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Solidarisch und gerecht? Eine Kasuistik

 
 
Autor:Frontier Psychiatrist
Datum:16.11.2006, 09:49 Uhr
 
       
  Die personenbezogenen Daten sind erfunden. Der Rest nicht.

Herr F. arbeitete in ungekündigter, gehobener Stellung als Angestellter, bis er wegen einer Psychoseerkrankung mit ausgeprägtem Wahnerleben vor 7 Jahren berentet wurde. Bis 2004 musste er insgesamt 51 Mal im Krankenhaus behandelt werden. Die Kosten für die meist kurzfristigen Krankenhausaufenthalte übernahm eine große deutsche Krankenkasse für Angestellte. Grund für die zahlreichen stationären Behandlungen war die schlechte Compliance bei fehlendem Krankheitsgefühl, insgesamt waren ein erheblicher kognitiver Abbau und zunehmende Verwahrlosungstendenzen zu beobachten.

Herr F. hatte während seiner Berufstätigkeit sparsam gelebt und eine Eigentumswohnung gekauft. Von seinen Rücklagen und von seiner Rente kann er bescheiden leben.

2004 wurde die weitere Kostenübernahme für die stationäre Akutbehandlung von der Krankenkasse abgelehnt. Herr F. wurde mit einem Unterbringungsbeschluss nach Betreuungsgesetz in den Langzeitbereich der Klinik verlegt, da die häusliche Versorgung nicht mehr gewährleistet und eine weitere Gesundheitsgefährdung zu erwarten war. Da er 2004 noch über Sparguthaben verfügte, lehnte der überörtliche Sozialhilfeträger die Kostenübernahme für den Langzeitbereich ebenfalls ab und Herr F. musste seinen unfreiwilligen Aufenthalt auch noch selbst bezahlen. Ende 2004 zeichnete sich dann ab, dass die Eigentumswohnung verkauft werden sollte, um die Kosten für den Krankenhausaufenthalt weiter bezahlen zu können.

Der gesetzliche Betreuer organisierte daraufhin in Absprache mit dem Team der Klinik, mit einem niedergelassenen Arzt und mit einem psychiatrischen Fachpflegedienst unter engmaschiger Begleitung und Fürsorge die Entlassung in die eigene Wohnung. Herr F., der den gesamten Vorgang überwiegend wahnhaft als gegen ihn gerichtetes Komplott verarbeitete, mit dem man ihn in den Ruin treiben wolle, war dennoch glücklich, im Januar 2005 nach 12 Monaten Klinik endlich wieder in seine eigene Wohnung zurückkehren zu können.

Mit einigen Schwankungen blieb die Verfassung von Herrn F. ausreichend stabil; es wurden nur fünf weitere, kurze Klinikaufenthalte zur Krisenintervention notwendig (80 Krankenhaustage/Jahr ab 2005 im Vergleich zu 190/Jahr vor 2004).

Im Februar 2006 teilte die Krankenkasse nach einem Jahr ambulanter psychiatrischer Fachkrankenpflege mit, dass sie die Kosten für diese Behandlung nicht weiter übernehme, da ein „Dauerzustand“ anzunehmen sei. Die weitere Betreuung solle durch „psychiatrischer Institutsambulanz oder gem. SGB XII“ erfolgen. Eine Rückfrage bei der Krankenkasse ergab als lapidare Antwort ohne weitere Begründung, dass sich die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zum 1.7.2005 geändert hätten. Eine weitere Rückfrage bei der zuständigen Institutsambulanz ergab, dass die wohnortnahe Versorgung von dort gar nicht zu leisten sei.

Fazit:

Nach jahrelangem subjektivem und objektivem Leiden, und nach jahrelangen, kostenträchtigen Behandlungsbemühungen stellte die Krankenkasse die Zahlungen für die weitere Behandlung ein. Herr F. selbst zahlte dann mehrere zehntausend Euro für die unfreiwillige Weiterbehandlung im Krankenhaus. Danach ließ sich die ambulante Behandlung vergleichsweise komplikationsarm und kostengünstig durchführen, bis die Krankenkasse auch dieses Therapieangebot in Teilen nicht mehr finanzieren wollte.

Der Ausgang des laufenden Widerspruchsverfahrens ist ungewiss. Sollten Behandlungsangebote nach SGB XII (vulgo: Betreutes Wohnen) zur Verfügung gestellt werden, müsste Herr F. diese wiederum aus eigener Tasche bezahlen und seine Eigentumswohnung verkaufen.

Würde man dieses unzumutbare, aber gegenüber psychisch Kranken übliche Vorgehen der Kostenträger auf körperlich kranke Menschen übertragen, so müsste jeder Diabetiker, jeder Infarktpatient, jeder Rheumatiker, jeder Asthmakranke, jeder Rückenleidende damit rechnen, als „Dauerzustand“ eingeordnet zu werden und die Kosten für seine Behandlung selbst tragen zu müssen.
 
 
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