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Apotheken: Rabattschlacht auf dem Rücken der Patienten

Kassenpatienten fühlen sich in den Apotheken inzwischen immer häufiger veralbert: Manche Medikamente sind nicht lieferbar, für andere muss man tief in die eigene Tasche greifen, und immer wieder tauscht der Apotheker die Pillen und Salben aus, an die man sich gerade gewöhnt hatte – in vielen Apotheken scheint es drunter und drüber zu gehen. „durchblick gesundheit“ beleuchtet die Hintergründe.

Bei AOK-Versicherten, die auf das Standard-Herzmittel Metoprolol angewiesen sind, lagen im September die Nerven blank. Apotheker im ganzen Bundesgebiet hatten die von der Krankenkasse vorgegebenen Pillen nicht vorrätig und mussten ihre Kunden immer wieder vertrösten – schließlich gaben sie notgedrungen Pillen anderer Hersteller aus. In jedem Bundesland gab es heftige Debatten zwischen verwirrten Patienten, Apothekern und Krankenkassen.

Die Hintergründe waren nur wenigen Patienten klar: Auslöser waren die seit 2007 möglichen Arzneimittel-Rabattverträge, mit denen die Krankenkassen versuchen, einen Sparrekord nach dem nächsten zu brechen. Das Prinzip ist einfach: Der Medikamentenhersteller, der seine Pillen am billigsten liefern kann, erhält einen Exklusivvertrag mit der Krankenkasse. Bei weit verbreiteten Arzneien winken großen Kassen so Millionenrabatte. Im Fall von Metoprolol konnte die Firma Betapharm die Konkurrenz unterbieten und darf nun alle Versicherten der AOK beliefern. Dumm nur, dass das Unternehmen so schnell so viele Pillen gar nicht herstellen konnte.

Der Schwarze Peter lag bei den Apotheken: Sie waren verpflichtet, an die AOK-Patienten ein Medikament abzugeben, das sie noch gar nicht im Regal hatten. Aus der Not heraus gaben sie andere, wirkstoffgleiche Arzneimittel über den Tresen – und verzettelten sich häufig auch noch mit der Dokumentation. Zwischen Apothekern und Krankenkassen entbrannte ein heftiger Streit über Abrechnungsfehler. Sogar Drohungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht standen im Raum.

Auf weitere Pannen und Lieferprobleme sollten sich die gesetzlich Versicherten schon einmal vorbereiten: Angesichts der möglichen Milliardenersparnis, sind die Kassen in einen wahren Rabatwahn verfallen: Allein im Juni sind 560 neue Rabattverträge für über 80 verschiedene Wirkstoffe mit 30 pharmazeutischen Unternehmen in Kraft getreten – Tendenz steigend.


Fritz Becker
Der 60-jährige Apotheker Fritz Becker aus Pforzheim ist seit 1998 Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg und seit 2009 auch Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Der DAV ist die Interessenvertretung der Apothekenleiter und unter anderem zuständig für Verhandlungen mit Krankenkassen.


„durchblick gesundheit“ fragte den Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, wieso die Apotheken derzeit soche Probleme mit den Rabattverträgen haben und wie sich das ändern könnte.

Herr Becker, die Krankenkassen loben die Arzneimittel-Rabattverträge in den höchsten Tönen und sprechen von Milliardeneinsparungen. Wie genau funktioniert so ein Rabattvertrag eigentlich?
Alles beginnt damit, dass eine Krankenkasse eine Ausschreibung für einen Wirkstoff startet. Mehrere Arzneihersteller können sich dann bewerben. Die Hersteller geben jeweils Angebote ab, wie viel Prozent Rabatt sie der Krankenkasse für welche Mengen gewähren wollen.

Schreiben die Kassen alle Arten von Medikamenten aus?
Es geht dabei meistens um die Nachahmerpräparate, die sogenannten Generika. Da sie schon etwas länger am Markt sind – und der Patentschutz abgelaufen ist – können sie vergleichsweise günstig angeboten werden. Die meisten generischen Arzneimittel werden von den Kassen inzwischen ausgeschrieben. Darunter sind große, weitverbreitete Blockbuster wie Omeprazol gegen Magenbeschwerden oder Metoprolol gegen Bluthochdruck. Aber auch für andere Wirkstoffgruppen wie Antibiotika, Diabetikermedikamente oder Antiallergika gibt es schon Rabattverträge.

Machen da alle Krankenkassen mit?
Ja, inzwischen haben praktisch alle Kassen solche Verträge.

Wenn meine Krankenkasse einen neuen Rabattvertrag abgeschlossen hat, bekomme ich plötzlich ein anderes Medikament. Führt das in den Apotheken oft zu Diskussionen?
Ja. Es gab von Anfang an – also seit 2007 – riesigen Erklärungsbedarf. Unsere Forderung war immer, dass mehrere Firmen erfolgreich aus einer Ausschreibung hervorgehen können. Wenn ein Wirkstoff X ausgeschrieben wird, gewinnen beispielsweise die Firmen A, B und C den Zuschlag. Apotheker und Patienten hätten so eine gewisse Auswahl gehabt. Das hat sich juristisch allerdings nicht halten können. Es gibt also heutzutage meist nur einen Anbieter pro Wirkstoff und Gebiet. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass sich der Patient an neue Tabletten oder Tropfen gewöhnen muss. Oft sind es nämlich auch völlig unbekannte Firmen, die den Zuschlag erhalten. Schwer zu glauben – aber manchmal betreten Firmen echtes Neuland, nur damit sie an der Ausschreibung einer großen Kasse teilnehmen können.

Was sind die Folgen, wenn eine solche Firma einen Vertrag mit einer Kasse abschließt?

Nun, der Patient hat vielleicht immer ein bekanntes Medikament eines bestimmten Herstellers verordnet bekommen. Nun bekommt er ein neues Medikament, kennt die Packung und den Namen nicht – und ist völlig verunsichert. Bei der AOK ist beispielsweise zum Juni eine große Runde von Rabattverträgen ausgelaufen und eine neue Runde in Kraft getreten. Die Patienten haben zwei Jahre lang ein bestimmtes Medikament erhalten und müssen sich jetzt wieder umstellen. Das sorgt schon für Ärger und Diskussionen.
Also müssen Versicherte der gesetzlichen Kassen davon ausgehen, dass sie alle paar Jahre ein neues Medikament bekommen? Das hört nie auf?
Im Moment laufen die Rabattverträge meist für zwei Jahre – dann wird neu ausgeschrieben. Wir haben immer gefordert, dass es mindestens zwei Jahre sind. Kürzere Zeiträume und damit häufigere Umstellungen wären für die Versicherten unzumutbar, denken wir.

Erfahren es die Apotheken denn sofort, wenn eine Kasse einen neuen Vertrag hat?
Die Kassen melden das unserer zentralen Datenstelle, von wo aus es dann in die Software der Apotheke einfließt. Der Apotheker gibt dann, wenn der Versicherte ein Rezept vorlegt, die entsprechende Kassennummer in den Computer ein. Der zeigt an, welches Medikament laut Rabattvertrag abgegeben werden muss. Der Apotheker sieht dann zum Beispiel auf dem Rezept, dass der Arzt das Medikament X verordnet hat. Er muss aber das Arzneimittel Y abgeben.

Der Arzt kann das nicht beeinflussen?
Der Arzt hat die Möglichkeit, auf dem Rezept das Feld „aut idem“ anzukreuzen. Dann darf der Apotheker nur genau das abgeben, was der Arzt verordnet hat. Auch der Apotheker kann in Sonderfällen eingreifen. Zum Beispiel in der Akutversorgung und im Nachtdienst. Auch wenn der Patient sich mit Händen und Füßen gegen ein bestimmtes Medikament wehrt, weil er vielleicht schon einmal Probleme damit hatte, kann der Apotheker auf dem Rezept eine mögliche Gefährdung der Therapietreue dokumentieren. Der Patient bekommt dann das verordnete Medikament. In manchen Ausnahmefällen, wie bei Schilddrüsenhormonen, können auch pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden. Alles muss vom Apotheker jedoch genauestens dokumentiert werden.

Wird das dann teurer für den Patienten?
Eigentlich nicht. Im Einzelfall kann das Austauschmedikament von der Zuzahlung befreit sein oder auch nicht. Dann werden fünf bis zehn Euro fällig, die an die jeweilige Kasse fließen. Wir dürfen das aber nicht mit dem sogenannten Wunschpräparat verwechseln: Jeder Patient hat seit Jahresbeginn das Recht, das Rabattmedikament seiner Kasse abzulehnen und stattdessen doch das vom Arzt verschriebene Mittel zu verlangen. Er muss es dann aber voll bezahlen und mit der Rezeptquittung zu seiner Kasse gehen. Dort bekommt er dann aber nur das erstattet, was das Rabattmedikament gekostet hätte. Im Extremfall kann er auf einem Großteil des Medikamentenpreises sitzen bleiben.

Kommt es vor, dass Kassen mit vielen Mitgliedern einen Rabattvertrag abschließen, der Hersteller aber nicht genug Medikamente liefern kann?
Das ist leider immer wieder ein großes Problem. Stellen Sie sich vor, eine Firma produziert vom Wirkstoff Simvastatin gegen Fettstoffwechselstörungen 1.000 Packungen im Monat. Auf einmal gewinnt sie die Ausschreibung einer großen Kasse und soll eine Million Packungen auf den Markt bringen. Sie muss dann ihre Produktion erst einmal umstellen. Nun war es erst kürzlich bei einem Rabattvertrag aber so, dass der Hersteller erst wenige Wochen vor Inkrafttreten des Rabattvertrages davon erfahren hatte, dass er den Zuschlag erhält. So schnell kann er das nicht leisten.

Und die Apotheker müssen es ausbaden, weil die Patienten ein Medikament bekommen sollen, das gar nicht lieferbar ist?
Ja. Wir haben für diese Fälle mit den Krankenkassen besprochen, dass wir mit einer aufgedruckten Nummer auf dem Rezept vermerken, dass das Medikament nicht lieferbar ist. Wir dürfen dann ein anderes ausgeben. Aber es ist immer ärgerlich. Teilweise haben Apotheker versucht, ein Rabattmedikament zu bestellen und den Patienten auf den nächsten Tag vertröstet. Am nächsten Tag kam dann erst die Meldung, dass es nicht lieferbar ist. Der Patient hat dann letzten Endes doch seine altbekannte Arznei bekommen, die auch am Vortag schon vorrätig war. Das müssen Sie dem verärgerten Patienten erst einmal erklären, warum er zweimal kommen musste ...

Die AOK hat in den vergangenen Wochen schwere Vorwürfe gegen manche Apotheker erhoben. Es seien Medikamente falsch herausgegeben worden. Was war der Hintergrund?
Auslöser waren auch hier die Rabattverträge. Einige Apotheker haben offensichtlich die Rezepte der Patienten entgegengenommen, das Rabattmedikament daraufgedruckt – und dann erst gesehen, dass es gar nicht lieferbar ist. Der Patient erhielt ein anderes Medikament. Dies müssten die Apotheker aber eigentlich noch mal auf dem Rezept vermerken. In einigen Fällen ist das aber offenbar nicht geschehen. Ein Dokumentationsfehler. Die Reaktion der AOK darauf war überzogen. Natürlich wollen wir Apotheker in jedem Fall für Aufklärung sorgen, um diese Fehler künftig zu vermeiden.

Welche Veränderungen müsste es Ihrer Meinung nach bei den Rabattverträgen geben, damit es weniger Chaos gibt?
Wichtig wäre, dass alle Medikamente auch tatsächlich lieferbar sind. Dazu brauchen die Hersteller, die eine Ausschreibung gewinnen, eine ausreichende Vorlaufzeit. Schön wäre es auch, wenn es mehr Wahlfreiheit bei den Medikamenten gäbe. Das würde Erleichterung für Apotheken und besonders für die Patienten bringen. Zu guter Letzt würde ich mir wünschen, dass die Kassen mehr Aufklärungsarbeit leisten, damit die Patienten besser auf die Umstellungen vorbereitet sind. Mehr Transparenz auf Kassenseite ist auch nötig, um den Erfolg der Rabattverträge bewerten zu können.

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Do, 03.11.2011 13:37 / Jan Scholz / Oktober–Dezember 2011 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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