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| Zuzahlung für Medikamente: So sparen Sie bares Geld in der Apotheke |
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Wenn Sie dieser Tage in der Apotheke ein Rezept einlösen und Ihr Apotheker die bereits gezückten Euros für die erwartete Zuzahlung nicht kassieren will, hat er nicht etwa die Spendierhosen an. Der Grund dafür ist das neue Arzneimittelspargesetz der Regierung. Es fügt den bisherigen Zuzahlungsregeln eine weitere hinzu: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zuzahlung seit dem 1. Juli komplett entfallen. Damit will die Regierung besonders günstige Medikamente fördern.
Als besonders günstig – und damit zuzahlungsbefreit – gilt ein Medikament dann, wenn es 30 Prozent günstiger ist als der sogenannte Festbetrag. Den Festbetrag bestimmen die Krankenkassen: Er ist der Preis, den sie maximal für ein Medikament aus einer bestimmten Wirkstoffgruppe ausgeben und erstatten. Liegt ein Medikamentenpreis jetzt noch einmal 30 Prozent darunter, entfällt die Zuzahlung ganz. Bisher gilt dies für 79 Medikamentengruppen.
Bei den zuzahlungsfreien Medikamenten handelt es sich häufig um sogenannte Generika. Sie werden auch Nachahmerpräparate genannt, weil ihre Hersteller selbst keine neuen Medikamente entwickeln, sondern die bewährten Wirkstoffe anderer Firmen nachbauen. Dadurch sparen die Hersteller von Generika viel Geld und können ihre Produkte billiger anbieten als die Hersteller der Originale. Doch nicht für alle Patienten sind Generika gleich gut geeignet. Welches Medikament für Sie persönlich das richtige ist, kann allein Ihr Arzt entscheiden.
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Pharmaunternehmen dazu bringen, die Preise für Medikamente zu senken, die sie für zu teuer hält. Sie erhofft sich, dass Patienten ihren Arzt gezielt nach günstigen – und damit zuzahlungsbefreiten – Medikamenten fragen. Die anderen, teureren Medikamente werden dadurch seltener verkauft. Wer seine Preise nicht senkt, bleibt also auf seinen Produkten sitzen. Gleichzeitig sparen die Kassen, weil mehr besonders günstige Medikamente verkauft werden. Viele Ärzte sehen das allerdings kritisch, denn billig heißt nun einmal nicht automatisch gut – und nicht jedes Medikament ist für jeden Patienten gleich gut geeignet.
Fast 2.500 Medikamente sind inzwischen von der Zuzahlung ausgenommen, verschiedene Packungsgrößen eingerechnet. Darunter sind unter anderem Medikamente gegen Bluthochdruck, Schmerz- und Rheumamittel, Penicillin und Tabletten zur Behandlung von Akne.
Zusammengestellt sind diese Medikamente auf einer Liste, die alle 14 Tage aktualisiert wird. So behalten Ärzte und Apotheker immer den Überblick. Im Internet können auch Patienten diese Liste einsehen. Unter www.gkv.info steht sie zum Download bereit.
Bei Mitteln, die nicht auf der Liste stehen, bleibt allerdings alles wie gehabt: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel liegt die Zuzahlung weiterhin zwischen fünf und zehn Euro. Wie hoch sie genau ist, errechnet sich folgendermaßen: Bei einem Medikamentenpreis von bis zu 50 Euro beträgt der Anteil des Patienten fünf Euro. Kostet das Mittel mehr als 100 Euro, ist ein Beitrag von zehn Euro zu leisten. Liegt der Preis dazwischen, zahlt der Versicherte zehn Prozent des Verkaufspreises. Bei einem Medikamentenpreis von 79 Euro wären das beispielsweise 7,90 Euro.
Deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen Sie, wenn Sie ein Medikament benötigen, dessen Hersteller den Preis oberhalb des Festbetrages festgelegt hat – also des Preises, den die Kassen bereit sind, für eine Behandlung auszugeben: Dann zahlen Sie den über den Festbetrag hinausgehenden Betrag selbst.
Was Sie ohne Rezept in der Apotheke kaufen können, müssen Sie grundsätzlich selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nur für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen. In diesen Fällen müssen die Krankenkassen alle Medikamente bezahlen, die nach wissenschaftlicher Erkenntnis zur Behandlung notwendig sind – auch wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind. Bei der Nachbehandlung eines Herzinfarktes beispielsweise gibt es Acetylsalicylsäure, die in normalen Kopfschmerztabletten enthalten ist, auf Kassenkosten.
Unbegrenzt hoch wird die Zuzahlung nicht: Als Obergrenze gelten zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Alle darüber hinausgehenden Kosten übernimmt die Krankenkasse – allerdings nur, wenn man dies bei ihr beantragt. Eine Hilfe dabei bietet der Zuzahlungsrechner der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unter www.abda.de. Er kennt auch die geltenden Sonderregelungen, beispielsweise für Familien mit Kindern und für Menschen, die an chronischen Krankheiten leiden.
| Das zahlen Sie in der Apotheke dazu |
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Medikamente, die in der Apotheke frei erhältlich sind, zahlen Sie grundsätzlich aus der eigenen Tasche.
Verschreibungspflichtige Medikamente
Für rezeptpflichtige Arzneimittel wird eine Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro fällig.
Die genaue Regelung im Überblick:
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Medikamentenpreis
bis 50 Euro
zwischen 50 und 100 Euro
ab 100 Euro |
Zuzahlung
5 Euro
10% des Verkaufspreises
10 Euro
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Neu seit 1. Juli 2006
Für Medikamente, die unter einer bestimmten Preisgrenze liegen, übernimmt Ihre Krankenkasse die vollen Kosten. Eine Übersicht über diese Medikamente finden Sie unter www.gkv.info. Bei der Frage, ob eines dieser Medikamente für Sie infrage kommt, berät Sie Ihr Arzt oder Apotheker.
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