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Kassen übernehmen Fahrtkosten

Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Fahrt zum Arzt nur nach vorheriger Genehmigung. Das heißt: Der Versicherte muss eine Fahrtkostenerstattung vor der ambulanten Behandlung beantragen. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin.

Allerdings haben Patienten nur in wenigen Fällen Anspruch auf eine Fahrtkostenübernahme. Demnach erstattet die Krankenkasse zum Beispiel die Kosten für Fahrten zur Dialyse sowie zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie. Eine Erstattung gibt es auch für Versicherte, die in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sind oder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) haben. In welchen Ausnahmefällen es eine Fahrtkostenerstattung gibt, ist in der Krankentransportrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt (www.g-ba.de).


Do, 03.11.2011 13:35 / na / Oktober–Dezember 2011 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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