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Leseprobe aus der aktuellen Ausgabe Mai 08


Zweiklassenmedizin mal anders: Mehr Geld für Fifi als für Frauchen


Hohes Ansehen, gesicherte Existenz und die Chance, kranken Menschen zu helfen – mit diesen drei Träumen im Gepäck nahmen Generationen von Abiturienten das Medizinstudium auf. Heute könnten sie sich höchstens mit dem letzten Aspekt trösten: Immer mehr Ärzte kämpfen trotz voller Wartezimmer ums wirtschaftliche Überleben. Auf welchen Stellenwert die Arbeit eines niedergelassenen Arztes gesunken ist, zeigt ein ungewöhnlicher Vergleich – der zwischen zwei- und vierbeinigen Patienten.

Wenn Dr. Joachim G. seine Praxis morgens betritt, kräht, faucht, miaut und bellt es ihm entgegen: Der Veterinär in der Nähe von Stuttgart kann sich über Patientenmangel nicht beklagen. Im voll besetzten Wartezimmer hoffen die Tierfreunde und ihre Lieben auf schnelle Hilfe. Die tun auch die Patientinnen in der 500 Meter entfernten Frauenarztpraxis. Sie sitzen im dicht bestuhlten Warteraum von Fachärztin Dr. Christiane H., die sich rasch um sie kümmern soll. Beide Praxisinhaber krempeln die Ärmel hoch und haben einen arbeitsreichen Tag vor sich.

Zugegeben: Die Arbeit beider Freiberufler in den nächsten Stunden lässt sich nur schwer vergleichen. Trotzdem gibt es Parallelen: Bis die letzte Patientin die Praxis verlässt, hat die Ärztin mehrfach beraten, behandelt, Medikamente aufgeschrieben und Therapien empfohlen – genau wie der Tierarzt bei seiner pelzigen oder gefiederten Kundschaft. Grund genug, einmal Kassensturz zu machen und sich die Honorare auf beiden Seiten anzuschauen.

Beispielsweise, wenn ein Hund in die Praxis kommt: Für eine allgemeine Untersuchung mit Beratung zahlt Herrchen bei Joachim G. 25,80 Euro. Kommen weitere Untersuchungen im gleichen Monat dazu, werden noch einmal 20,68 Euro pro Sitzung fällig. Oft lässt sich das Leiden des Vierbeiners durch andere Haltung oder bestimmte Übungen lindern – was eine zusätzliche eingehende Beratung des Hundebesitzers nötig macht: 36,51 Euro schreibt der Veterinär auf die Rechnung. Übersteigt der Zeitaufwand dabei das normale Maß, darf der Tierarzt die Summe im Viertelstundentakt erhöhen.

Werte, von denen die Frauenärztin Christiane H. nur träumen kann: Kommt eine gesetzlich versicherte Patientin zur Behandlung, muss sie eine frauenärztliche Grundpauschale angeben: Sie verdient dann 12,18 Euro für eine Patientin unter dem 59. Lebensjahr. Damit sind zahlreiche Leistungen abgegolten: Umfassende Beratungen und Untersuchungen sind schon in der Pauschale enthalten. Für weitere telefonische Kontakte innerhalb des Quartals gibt es beispielsweise – anders als beim Veterinär – kein Geld. Gab es im vergangenen Jahr noch eine Art Extrabonus für besonders zeitaufwendige Behandlungen, darf die Ärztin seit Beginn dieses Jahres auch in diesem Fall den Stift nicht mehr zücken.

Nicht nur der Frauenärztin zahlen die Krankenkassen inzwischen einen Bruchteil dessen, was ein Tierarzt verlangen kann: Auch ein Orthopäde wird von den Kassen inzwischen so knapp gehalten, dass ihm die Entlohnung für die Behandlung einer Katze fürstlich vorkommen muss: Für die Spritze in das entzündete Gelenk einer Katze rechnet der Tierarzt mindestens 15,34 Euro ab – in vielen Fällen je nach Schwierigkeit auch mehr.

Ein Facharzt für Orthopädie in Nordrhein-Westfalen erhält dafür nur 11,65 Euro – in einigen Bundesländern zahlen die Krankenkassen noch weniger. Damit hat es sich dann auch: Ist beim gleichen Patienten noch einmal eine Kontrolle nötig, muss der Facharzt kostenlos arbeiten. Der Veterinär darf für solche Folgeuntersuchungen beispielsweise bei einem Mastschwein 6,14 Euro ansetzen, ein wertvolleres Zuchtschwein bringt sogar noch mal 8,18 Euro. Tendenz steigend: Die Bundesregierung hat gerade beschlossen, dass die Gebührensätze bei den Tierärzten künftig um rund zwölf Prozent steigen sollen.

Was der Tierarzt genau für das Schwein, den Wellensittich oder das Kaninchen berechnet, kann jeder Besitzer genau auf der Rechnung erkennen. Auch weiß der Veterinär am Ende des Tages immer, wie viel Geld ihm seine Arbeit gebracht hat. – Der Arzt erfährt dies oft erst nach Monaten.

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Di, 24.04.2007 14:07 / na Druckversion Mail

 

 

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