuerfreistellung zu nutzen. Für Privatversicherte wären dann nicht die tatsächlichen Versicherungskosten, sondern die Ausgaben, die sie im Basistarif hätten, entscheidend. Für gesetzlich Versicherte könnten dagegen ihre Pflichtbeiträge in voller Höhe zählen. Bis jetzt ist das allerdings noch Spekulation – denn über die Details hat die Politik noch nicht entschieden.

Trotz aller Unklarheiten ist eines aber jetzt schon klar: Die geänderten Steuerregeln werden besonders Versicherten mit hohem Einkommen und Privatversicherten zugute-kommen. „Es ist davon auszugehen, dass gesetzlich Versicherte keine Einsparungen in dieser Höhe haben, weil sie geringere Aufwendungen für die Absicherung gegen Krankheit haben“, erläutert Pech. Zwar zahlen sie mitunter genauso hohe Beiträge wie Privatversicherte. Doch können sie – anders als Privatversicherte – ihre Kinder und nicht arbeitende Ehegatten kostenlos mitversichern. Wer weniger verdient, spart ebenfalls weniger: Weil der Steuersatz niedriger ist als bei den Vielverdienern, ist auch die Steuerersparnis geringer. Mit einem Plus im Portemonnaie werden aber wohl alle Steuerzahler nach Hause gehen. Allerdings: Den Staat wird das Milliarden kosten. Die wird er sich an anderer Stelle holen.

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Do, 28.08.2008 17:14 / Anja Schulte-Lutz / Juni-Juli 2008 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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