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Kein Geld für Treppen-Gehhilfe

Versicherten, die im Rollstuhl sitzen, müssen die gesetzlichen Krankenkassen keine elektrisch betriebene Treppensteighilfe finanzieren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Aktenzeichen: B 3 KR 13/09 R).

Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Eine Treppensteighilfe diene der sozialen beziehungsweise gesellschaftlichen Integration und Rehabilitation. Die gesetzlichen Krankenkassen seien jedoch nur dafür zuständig, die medizinische Rehabilitation sicherzustellen.

Im konkreten Fall hatte eine Frau, die aufgrund von Multipler Sklerose auf einen Rollstuhl angewiesen ist, auf Finanzierung einer Treppensteighilfe geklagt. Ihre Krankenkasse übernahm die Kosten für den Rollstuhl – nicht aber für eine Treppensteighilfe. Rollstuhlfahrer, die eine geeignete Arztpraxis mit barrierefreiem Zugang suchen, können zum Beispiel auf der Internetseite www.einfach-teilhaben.de nachsehen. Dabei handelt es sich um ein Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für Menschen mit Behinderung.

Fr, 14.10.2011 13:37 / na / Juli - September 2011 Druckversion Mail Zurück Weiter

 

 

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