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Elektronische Gesundheitskarte – Das sollten Sie zum Thema e-Card wissen

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Viele Versicherte erhalten derzeit Briefe von ihrer Krankenkasse mit der Aufforderung, ein Foto für die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzusenden. Müssen Sie mitmachen, auch wenn Sie die neue Karte gar nicht wollen? „durchblick gesundheit“ beantwortet zusammen mit dem Aktionsbündnis „Stoppt die e-Card“ die wichtigsten Fragen. 

Sie soll das Gesundheitswesen revolutionieren – außer hohen Kosten hat die elektronische Gesundheitskarte aber bislang nichts gebracht. Wegen technischer Probleme und Datenschutzfragen kommt das Milliardenprojekt nicht recht in Gang. Bislang kann die neue Karte kaum mehr als die alte. Nichtsdestotrotz: Bis Ende des Jahres sollen 70 Prozent der Versicherten eine eGK bekommen. Die auffälligste Änderung: Ein Foto des Versicherten prangt auf dem Plastikkärtchen.

Braucht die eGK ein Foto?
Im Prinzip ja. Ausnahmen gelten für Kinder unter 15 Jahren, Bettlägerige und Heimpatienten.

Was passiert mit meinem Versicherungsverhältnis, wenn ich mich auf die Aufforderung, ein Foto einzuschicken, nicht melde?
Nichts. Sie bleiben auch ohne eGK krankenversichert.

Darf eine Krankenkasse mir drohen, wenn ich es ablehne, ein Foto zu schicken?
Nein.

Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn ich mich weigere, eine e-Card zu benutzen?
Sie können zunächst ohne Probleme Ihre alte Versichertenkarte weiterbenutzen. Sie verlieren nicht Ihren Krankenversicherungsschutz, wenn Sie die „Gesundheitskarte“ nicht akzeptieren wollen.

Meine Krankenkasse sagt, ich könne mich weigern, ein Foto einzusenden. Allerdings würde ich, sobald meine alte Karte abläuft, auf Papierkrankenscheine umgestellt. Ist das rechtlich in Ordnung?
Im Prinzip ja. Wenn Ihre alte Karte abgelaufen ist, greift das sogenannte Ersatzverfahren: Sie müssen sich vor dem ersten Arztbesuch im Quartal bei der Krankenkasse einen Behandlungsausweis besorgen. Weitere Arztbesuche können Sie dann mit Überweisungen organisieren.

Ich habe mich geweigert, ein Foto einzuschicken. Die Kasse teilte mir mit, dass ich dann sozusagen als Privatpatient auch die Kosten zu zahlen hätte.
Das stimmt nicht. Sie bleiben auch ohne eGK krankenversichert. Sie können zunächst weiter mit Ihrer alten Versichertenkarte zum Arzt gehen. Wenn die abgelaufen ist, können Sie sich einen Krankenschein von Ihrer Kasse besorgen.

Was mache ich, wenn meine Kasse mir eine eGK ohne Foto zuschickt, obwohl ich Einspruch erhoben habe?
Sie können die Karte benutzen, müssen es aber nicht. Sie können zunächst weiter mit Ihrer alten Versichertenkarte zum Arzt gehen.

Meine Kasse warnt, dass ich ohne Foto auf der Karte Probleme mit den „Leistungserbringern“ bekommen könnte.
Erstens gibt es keine „Leistungserbringer“, sondern nur Ärzte. Zweitens sollte es keine Probleme geben, da auf der heutigen Versichertenkarte auch kein Foto ist. Falls doch jemand Ihre Identität anzweifeln sollte, könnten Sie gegebenenfalls Ihren Ausweis vorlegen.

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Do, 24.05.2012 10:04 / Kathrin Schneider / durchblick April–Juni 2012 Druckversion Mail Weiter

 

 

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