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| Wenn die Kasse mehr Geld will, können Sie kündigen |
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Die meisten Krankenkassen haben zum 1. Januar ihre Beiträge erhöht, teilweise um bis zu 1,3 Prozentpunkte. Wem das zu teuer wird, der hat jetzt die Chance, die Kasse zu wechseln. Versicherte, die seit mindestens 18 Monaten bei ihrer Kasse Mitglied sind, können regulär kündigen. Doch auch wer erst vor Kurzem eingetreten ist, muss es nicht hinnehmen, wenn die Kasse mehr Geld verlangt. Bis zum 28. Februar gilt für ihn ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig davon, wie lange er schon bei der Kasse versichert ist.
Wer jetzt kündigt, kann allerdings nicht sofort in eine günstigere Kasse eintreten, sondern muss eine Frist abwarten: Erst nach Ablauf von zwei vollständigen Kalendermonaten wird die Kündigung wirksam. Bei einer Kündigung im Februar endet die Mitgliedschaft also am 30. April. Ab
1. Mai gilt dann die neue Versicherung.
Grundsätzlich sind nur schriftliche Kündigungen wirksam. Bei der Kasse anzurufen, gilt nicht. Am besten ist es, die Kündigung persönlich dort abzugeben oder sie per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Spätestens zwei Wochen nach Eingang muss die Kasse die Kündigung bestätigen.
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