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| Mammutprojekt - Elektronische Gesundheitskarte: Top oder Flop? |
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 Bildquelle: Techniker Krankenkasse | Schon seit 2006 sollte jeder die neue elektronische Gesundheitskarte in der Tasche haben. Doch Pleiten, Pech und Pannen pflastern den Weg des milliardenschweren Vorzeigeprojektes, das sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt auf die Fahnen geschrieben hat. Immer wieder verzögerte sich der Starttermin, Toll Collect lässt grüßen.
Eben weil so viele technische und organisatorische Dinge auch bis heute nicht geklärt sind, wird sich die erste Version der elektronischen Gesundheitskarte kaum von der guten alten Versicherungskarte unterscheiden. Nur ein Foto des Versicherten prangt dann darauf. „Um Missbrauch zu vermeiden“, heißt es. Auf Deutsch: Wirklich nur der Inhaber der Karte darf damit auch zum Arzt.
Technisch kann die elektronische Gesundheitskarte anfangs nicht einen Deut mehr als die alte Karte. Gespeichert sind lediglich Versichertendaten wie Name und Anschrift. Allerdings ist sie mit einem leistungsfähigeren Speicherchip ausgerüstet. Der soll sie fit machen für spätere, aufwendigere Funktionen. Dazu zählen das elektronische Rezept, gespeicherte Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation und als Sahnehäubchen die elektronische Patientenakte. Sie sollen nach und nach folgen. Erst mit diesen Zusatzfunktionen wird die Karte zur eigentlichen elektronischen Gesundheitskarte. Das, was da – vielleicht – Ende des Jahres in Nordrhein verschickt wird, ist weit davon entfernt.
Blicken Technikfans in die Zukunft, geraten sie angesichts der Möglichkeiten geradezu ins Schwärmen. Den Papierkram soll das elektronische Rezept ablösen, das direkt auf der Karte gespeichert wird. Aber: Der Speicherplatz auf der Karte ist klein. Deshalb sollen Mediziner Rezepte auch auf einem Rechner außerhalb der Praxis speichern können, auf den dann der Apotheker zugreifen kann. Schon hier rollen sich so manchem Datenschützer die Zehennägel hoch. Zwar soll ein kompliziertes technisches Verfahren davor schützen, dass solch sensible Daten in falsche Hände gelangen, hundertprozentige Sicherheit aber gibt es nicht. Dennoch soll das elektronische Rezept verpflichtend sein.
Anders verhält es sich mit der Speicherung von Notfalldaten auf der Karte, beispielsweise Informationen über die eigene Blutgruppe oder Arzneimittelallergien. Dies macht der Arzt ausschließlich auf Wunsch des Versicherten. Und es geht nur, wenn der Patient die Datenspeicherung mit einer speziellen PIN-Nummer erlaubt, ähnlich wie bei einer EC-Karte. Was das im Ernstfall wirklich nützt, ist umstritten. Denn im Notfall zählt die schnelle Hilfe. Die Suche nach der Karte, für die es in jedem Krankenwagen ein Lesegerät geben müsste, ist da eher zweitrangig. Ganz abgesehen davon, dass sich aus Haftungsgründen kein Krankenhaus auf die Blutgruppenbestimmung eines anderen Arztes verlassen kann.
In sehr weiter Ferne sind weitere freiwillige Funktionen der Karte, die deren Kritiker aber besonders auf den Plan rufen. Auf Großrechnern soll es die Möglichkeit geben, Verordnungen zu speichern, um Wechselwirkungen von Medikamenten besser auszuschließen. Eine elektronische Patientenakte, in der sich Diagnosen, Impfungen und Röntgenbilder speichern lassen, und auch vom Patienten selbst eingetragene Angaben wie ein Therapietagebuch sind vorgesehen.
Die elektronische Gesundheitskarte wäre dann der Schlüssel zu all diesen Funktionen. Nur der Patient kann die virtuelle Krankenakte mit seiner Gesundheitskarte und der PIN aktivieren. Er selbst soll entscheiden, wer seine Gesundheitsdaten lesen und ändern darf. Doch wo die Rechner mit den sensiblen Patientendaten stehen sollen, ist noch völlig unklar. Die Daten darauf sollen zwar gut geschützt sein. Doch Sicherheitslücken wird es immer geben, fürchten Kritiker. Und hat die Datensammelei erst einmal begonnen, sehen sie kein Halten mehr: Dann sei es nur noch eine Frage der Zeit, bis Lebensversicherer oder gar der Arbeitgeber vor einem Vertragsabschluss die gespeicherten Daten sehen wollten. Jeder sollte sich also genau überlegen, welche Funktionen der Karte er tatsächlich nutzen will.
Bis das alles so weit ist, werden allerdings kleine Brötchen gebacken. Schließlich kann die Karte zu Anfang nichts Besonderes. Für die nordrheinischen Versuchskaninchen wird es anfangs sogar komplizierter: Sie müssen mit zwei Karten herumlaufen – die neue brauch en sie in ihrer Heimatregion und die alte für den Fall, dass sie in einem anderen Bundesland zum Arzt müssen, in dem es die Karte noch nicht gibt. Denn Anfang 2009 sollen nicht etwa die anderen Regionen Deutschlands mit der Karte nachziehen. Die Zeit bis September 2009 ist eingeplant, um überhaupt erst einmal alle Ärzte und Krankenhäuser mit den neuen, speziellen Lesegeräten für die Karte zu versorgen. Die Ausgabe der Karten an die Versicherten soll erst im Oktober 2009 beginnen und wird sich bis ins Jahr 2010 hinziehen. Was die Karte bis dahin wirklich kann, steht in den Sternen.
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