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Zusatzversicherungen: Trotz gesetzlicher Kasse in die erste Klasse?

Das Geschäft mit privaten Kranken-Zusatzversicherungen boomt: "Privatpatient im Krankenhaus" oder "reisen Sie erster Klasse im Gesundheitssystem", locken die Versicherer. Angesichts schrumpfender Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, steigender Wartezeiten und Zuzahlungen sind Zusatzversicherungen für so manch einen ein verlockendes Angebot. Aber auch hier gilt: Drum prüfe, wer sich ewig bindet - denn nicht alle Angebote sind wirklich empfehlenswert.

Rund jeder dritte Deutsche hat eine private Kranken-Zusatzversicherung. Allein 27 Millionen Reisefreudige haben mit einer Auslandskrankenversicherung vorgesorgt. 4,8 Millionen Deutschen ist die First-Class-Behandlung im Krankenhaus einen monatlichen Obolus wert. Der Bedarf ist also da - entsprechend viele Privatversicherer tummeln sich am Markt. Und nicht nur sie: "Seit drei Jahren können auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern Zusatzversicherungen vermitteln - somit wird es für den Einzelnen noch schwieriger, das passende Angebot zu finden", weiß Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Viele gesetzlich Versicherte würden allerdings Verträge unterzeichnen, ohne sich genau über deren Inhalte im Klaren zu sein. "Ein auf den ersten Blick interessantes Angebot kann sich dann zu einer teuren Falle entwickeln", warnt die Verbraucherschützerin.

Paradebeispiel: Die weitverbreitete Krankenhaus-Zusatzversicherung: Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat in der Regel nur Anspruch darauf, im nächstgelegenen Krankenhaus vom gerade diensthabenden Arzt behandelt zu werden. Wer sich lieber im Zweibettzimmer einer Klinik seiner Wahl vom Chefarzt versorgen lassen will, ist mit einer solchen Versicherung gut bedient - sollte die Angebote aber kritisch prüfen: Zwischen 14 und 58 Euro monatlich kostet derzeit eine solche Zusatzversicherung für einen 30-jährigen Mann. Ein Tarifvergleich lohnt sich bei diesen Preis-unterschieden allemal.

Aber nicht nur der Preis ist entscheidend. Auch bei den Leistungen gibt es deutliche Unterschiede, und wer nicht aufpasst, bleibt trotz Zusatzversicherung auf einem dicken Geldbetrag sitzen. Das kann so kommen: Deckt die Versicherung die "Wahlleistung Arzt" ab, versorgt ein leitender Arzt den Patienten.

Der Arzt stellt seine Arbeit dem Patienten privat in Rechnung. Dabei rechnet er auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese aber lässt auch zu, dass er - ohne besondere Begründung - den Gebührensatz um das 2,3-fache steigern darf, manchmal sogar um das 3,5-fache.

Steht aber im Kleingedruckten der Versicherung, dass diese nur bis zum 1,5-fachen Satz zahlt, muss der Patient den Rest selbst berappen. Oft hätten sich die Versicherten dann auch noch durch strenge Kündigungsbedingungen für Jahre an den Vertrag gebunden. "Daher sollte man gerade bei vermeintlichen Sonderangeboten aufpassen. Dort finden sich oft diese Stolperfallen", erklärt Verbraucherschützerin Weidenbach. Ihre spezielle Warnung gerade an Jüngere: Augen auf, wenn die Versicherung mit extrem niedrigen Beiträgen lockt. "Bei solchen Tarifen bilden die Versicherer oft keine Altersrückstellungen - die Beiträge steigen im Alter drastisch an", warnt Weidenbach.

Eine Zusatzversicherung kann nicht nur den Krankenhausaufenthalt erträglicher machen. Auch beim niedergelassenen Arzt kann jeder gesetzlich Versicherte zum Premiumpatienten aufrücken. Das geht mit ambulanten Zusatzversicherungen, speziell mit sogenannten Restkostenversicherungen: Seit Januar 2004 können sich gesetzlich Versicherte für die Kostenerstattung in der Arztpraxis entscheiden. Sie werden praktisch wie Privatpatienten behandelt, erhalten direkt eine Rechnung vom Arzt und lassen sich den Rechnungsbetrag später von ihrer Krankenkasse erstatten. Ein Modell mit Charme: Wer die Kostenerstattung gewählt hat, ist quasi Privatpatient - jedenfalls für den Arzt, der bei Diagnose, Therapie und Rezepten nicht mehr jeden Cent umdrehen muss, wie er es bei Kassenpatienten gezwungenermaßen tut. Weiteres Plus: Wer Kostenerstattung gewählt hat, weiß immer, was der Arzt wirklich abgerechnet hat, denn er erhält ja eine Rechnung.

Bei der Abrechnung nach dem Prinzip der Kostenerstattung rechnet der Mediziner nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Die Kosten sind höher als die von den Krankenkassen getragene Behandlung. Die Differenz übernimmt nun die ambulante Zusatzversicherung. Bei diesen Versicherungen lohnt sich ein Preisvergleich: Zwischen 50 und 180 Euro verlangen die Unternehmen nach Angaben der Verbraucherzentralen für diesen Schutz von einem 30-jährigen Mann. Hier heißt es also kritisch vergleichen und Geld sparen - beispielsweise auch über einen Selbstbehalt.

Weniger lohnend sind häufig hingegen die Krankenhaus-Tagegeldversicherungen. Hier entpuppen sich die laut angepriesenen Spartarife schon mal als schlichte Milchmädchenrechnungen: Kassenpatienten über 18 Jahre müssen für einen Klinikaufenthalt zehn Euro pro Tag zuzahlen, maximal für 28 Tage im Jahr. Im schlimmsten Fall muss der Patient also 280 Euro berappen. Jüngere Versicherte, die diese Zahlungen nur um die Hälfte reduzieren wollen, zahlen bei den Versicherern aber schon ein bis vier Euro Monatsbeitrag. Bei älteren Versicherten werden schnell bis zu sieben Euro fällig. Da ist es oft finanziell vorteilhafter, das Geld gleich aus der eigenen Tasche zu zahlen und auf eine Versicherung zu verzichten.

Dies gilt auch für Ergänzungstarife, die beispielsweise Heilpraktikerleistungen, Sehhilfen oder Zahnersatz abdecken: Oft versprechen die Zusatzversicherungen mehr, als sie tatsächlich halten. "Viele Versicherungsunternehmen verweigern hier die Zahlungen mit Hinweisen auf das Kleingedruckte. So gibt es häufig Summenbegrenzungen pro Jahr bei Heilpraktikerbehandlungen und Sehhilfen. Bei Zahnersatz wird höherwertiger Ersatz - zum Beispiel Inlays - nur selten erstattet", warnt der Bund der Versicherten (BDV) derzeit auf seiner Internetseite vor vorschnellen Vertragsunterzeichnungen.

"Erst genau überlegen, was wirklich versichert werden muss - dann Angebote einholen und vergleichen", rät auch Elke Weidenbach zur Vorsicht. Die gesetzlich Versicherten dürften sich darüber hinaus nicht davon blenden lassen, dass plötzlich die eigene Krankenkasse mit einem Angebot für Zusatzversicherungen werbe.

"Zwar bieten die mit den gesetzlichen Kassen kooperierenden privaten Unternehmen oft Sonderkonditionen an. Bei den Angeboten handelt es sich aber in manchen

Fällen um pauschale Versicherungspakete, die auchüberflüssige Elemente enthalten. Einzelversicherungen sind dann besser." Manche Zusatzversicherungen seien auch an die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gebunden. Dies erschwere den Wechsel in eine andere Kasse.

Für Bewegung auf dem Markt der Zusatzversicherungen wird sicher die neue Gesundheitsreform sorgen: Die Kassen haben künftig mehr Möglichkeiten, den Versicherten eigene Sondertarife - zum Beispiel bei der Kostenerstattung - anzubieten. Auch in Zukunft wird aber gelten: Bei der Wahl einer Zusatzversicherung ist immer ein gesundes Misstrauen angebracht. Der überlegte Abschluss einer geeigneten Restkostenversicherung kann aber durchaus von Vorteil sein.

Di, 24.04.2007 11:43 / Jan Scholz Druckversion Mail Zurück Weiter

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